Familienpolitik
Mehr zum Thema Frauenpolitik
- Geschichte des Frauenquorums in der CDU
- Meilensteine in der deutschen Gleichberechtigungspolitik
- Frauen im Deutschen Bundestag
- Ministerinnen und Parlamentarierinnen der CDU / CSU
Niedersächsische Parlamentarierinnen der CDU im 17. Bundestag
- Geschichte der Frauen Union (FU)
- 90 Jahre Einführung des Frauenwahlrechts
- Zitate
Geschichte des Frauenquorums in der CDU
Die politische Gleichstellung von Frauen und Männern in der CDU steht seit Jahren auf der Tagesordnung unser Partei.
Auf dem Bundesparteitag 1996 haben wir uns mit der Einführung eines Frauen-Quorums auf eine gemeinsame Verfahrensregelung verständigt: Es soll gewährleisten, dass mindestens ein Drittel der Parteiämter und öffentlichen Mandate von Frauen wahrgenommen werden.
Seitdem ist es gelungen, den Frauenanteil im Bundesvorstand, den Landesvoständenm vielen Kreisverständen und bei den Delegierten zu erhöhen. Aber noch nicht überall ist der Anteil der Frauen so, wie es die Delegierten des Bundesparteitags beschlossen hatten.
Die CDU-Bundesgeschäftsstelle hat unlängst eine Broschüre herausgegeben, die über den Beschluss, die Entwicklung und den Auftrag des Frauen-Quorums in der CDU informiert.
Bitte klicken Sie hier, um Broschüre als .pdf-Datei zu öffnen.
Meilensteine in der deutschen Gleichberechtigungspolitik
1908: Änderung des preußischen Vereinsrechtes: Frauen wird die Mitgliedschaft in einer politischen Vereinigung und die Teilnahme an Veranstaltungen erlaubt 1918: Einführung der allgemeinen, freien und gleichen Wahlen für Frauen und Männer ab 20 Jahre (bis dahin galt das Dreiklassen bzw. Zensuswahlrecht; dabei konnten Grundeigentümerinnen ihr Wahlrecht nur mittels eines männlichen Vertreters ausüben)
1919: Durchführung der Wahl zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung erstmals nach neuem Rech (Überzahl der Frauen nach dem 1. Weltkrieg)
1922: Zulassung von Frauen als Schöffen, Richter und Geschworene
1927: Einführung des Mutterschutzes
1933-1945: Studium und Berufstätigkeit der Frauen werden eingeschränkt; die Rolle der Frau beschränkt sich im wesentlichen auf ihre Funktion als Hausfrau und Mutter; in den letzten Kriegsjahren werden Frauen aufgrund des Männermangels in allen Bereichen der Arbeitswelt eingesetzt
1949: der Parlamentarische Rat beschließt die Gleichberechtigung von Frau und Mann in § 3 des Grundgesetzes (4 von 70 Mitgliedern des Parlamentarischen Rats sind Frauen: Friederike Nadig und Elisabeth Selbert (SPD), Helene Wessel (Zentrum) und Helene Weber (CDU))
Trotzdem bleibt das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 zunächst in Kraft: Der Ehemann hat die letztendliche Entscheidungsgewalt in allen die eheliche Gemeinschaft und die Erziehung der Kinder bestimmenden Fragen: den Wohn- und Aufenthaltsort der Familie, alleiniges Verfügungsrecht über das Vermögen der Familie, so konnte der Ehemann Kraft „väterlicher“ Gewalt einen Arbeitsvertrag seiner Ehefrau auch gegen deren ausdrücklichen Willen kündigen
1952: Ausbau des Mutterschutzes: Sicherung des Arbeitsverhältnisses schwangerer Frauen, Schutz vor gesundheitsgefährdender Beschäftigung
1955: Einführung des Kindergeldes
1957: Gleichberechtigungsgesetz: Recht der Frau auf Führung des Haushalts in eigener Verantwortung und Verpflichtung beider Ehepartner zum gegenseitigen Unterhalt; konnten die Eheleute sich nicht entscheiden, so galt das Votum des Mannes; diese Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt und 1959 abgeschafft
1957: Die Frau darf ihren Geburtsnamen als Namenszusatz weiterführen.
1961: Familienrechtsänderungsgesetz verbessert die Rechtsstellung geschiedener Ehefrauen und lediger Mütter
1976: Der Geburtsname der Frau oder des Mannes können als Familienname gewählt werden.
1986: Familienlastenausgleich: Erhöhung es Kindergeldes für das erste Kind von 50 auf 220 DM
1986: Einführung des Erziehungsurlaubs mit Anspruch auf Wiedereinstellung
1986: Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung; seit 1992 von 3 Jahren pro Kind
1990: Einigungsvertrag: er erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, „die Gesetzgebung der Gleichberechtigung von Frau und Mann weiter auszubauen“ und dafür Sorge zu tragen, „die Rechtsgrundlage unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu gestalten
1994: 2. Gleichberechtigungsgesetz:
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und Teilzeit; Rechtsanspruch auf Teilzeit auch in Leitungsfunktionen
- Verbesserung der Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen und Aufstellung von Frauenförderplänen im Bereich des Bundes
- Verbesserung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz
- Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- Gleichartige Mitwirkung von Frauen in allen Gremien des Bundes1996: Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder von 3 – 6 Jahre
1997: Vergewaltigung in der Ehe wird unter Strafe gestellt
Frauen im Deutschen Bundestag (Stand 2009)
| Fraktion | Frauen | Gesamt | Anteil |
| CDU/CSU |
48 |
239 |
20,08 % |
| SPD |
56 |
146 |
37,67 % |
| FDP |
23 |
93 |
23,66% |
| Die Linke |
40 |
76 |
52,63 % |
| Die Grünen |
37 | 68 |
54,41 % |
| Gesamt | 204 |
622 |
32,8% |
| Jahr |
Insgesamt |
CDU/CSU |
| 1949-1990 |
6,8 - < 15,4 |
6 - 8 % |
| 1990-1994 |
20,5 % |
13,8 % |
| 1994-1998 |
26,3 % |
13,9 % |
| 1998-2002 |
30,9 % |
18,4 % |
| 2002-2005 |
32,8 % |
23,1 % |
| 2005-2009 |
31,6 % |
20,03 % |
| 2009 - 2013 | 32,8 % | 20,08 % |
Quelle: www.bundestag.de
Ministerinnen und Parlamentarierinnen der CDU / CSU
| Name | Zeitraum | Amt |
| Elisabeth Schwarzhaupt | 1961 – 1966 | Bundesministerin für Gesundheit |
| Aenne Brauksiepe | 1968 – 1969 | Bundesministerin für Familie und Jugend |
| Dr. Dorothee Wilms | 1982 – 1987 | Bundesministerin für Bildung und Wissenschaft |
| 1987 – 1991 | Bundesministerin für innerdeutsche Beziehungen | |
| Prof. Dr. Rita Süßmuth | 1985 – 1988 | Bundesministerin für Jugend, Familie,Gesundheit und Frauen |
| Prof. Dr. Ursula Lehr | 1988 – 1991 | Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit |
| Dr. Angela Merkel | 1991 – 1994 | Bundesministerin für Frauen und Jugend |
| 1994 – 1998 | Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | |
| seit 2005 | Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland | |
| Hannelore Rönsch | 1991 – 1994 | Bundesministerin für Familie und Senioren |
| Claudia Nolte | 1994 – 1998 | Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
| Dr. Ursula von der Leyen | 2005 - 2009 | Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
| seit 2009 | Bundesministeriun für Arbeit und Soziales | |
| Dr. Annette Schavan | seit 2005 | Bundesministerin für Bildung und Forschung |
| Ilse Aigner | seit 2008 | Bundesministerin für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
| Dr. Kristina Köhler | seit 2009 | Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Niedersächsische Parlamentarierinnen der CDU im 17. Bundestag:
| MdB | Wahlkreis |
| Gitta Connemann | Unterems |
| Dr. Maria Flachsbarth | Hannover Land II |
| Astrid Grotelüschen | Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land |
| Dr. Martina Krogmann | Stade / Cuxhaven |
| Dr. Ursula von der Leyen | Stadt Hannover II |
| Rita Pawelski | Stadt Hannover I |
Geschichte der Frauen Union (FU)
| 1951 | Nach Gründung der CDU als Bundespartei im Oktober 1950 konstituiert sich im September
1951 in Karlsruhe der Bundesfrauenausschuss mit den beiden Vorsitzenden
Helene Weber (katholisch) und Margarete Schuckert (evangelisch) | ||
| 25.11.1956 | Gründung der Frauenvereinigung der CDU (katholische Vorsitzende: Helene Weber, evangelische Vorsitzende: Hedwig Jochmus) | ||
| 1958 - 66 | Vorsitzende Aenne Brauksiepe (katholisch) | ||
| 1966 - 71 | Vorsitzenden Charlotte Fera (evangelisch) | ||
| 1971 – 86 | Vorsitzende Helga Wex | ||
| seit 1975 | Die Frauenvereinigung hat ein eigenes Antragsrecht auf Bundesparteitagen | ||
| 1986 - 2001 | Vorsitzende Bundesministerin Prof. Dr. Rita Süßmuth | ||
| Seit 1988 | Umbenennung der Frauenvereinigung in Frauen-Union (FU), dadurch wird auch Nichtmitgliedern der CDU die Mitgliedschaft in der FU ermöglicht | ||
| Seit 2001 | Vorsitzende Prof. Dr. Maria Böhmer MdB |
90 Jahre Einführung des Frauenwahlrechts
Vor 90 Jahren – am 19. November 1918 – fand mit der Wahl der Deutschen Nationalversammlung die erste reichsweite Wahl statt, bei der Frauen das Aktive und das Passive Wahlrecht ausüben durften. Zuvor hatte am 12. November 1918 der Rat der Volksbeauftragten in seinem Aufruf an das Deutsche Volk verkündet: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen“. 1919 wurde das Wahlrecht in Art.125 Weimarer Reichsverfassung verankert.
Bis zu diesem Tag war es ein langer Weg mit vielen Widerständen. Ursache für die mangelnden politischen Rechte der Frauen war vor allem die mangelnde Bildung der Mädchen und Frauen. Und es war ihnen kaum möglich, eine höhere Bildung zu erlangen, weil höhere Bildungseinrichtungen den Männern vorbehalten waren. Frauen hatten sich ganz auf den häuslichen Bereich zu beschränken und die Teilnahme von Frauen am politischen Leben war nicht erwünscht.
Erste Forderungen auf gleichberechtigte Teilhabe am politischen und sozialen Leben der Frauen wurden schon mit der Französischen Revolution (1789-1799) geltend gemacht. Durchgesetzt hat es sich aber erst viele Jahrzehnte später. Im Jahr 1894 fand in Deutschland die erste öffentliche Frauenversammlung statt, die das Frauenwahlrecht thematisierte.
Da Voraussetzung für die Teilnahme von Frauen an der Politik vor allem eine bessere Bildung war, wurde auf Initiative von Anita Augspurg und Lida Heymann in Anlehnung an die sog. Sufragettenbewegung in England 1902 in Hamburg der „Deutsche Verband für Frauenstimmrecht“ gegründet, dessen Ziel eine bessere Bildung von Frauen war. Weitere Frauen wie Louise Otto, Gründerin des Allgemeinen Frauenvereins, Hedwig Dohm und Helene Lange machten sich für ein Frauenwahlrecht stark.
Mit Ausbruch des 1. Weltkrieges traten viele politische Themen, auch das Wahlrecht für Frauen, in den Hintergrund. Andererseits ließen die vielfältigen Aufgaben zu Kriegszeiten die Frauen mehr und mehr am öffentlichen Leben teilhaben. Viele der Dinge, die vorher Aufgabe der Familie waren, wurden zunehmend vom Staat übernommen, um so Frauen als Arbeitnehmerinnen und zur Übernahme öffentlicher Aufgaben zu gewinnen. Diese wachsende Teilhabe verschaffte den Frauen ein neues Selbstbewusstsein und ließ auch die Forderung nach einem Frauenwahlrecht wieder lauter werden. In einer gemeinsamen Resolution an den Preußischen Landtag forderten die bürgerliche und die sozialdemokratische Frauenbewegung 1917 die Durchsetzung des Frauenwahlrechts, die dann im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten in das gleiche Wahlrecht für Männer und Frauen mündete. Zu den ersten Parlamentarierinnen gehörten u.a. Gertrud Bäumer und Marie-Elisabeth Lüders, Marie Juchacz, Luise Zietz sowie Hedwig Dransfeld.
Zitate
Prof. Dr. Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union, anläßlich des 27. Bundesdelegiertentages der Frauen Union der CDU Deutschlands am 27. Oktober 2007 in Braunschweig:
"Niemand verkörpert den Erfolg von Frauen in Politik und Gesellschaft so wie die Bundeskanzlerin. Es hat fast sechs Jahrzehnte gedauert bis wir eine Bundeskanzlerin auf einem Bundesdelegiertentag begrüßen konnten. Heute morgen war es soweit! Angela Merkel ist die mächtigste Frau der Welt. Dafür hat die FU in 60 Jahren den Weg bereitet. Darauf können wir stolz sein!"











