Dr. Maria Flachsbarth, Mitglied des Deutschen Bundestages
Abgeordnete für den Wahlkreis II Hannover-Land


Berlin aktuell - Die Woche im Bundestag Nr. 1

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20.01.2012

Thema der Woche:

Die politische Lage in Deutschland

Deutschland zum Jahresauftakt vorn
Bundesrepublik bleibt Wachstumsmotor in der EU

Mit drei Prozent Wachstum im Jahr 2011 ist Deutschland zur wichtigsten Wachstumslokomotive für den ganzen Kontinent geworden und steht heute besser da, als vor der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Mit der Union ist „Made in Germany“ wieder zu einem Aushängeschild deutscher Leistungsfähigkeit geworden. Seit die Union regiert, hat sich die Arbeitslosigkeit halbiert und ein 20-Jahres-Tief erreicht. Einen Spitzenwert erreichte die Zahl der Erwerbstätigen. Kurz: Es geht weiter bergauf. Möglich gemacht haben all dies fleißige Menschen, die Wirtschaft, insbesondere unsere mittelständischen Unternehmen, gezielte Investitionen in die Zukunft, richtige Regelungen im Arbeitsmarkt und entschiedener Sparwille. Hinzu kommen die richtigen Entscheidungen in der europäischen Verschuldungskrise. Die Menschen spüren, dass sie Angela Merkel und der Union vertrauen können, die Zustimmungswerte steigen. Das soll uns Ansporn sein für eine weiterhin gute Arbeit auch im Jahr 2012.

Zum Jahresauftakt hat der Bundesvorstand der CDU im Rahmen seiner Klausurtagung mit der „Kieler Erklärung“ ein Konzept beschlossen, das die Koordinaten für die Fortsetzung dieser guten Entwicklung im Jahr 2012 und darüber hinaus setzt. Ein 10-Punkte-Plan zeigt Maßnahmen auf, die wir für ein auch in Zukunft starkes Innovationsland Deutschland auf den Weg bringen wollen. Dabei ist es für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in unserem Land mit seinen vielfältigen kulturellen, politischen und ökonomischen Zentren wichtig, für eine gleichwertige Entwicklung in Stadt und Land Sorge zu tragen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Verfügbarkeit und Qualität von Infrastruktur und Daseinsvorsorge zu Konzentration und Überangebot auf der einen und Verfall und Verflachung auf der anderen Seite führen. Wir müssen neue Wege des Ausgleichs und der Kooperation finden, um das Thema Stadt-Land-Gefälle nicht zu einem Problem werden zu lassen. Darum wird sich die unionsgeführte Koalition intensiv kümmern und ein Programm für den ländlichen Raum auflegen.

Grundlage für eine vernünftige Entwicklung des Landes ist und bleibt aber der wirtschaftliche Erfolg. Daher hat der Bundeswirtschaftsminister gleich zu Beginn des Jahres einen Ausblick auf die zu erwartende Wirtschaftsbilanz für 2012 gegeben. Die Bundesregierung erwartet wegen der Unwägbarkeiten der europäischen Staatsschuldenkrise für 2012 mit einem Wachstum von 0,75 Prozent deutlich weniger Wirtschaftsdynamik als in den hervorragenden beiden letzten Jahren. Trotz des schwierigen Umfeldes gibt es aber keinerlei Anzeichen für Stagnation oder gar Rezession, weil wir auf intakte Wachstumskräfte bauen können. Besonders erfreulich entwickelt sich die Binnenwirtschaft, die mehr und mehr zur tragenden Säule wird. Die Menschen in Deutschland profitieren von mehr Arbeitsplätzen, höheren Einkommen und besseren Zukunftschancen. 2012 ist erneut auch ein Beschäftigungsrekord zu erwarten. Der wirtschaftspolitische Kurs der christlich-liberalen Koalition erweist sich als goldrichtig.
Natürlich wird uns auch die Staatsschuldenkrise noch auf absehbare Zeit weiter beschäftigen. Die Euro-Krise ist ohne Zweifel eine Folge zu hoher Staatsverschuldung. Aber Irland und auch Spanien hatten vor Ausbruch der Krise solide Staatshaushalte und wären ohne die Fehlentwicklungen auf den Finanzmärkten nicht in diese schwierige Lage geraten. Wir brauchen daher eine bessere Regulierung der Finanzmärkte. Die Finanztransaktionssteuer ist hier ein geeignetes Mittel. Das Ziel der Koalition ist es, dass alle 27 EU-Staaten die Steuer einführen. Wenn eine solche Einigung nicht möglich ist, wird die Union mit der FDP darüber verhandeln müssen, ob die Steuer innerhalb einer kleineren Gruppe eingeführt werden soll. Zwar zahlen letztlich die Anleger und Unternehmen die Steuer und nicht die Finanzakteure. Aber jede Regulierungsmaßnahme bedeutet eine Belastung der Volkswirtschaft. Das gilt nicht nur für die Finanztransaktionssteuer, sondern auch für eine höhere Eigenkapitalquote, die von Banken verlangt wird. Doch die Kosten einer unzureichenden Regulierung sind langfristig gesehen viel höher, weil es dann überhaupt erst zu Krisen kommt. Der Erfolg einer Finanztransaktionssteuer hängt aber letztlich vor allem von ihrer Ausgestaltung ab. Eine Entscheidung darüber, welche Geschäfte steuerpflichtig werden und welche nicht, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Auf jeden Fall sollten wir den Hochfrequenzhandel erfassen. Die Akzeptanz für eine solche Maßnahme ist größer als viele glauben. Man kann sie den Menschen auch sehr schnell erklären: Jeder Umsatz in unserem Land wird besteuert. Jede Zeitung, jede Tasse Kaffee, wird mit einer Umsatzsteuer belegt. Warum dann nicht auch die Finanzmärkte? Hier gilt es also, mit aller Kraft eine Lösung in der Koalition zu finden.

Dabei geht es uns nicht nur um neue Einnahmequellen. Unsere Politik der Ausgabensenkung steht weiter im Vordergrund! Die Ausgaben werden im laufenden Jahr nominell nicht höher sein als 2011. Real sinken sie somit. Da wir in einigen Bereichen wie Bildung und Infrastruktur die Ausgaben bewusst steigern, müssen wir an anderer Stelle sparen. Wir sind, wie es die Schuldenbremse vorschreibt, auf einem Pfad sinkender Neuverschuldung und müssen spätestens für 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Wenn wir uns anstrengen, können wir dieses Ziel schon früher erreichen.

Die Woche im Parlament

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hat in dieser Woche eine Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bundesregierung abgegeben.

In 1. Lesung stand das Zweite Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz) zur Debatte an, mit dem der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Anträge wieder geöffnet werden soll. Wir reaktivieren damit ein Instrument, das uns in der Finanzmarktkrise ab 2008 wertvolle Hilfe geleistet hat. Nun soll es helfen, neu entstehende Ansteckungsgefahren im Bankensektor abzufangen. Dabei wird das „Zweckgesellschaftsmodell“ erweitert, so dass es auch für Staatsanleihen Anwendung finden kann. Wie schon 2008 beträgt der Garantierahmen 400 Mrd. Euro und die Kreditermächtigung 70 Mrd. Euro zuzüglich 10 Mrd. Euro mit Zustimmung des Haushaltsausschusses. Vorgesehen ist zudem die Stärkung des Instruments zur Gefahrenabwehr durch die Bankaufsicht Auch werden einige Rahmenbedingungen präzisiert.

Die Bundesregierung unterrichtete uns über das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit 2011, das die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) seit 2008 jährlich vorlegt. Die Experten loben die Mehrausgaben für Bildung und Forschung, die Hightech-Strategie 2020, die Anstrengungen im Bereich der Elektromobilität, den Aufbau des Deutschlandstipendiums und die gezielte Förderung von innovativen Strukturen im Wissenschaftssystem etwa durch die Exzellenzinitiative. Kritisiert wird die zu hohe Zahl von Risikoschülern, die Entscheidung der Kulturministerkonferenz, die PISA-Länderauswertung nicht mehr durchzuführen, die zu starke soziale Auswahl bei Studienanfängern, die unzureichende Entwicklung in MINT-Studienfächern und die mangelnde Auslandsmobilität von Studierenden innerhalb der Bachelor-Phase.

In 2./3. Lesung haben wir das Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verabschiedet. Mit der Änderung des Düngegesetzes wird die rechtliche Grundlage für die grundsätzliche Verkehrsfähigkeit von Düngemitteln aus anderen Mitgliedstaaten in Deutschland geschaffen. Zur Wahrung des bestehenden Schutzniveaus müssen auch Düngemittel aus anderen Mitgliedstaaten den Anforderungen zum Schutz vor Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder den Naturhaushalt genügen. Das Saatgutverkehrsgesetz wird mit der Gesetzesänderung gemäß den EU-Vorgaben präzisiert. Die maßgeblichen EU-Richtlinien für das Inverkehrbringen von Saatgut, von Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Pflanzen- und Gemüsearten sowie von Erhaltungssaatgutmischungen sehen unter anderem Vorgaben zur regionalen Herkunft des Saatgutes, zu Saatgutmengen und spezielle Aufzeichnungspflichten für Saatguterzeuger vor. Mit der Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches werden Strafbewehrungen in Wortlaut und Gewichtigkeit angepasst.

In 1. Lesung beraten wir das Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften, das die Liberalisierung des Fernbusverkehrs und die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes und anderer Gesetze zur öffentlichen Finanzierung von Verkehrsleistungen an den europäischen Rechtsrahmen zum Gegenstand hat. Ein weiteres Ziel ist die Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr. Regelungsbedarf besteht insbesondere in den Fällen, in denen sich mehrere Antragsteller um die Genehmigung für denselben Verkehr bewerben („Genehmigungswettbewerb“).

Um das Sicherheitsniveau aller Verkehrsteilnehmer weiter zu steigern, wurden in den vergangenen zwei Jahren bereits erfolgreiche Maßnahmen auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit ergriffen. Mit unserem Antrag Die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter verbessern fordern wir die Bundesregierung u.a. auf, den Einsatz von sogenannten „Alkolocks“ (elektronische atemalkoholsensitive Wegfahrsperren) bei alkoholauffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern zu prüfen, das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen insbesondere bei Kindern zu fördern und die Verkehrssicherheit vor allem auf Landstraßen zu erhöhen. Außerdem muss zur Vorbeugung von Unfallgefahren der Einsatz von Rüttelstreifen auf Autobahnen intensiviert werden. Auch sollen Verbesserungsmöglichkeiten bei der Fahranfängervorbereitung und -ausbildung geprüft werden. Ziel ist es, nicht nur die Zahl der Verkehrstoten, sondern auch die der Schwerst- und Schwerverletzten zu senken.

Unser Antrag Altersbilder positiv fortentwickeln – Potenziale des Alters nutzen erläutert anlässlich des Sechsten Altenberichts der Bundesregierung sowie zum Auftakt des Europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen die Bedeutung von Altersbildern und verknüpft diese mit aktuellen seniorenpolitischen Forderungen.

Mit dem Antrag Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen bekräftigen wir aus Anlass der diesjährigen Grünen Woche die Ablehnung eines Patentrechts auf landwirtschaftliche Nutztiere und –pflanzen und fordern die Bundesregierung auf, mögliche verbleibende Lücken, die sich in der aktuellen Rechtslage ergeben, zu schließen. Die Bundesregierung wird weiterhin aufgefordert, sich für eine Klarstellung in der EU-Biopatentrichtlinie und den weiteren maßgeblichen Rechtsgrundlagen mit dem Ziel einzusetzen, dass auf konventionelle Züchtungsverfahren sowie mit deren Hilfe gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte keine Patente erteilt werden. Daneben soll geprüft werden, ob die genannte Klarstellung schon jetzt abweichend von den europäischen Vorgaben im deutschen Patentgesetz erfolgen kann. Zudem soll ein staatliches Biopatent-Monitoring mit entsprechenden Berichtspflichten aufgebaut werden.

Daten und Fakten

Zahl der Organspenden in Deutschland in 2011 gesunken: Die Zahl der Organspenden war trotz positiver Meinungsumfragen in der Bevölkerung im vergangenen Jahr rückläufig und fiel fast auf das Niveau von 2008 zurück. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 1.200 Organspenden durchgeführt – 96 weniger als in 2010. Die Zahl derjenigen, die nach ihrem Tod Organe gespendet haben, ist im Vergleich zum Vorjahr um 7,4% gesunken. Auch die Zahl der gespendeten Organe ging zurück: Während in 2010 noch 4.205 Organe gespendet wurden, waren es 2011 mit 3.917 Organen knapp 7% weniger. Ein Grund für den Rückgang könnte nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Organtransplantation in einer Zunahme von Patientenverfügungen und einem vorzeitigen Therapieabbruch liegen. Derzeit müssen in neun von zehn Todesfällen die Angehörigen über die Organspende entscheiden, da der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert hat.
(Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation – DSO)


Dr. Maria Flachsbarth MdB
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