Dr. Maria Flachsbarth, Mitglied des Deutschen Bundestages
Abgeordnete für den Wahlkreis II Hannover-Land


Familienpolitik

Mehr zum Thema Frauenpolitik

 
  1.       Geschichte des Frauenquorums in der CDU
  2.       Meilensteine in der deutschen Gleichberechtigungspolitik
  3.       Frauen im Deutschen Bundestag
  4.       Ministerinnen und Parlamentarierinnen der CDU / CSU
  5.       Niedersächsische Parlamentarierinnen der CDU im 17. Bundestag

  6.       Geschichte der Frauen Union (FU)
  7.       90 Jahre Einführung des Frauenwahlrechts
  8.       Zitate

Geschichte des Frauenquorums in der CDU

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Die politische Gleichstellung von Frauen und Männern in der CDU steht seit Jahren auf der Tagesordnung unser Partei.

Auf dem Bundesparteitag 1996 haben wir uns mit der Einführung eines Frauen-Quorums auf eine gemeinsame Verfahrensregelung verständigt: Es soll gewährleisten, dass mindestens ein Drittel der Parteiämter und öffentlichen Mandate von Frauen wahrgenommen werden.

Seitdem ist es gelungen, den Frauenanteil im Bundesvorstand, den Landesvoständenm vielen Kreisverständen und bei den Delegierten zu erhöhen. Aber noch nicht überall ist der Anteil der Frauen so, wie es die Delegierten des Bundesparteitags beschlossen hatten.

Die CDU-Bundesgeschäftsstelle hat unlängst eine Broschüre herausgegeben, die über den Beschluss, die Entwicklung und den Auftrag des Frauen-Quorums in der CDU informiert.

Bitte klicken Sie  hier, um Broschüre als .pdf-Datei zu öffnen.

 

Meilensteine in der deutschen Gleichberechtigungspolitik

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1908: Änderung des preußischen Vereinsrechtes: Frauen wird die Mitgliedschaft in einer politischen Vereinigung und die Teilnahme an Veranstaltungen erlaubt 1918: Einführung der allgemeinen, freien und gleichen Wahlen für Frauen und Männer ab 20 Jahre (bis dahin galt das Dreiklassen bzw. Zensuswahlrecht; dabei konnten Grundeigentümerinnen ihr Wahlrecht nur mittels eines männlichen Vertreters ausüben)

1919: Durchführung der Wahl zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung erstmals nach neuem Rech (Überzahl der Frauen nach dem 1. Weltkrieg)

1922: Zulassung von Frauen als Schöffen, Richter und Geschworene

1927: Einführung des Mutterschutzes

1933-1945: Studium und Berufstätigkeit der Frauen werden eingeschränkt; die Rolle der Frau beschränkt sich im wesentlichen auf ihre Funktion als Hausfrau und Mutter; in den letzten Kriegsjahren werden Frauen aufgrund des Männermangels in allen Bereichen der Arbeitswelt eingesetzt

1949: der Parlamentarische Rat beschließt die Gleichberechtigung von Frau und Mann in § 3 des Grundgesetzes (4 von 70 Mitgliedern des Parlamentarischen Rats sind Frauen: Friederike Nadig und Elisabeth Selbert (SPD), Helene Wessel (Zentrum) und Helene Weber (CDU))

Trotzdem bleibt das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 zunächst in Kraft: Der Ehemann hat die letztendliche Entscheidungsgewalt in allen die eheliche Gemeinschaft und die Erziehung der Kinder bestimmenden Fragen: den Wohn- und Aufenthaltsort der Familie, alleiniges Verfügungsrecht über das Vermögen der Familie, so konnte der Ehemann Kraft „väterlicher“ Gewalt einen Arbeitsvertrag seiner Ehefrau auch gegen deren ausdrücklichen Willen kündigen

1952: Ausbau des Mutterschutzes: Sicherung des Arbeitsverhältnisses schwangerer Frauen, Schutz vor gesundheitsgefährdender Beschäftigung

1955: Einführung des Kindergeldes

1957: Gleichberechtigungsgesetz: Recht der Frau auf Führung des Haushalts in eigener Verantwortung und Verpflichtung beider Ehepartner zum gegenseitigen Unterhalt; konnten die Eheleute sich nicht entscheiden, so galt das Votum des Mannes; diese Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt und 1959 abgeschafft

1957: Die Frau darf ihren Geburtsnamen als Namenszusatz weiterführen.

1961: Familienrechtsänderungsgesetz verbessert die Rechtsstellung geschiedener Ehefrauen und lediger Mütter

1976: Der Geburtsname der Frau oder des Mannes können als Familienname gewählt werden.

1986: Familienlastenausgleich: Erhöhung es Kindergeldes für das erste Kind von 50 auf 220 DM

1986: Einführung des Erziehungsurlaubs mit Anspruch auf Wiedereinstellung

1986: Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung; seit 1992 von 3 Jahren pro Kind

1990: Einigungsvertrag: er erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, „die Gesetzgebung der Gleichberechtigung von Frau und Mann weiter auszubauen“ und dafür Sorge zu tragen, „die Rechtsgrundlage unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu gestalten

1994: 2. Gleichberechtigungsgesetz:
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und Teilzeit; Rechtsanspruch auf Teilzeit auch in Leitungsfunktionen
- Verbesserung der Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen und Aufstellung von Frauenförderplänen im Bereich des Bundes
- Verbesserung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz
- Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- Gleichartige Mitwirkung von Frauen in allen Gremien des Bundes

1996: Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder von 3 – 6 Jahre

1997: Vergewaltigung in der Ehe wird unter Strafe gestellt

  

Frauen im Deutschen Bundestag (Stand 2009)

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Fraktion Frauen Gesamt Anteil
CDU/CSU
48
239
20,08 %
SPD
56
146
37,67 %
FDP
23
93
23,66%
Die Linke
40
76
52,63 %
Die Grünen
37 68
54,41 %
Gesamt 204
622
32,8%


Jahr
Insgesamt
CDU/CSU
1949-1990
6,8 - < 15,4
 6 - 8 %
1990-1994
20,5 %
13,8 %
1994-1998
26,3 %
13,9 %
1998-2002
30,9 %
18,4 %
2002-2005
32,8 %

23,1 %

2005-2009
31,6 %
20,03 %
2009 - 2013
32,8 %
20,08 %


Quelle: www.bundestag.de


Ministerinnen und Parlamentarierinnen der CDU / CSU

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Name
 Zeitraum Amt
Elisabeth Schwarzhaupt
1961 – 1966Bundesministerin für Gesundheit
Aenne Brauksiepe1968 – 1969Bundesministerin für Familie und  Jugend
Dr. Dorothee Wilms1982 – 1987Bundesministerin für Bildung und Wissenschaft
 1987 – 1991 Bundesministerin für innerdeutsche Beziehungen
Prof. Dr. Rita Süßmuth1985 – 1988
Bundesministerin für Jugend, Familie,Gesundheit und Frauen
Prof. Dr. Ursula Lehr1988 – 1991Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Dr. Angela Merkel1991 – 1994Bundesministerin für Frauen und Jugend
 1994 – 1998Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
 seit 2005 Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
Hannelore Rönsch1991 – 1994Bundesministerin für Familie und Senioren
Claudia Nolte1994 – 1998 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Ursula von der Leyen2005 - 2009 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

seit 2009
Bundesministeriun für Arbeit und Soziales
Dr. Annette Schavanseit 2005 Bundesministerin für Bildung und Forschung
Ilse Aignerseit 2008Bundesministerin für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dr. Kristina Köhler
seit 2009
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Niedersächsische Parlamentarierinnen der CDU im 17. Bundestag: 


MdB
Wahlkreis
Gitta Connemann
Unterems
Dr. Maria FlachsbarthHannover Land II
Astrid GrotelüschenDelmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land
Dr. Martina KrogmannStade / Cuxhaven
Dr. Ursula von der LeyenStadt Hannover II
Rita PawelskiStadt Hannover I

Geschichte der Frauen Union (FU)

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1951 


Nach Gründung der CDU als Bundespartei im Oktober 1950 konstituiert sich im September 1951 in Karlsruhe der Bundesfrauenausschuss mit den beiden Vorsitzenden Helene Weber (katholisch) und Margarete Schuckert (evangelisch) 
25.11.1956

Gründung der Frauenvereinigung der CDU (katholische Vorsitzende: Helene Weber, evangelische Vorsitzende: Hedwig Jochmus)
1958 - 66

Vorsitzende Aenne Brauksiepe (katholisch)
1966 - 71

Vorsitzenden Charlotte Fera (evangelisch)
1971 – 86

Vorsitzende Helga Wex
seit 1975

Die Frauenvereinigung hat ein eigenes Antragsrecht auf Bundesparteitagen
1986 - 2001


Vorsitzende Bundesministerin Prof. Dr. Rita Süßmuth
Seit 1988

Umbenennung der Frauenvereinigung in Frauen-Union (FU), dadurch wird auch Nichtmitgliedern der CDU die Mitgliedschaft in der FU ermöglicht
Seit 2001

Vorsitzende Prof. Dr. Maria Böhmer MdB


90 Jahre Einführung des Frauenwahlrechts

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Vor 90 Jahren – am 19. November 1918 – fand mit der Wahl der Deutschen Nationalversammlung die erste reichsweite Wahl statt, bei der Frauen das Aktive und das Passive Wahlrecht ausüben durften. Zuvor hatte am 12. November 1918 der Rat der Volksbeauftragten in seinem Aufruf an das Deutsche Volk verkündet: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen“. 1919 wurde das Wahlrecht in Art.125 Weimarer Reichsverfassung verankert.

Bis zu diesem Tag war es ein langer Weg mit vielen Widerständen. Ursache für die mangelnden politischen Rechte der Frauen war vor allem die mangelnde Bildung der Mädchen und Frauen. Und es war ihnen kaum möglich, eine höhere Bildung zu erlangen, weil höhere Bildungseinrichtungen den Männern vorbehalten waren. Frauen hatten sich ganz auf den häuslichen Bereich zu beschränken und die Teilnahme von Frauen am politischen Leben war nicht erwünscht.

Erste Forderungen auf gleichberechtigte Teilhabe am politischen und sozialen Leben der Frauen wurden schon mit der Französischen Revolution (1789-1799) geltend gemacht. Durchgesetzt hat es sich aber erst viele Jahrzehnte später. Im Jahr 1894 fand in Deutschland die erste öffentliche Frauenversammlung statt, die das Frauenwahlrecht thematisierte.

Da Voraussetzung für die Teilnahme von Frauen an der Politik vor allem eine bessere Bildung war, wurde auf Initiative von Anita Augspurg und Lida Heymann in Anlehnung an die sog. Sufragettenbewegung in England 1902 in Hamburg der „Deutsche Verband für Frauenstimmrecht“ gegründet, dessen Ziel eine bessere Bildung von Frauen war. Weitere Frauen wie Louise Otto, Gründerin des Allgemeinen Frauenvereins, Hedwig Dohm und Helene Lange machten sich für ein Frauenwahlrecht stark.

Mit Ausbruch des 1. Weltkrieges traten viele politische Themen, auch das Wahlrecht für Frauen, in den Hintergrund. Andererseits ließen die vielfältigen Aufgaben zu Kriegszeiten die Frauen mehr und mehr am öffentlichen Leben teilhaben. Viele der Dinge, die vorher Aufgabe der Familie waren, wurden zunehmend vom Staat übernommen, um so Frauen als Arbeitnehmerinnen und zur Übernahme öffentlicher Aufgaben zu gewinnen. Diese wachsende Teilhabe verschaffte den Frauen ein neues Selbstbewusstsein und ließ auch die Forderung nach einem Frauenwahlrecht wieder lauter werden. In einer gemeinsamen Resolution an den Preußischen Landtag forderten die bürgerliche und die sozialdemokratische Frauenbewegung 1917 die Durchsetzung des Frauenwahlrechts, die dann im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten in das gleiche Wahlrecht für Männer und Frauen mündete. Zu den ersten Parlamentarierinnen gehörten u.a. Gertrud Bäumer und Marie-Elisabeth Lüders, Marie Juchacz, Luise Zietz sowie Hedwig Dransfeld.

  

Zitate

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Prof. Dr. Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union, anläßlich des 27. Bundesdelegiertentages der Frauen Union der CDU Deutschlands am 27. Oktober 2007 in Braunschweig:

"Niemand verkörpert den Erfolg von Frauen in Politik und Gesellschaft so wie die Bundeskanzlerin. Es hat fast sechs Jahrzehnte gedauert bis wir eine Bundeskanzlerin auf einem Bundesdelegiertentag begrüßen konnten. Heute morgen war es soweit! Angela Merkel ist die mächtigste Frau der Welt. Dafür hat die FU in 60 Jahren den Weg bereitet. Darauf können wir stolz sein!"