Dr. Maria Flachsbarth, Mitglied des Deutschen Bundestages
Abgeordnete für den Wahlkreis II Hannover-Land


Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Nur eine Gesellschaft mit Kindern hat Zukunft


Die Politik für Familien - von der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bis hin zur älteren Generation - ist ein besonderer Handlungsschwerpunkt der christlich-liberalen Bundesregierung. Da es die Familien sind, die generationsübergreifend Verantwortung füreinander übernehmen und als Leistungsträger unser Land und unsere Zukunft tragen, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag folgerichtig festgelegt „dass die christlich-liberale Koalition das Ziel hat, die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien noch stärker als bisher zu fördern.“ 


Nur eine Gesellschaft mit Kindern hat Zukunft


Mehr Kinder in die Familien und mehr Familien in die Gesellschaft: Dies ist die Leitlinie zukunftsorientierter Familienpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Da feststeht, dass Familien mit Kindern der Garant für eine sozial und wirtschaftlich intakte Gesellschaft sind, haben damals deshalb schon die Väter und Mütter des Grundgesetzes die Familie unter den besonderen Schutz von Art. 6 Absatz 1 GG gestellt.

In Deutschland hat die Familie einen hohen Stellenwert. Mehr als drei Viertel aller Deutschen sind der Auffassung, dass „man eine Familie zum glücklich sein braucht“. Aufgabe der Politik ist es deshalb, mit guten Rahmenbedingungen jungen Menschen zu helfen,  sich für Kinder und für Familie entscheiden zu können. Dabei muss sich die eine verlässliche Familienpolitik an Lebensrealitäten, an individuellen Lebensentwürfen und an den Bedürfnissen von Kindern orientieren. Heutzutage ist es keine Frage mehr, dass Frauen und Männer berufstätig sind. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass das Miteinander von Familie und Beruf möglich wird, ohne dass die Mütter und Väter dabei in einen Gewissenszwiespalt geraten. Dies gilt besonders für die wachsende Zahl von Alleinerziehenden.

Unterschiedliche Leistungen und Förderungen knüpfen an unterschiedliche Lebensentwürfe und –situationen an. Ob Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag – die Maßnahmen sind zielorientiert und unterstützen Familien in ihren individuellen Bedürfnissen.


Neben diesen Leistungen und Förderungen ist ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot, das gute Qualität und Trägervielfalt gewährleistet, eine wichtige Voraussetzung für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren.

Dies ist die Voraussetzung für den Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der zum 1. August 2013 in Kraft tritt. Der Bund hilft den Ländern seit Jahren nachhaltig und tatkräftig bei der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung: Insgesamt gibt der Bund den Ländern bis 2013 fast 4,6 Milliarden Euro, um zusätzliche Plätze in Kitas und in der Kindertagespflege zu schaffen und ihren Betrieb zu finanzieren.


Um Familien mit kleinen Kindern mehr Freiräume zu eröffnen, damit sie ihr Familienleben nach ihren eigenen Wünschen gestalten können, hat der Bund Ende 2012 die Einführung eines Betreuungsgeldes beschlossen. 

 
Im Rahmen der intensiven Diskussion über die Einführung des „Betreuungsgeldes“ haben mir viele Bürger meines und des von mir betreuten Wahlkreises geschrieben. Meine persönlich Haltung zu der Frage ist, dass Art. 6 des Grundgesetzes vorrangig die Eltern berechtigt und verpflichtet, für ihre Kinder zu sorgen und sie zu erziehen. Die Eltern tragen vor allen anderen die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder. Sie zu stärken ist unser Ziel. Ich anerkenne deshalb ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, durch das Betreuungsgeldes die Erziehungsleistung von Eltern besonders zu würdigen. 


Dennoch habe ich der Einführung des Betreuungsgeldes kritisch gegenüber gestanden, denn der Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten, durch den die Eltern erst die Wahlfreiheit erhalten, Familienleben und Erwerbstätigkeit zu vereinbaren und gestalten, ist noch nicht überall vorhanden. Deshalb sind im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab August 2013 weitere Anstrengungen erforderlich, um die Kinderbetreuung nachhaltig auszubauen und qualitativ zu verbessern. Außerdem besteht die Sorge, dass aufgrund des Betreuungsgeldes die Kinder, die von öffentlicher Betreuung besonders profitieren könnten, aus finanziellen Gründen der Krippe fernbleiben. Trotz meiner kritischen Haltung gegenüber der Einführung des Betreuungsgeldes habe ich dieser letztendlich zugestimmt: Die Aufstockung der Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung um 580 Mio. Euro, die zusätzliche Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten von 75 Mio. Euro sowie die Möglichkeit, anstatt das Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen, die private Altersvorsorge oder das Bildungssparen zu wählen, waren für mich ausschlaggebend.


Das Bundeskabinett hat am 14. März 2013 den Achten Familienbericht "Zeit für Familie" beschlossen und dem Deutschen Bundestag vorgelegt. In diesem Bericht hat das BMFSFJ wichtige Eckpunkte für eine Familienzeitpolitik entwickelt. Sie können den Bericht hier lesen.

Weitere Informationen rund um die Familienförderung der Bundesregierung finden Sie auch unter Familien-Wegweiser.


Kinder- und Jugendpolitik


Unter dem Begriff „Chancengesellschaft“ im Zusammenhang mit dem Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen versteht die Koalition eine faire und soziale Gesellschaft, die Kinder von Anfang an bestmöglich fördert, damit sie ein eigenverantwortliches Leben führen können. Zentraler Schlüssel ist dabei die erfolgreiche Teilhabe die Förderung und der Schutz  von Kindern von frühester Kindheit an, ebenso wie die sprachliche Kompetenz unabhängig von der sozialen Herkunft.


Das sog. Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt die wirtschaftliche Stabilität der ganzen Familie, das im Rahmen der Hartz IV-Reform Anfang dieses Jahres beschlossen wurde. Die damit verbundenen Leistungen können als Sach- oder Geldleistungen rückwirkend zum 1.1.2011 unter Einbeziehung schon vorhandener kommunalen Angebote erfolgen. Von diesem Programm profitieren insbesondere die Kommunen. Diese unterstützt der Bund mit rund 1,6 Mrd. Euro,  denn sie haben vor Ort die Kompetenz, den Menschen  zielgerichtet, sachgerecht und effektiv zu helfen. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst u.a. die Lernförderung für Kinder mit schulischen Defiziten, die Kosten der Schülerbeförderung, die Übernahme von Kosten für Schulausflüge und Klassen- und Kitafahrten, das Schulbasispaket, die Übernahme für Mehraufwendungen für Mittagessen in Schule und Kita sowie ein Budget zur Teilnahme am Sport- und Musikunterricht. Das Bildungspaket leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des BMAS.

Weitere vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufene Programme für Kinder und Jugendliche sind:
-    „Offensive Frühe Chancen

Für dieses Programm stehen 400 Mio. Euro bis 2014 für ca. 4.000 Einrichtungen zur Verfügung. Insbesondere Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf  sollen beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützt werden. Allein in den beiden  Wahlkreisen im ehemaligen Landkreis Hannover werden 6 (WK 48) + 6 (WK 44) Einrichtungen mithilfe dieses Programms gefördert. 


-    Die Initiative „Jugend stärken“ 

ermöglicht Jugendlichen die Chancen, vom Rand der Gesellschaft in die Mitte der Gesellschaft zurückzufinden. „Junge Menschen“ im Sinn des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – die älter als 14 Jahre alt sind und damit über den Begriff des Kindes nach § 7 SGB VIII hinausgehen, stehen hier im Mittelpunkt. Das Programm zielt auf ein ortsübergreifend flächendeckendes Netzwerk von Angeboten und Strukturen zur besseren sozialen, schulischen und beruflichen Integration ab.


In meinem Wahlkreis gibt es
-   in Laatzen eine Koordinierungsstelle STÄRKEN vor Ort Laatzen – Mitte 

-   in Ronnenberg eine Koordinierungsstelle 2. Chance Stadt Ronnenberg für Schulverweigerer

-   in Hannover den Jugendmigrationsdienst der Caritas 


Freiwilliges Engagement
Mehrgenerationenhäuser


Für die weitere Förderung nahezu aller bisherigen Mehrgenerationenhäuser, für die auch ich mich bei der Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder erfolgreich eingesetzt habe, stehen künftig  50 Mio. Euro bis 2014 zur Verfügung. Auch die beiden Mehrgenerationenhäuser in Pattensen und Langenhagen erhalten weiterhin einen Förderung. 


Stärker als bisher soll die noch stärker von einem generationenübergreifenden Ansatz geprägt werden. Das Profil der Mehrgenerationenhäuser soll durch vier inhaltliche Schwerpunkte - "Alter und Pflege", "Integration und Bildung" sowie "Haushaltsnahe Dienstleistungen" und "Freiwilliges Engagement" - weiter geschärft werden. Wichtig ist dabei die Unterstützung der Kommunen, um Mehrgenerationenhäuser im kommunalen Angebot vor Ort zu verankern. Daher sollen die Kommunen eine stärkere Rolle als bisher übernehmen und sich erstmals an der Finanzierung  mit 10.000 Euro pro Jahr beteiligen. 


Seit 1. Juli 2012 kann auch der neue Bundesfreiwilligendienst dort geleistet werden. Bundesweit unterstützen mehr als 16.000 Freiwillige die Arbeit in den rund 500 Einrichtungen. Mehr als 60 Prozent der Aktiven in den Mehrgenerationenhäusern engagieren sich auf freiwilliger Basis. Hier finden Sie die Anschrift des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), die Zuständigkeitsbereiche und Kontaktdaten der Regionalbetreuer  und die Börse mit freien Plätzen.


Politik für ältere Menschen  


Der demographische Wandel bringt es mit sich, dass immer mehr ältere Menschen zunehmend das Gesellschaftsbild bestimmen. Grundlegendes Ziel der Seniorenpolitik der Bundesregierung ist gemäß dem Koalitionsvertrag die Unterstützung bei der Entwicklung und Verankerung eines neuen Leitbildes des Alters.
Seit 1990 hat sich die Zahl der Menschen ab 65 Jahren bundesweit um 5 Millionen erhöht. Das entsprach einem Anstieg um 42 %. Im gleichen Zeitraum wuchs die Gesamtbevölkerung nur um 3 %. Zwei Faktoren bestimmen diese Entwicklung: Zum einen die starken Jahrgänge, die nach 2020 in das Rentenalter hineinwachsen, und zum anderen die weiter steigende Lebenserwartung. Waren 2009 noch 21 % der Bevölkerung mindestens 65 Jahre alt, so werden es 2030 voraussichtlich 29 % der Bevölkerung sein. Statt rund 17 Millionen werden hierzulande dann schon 22 Millionen Menschen ab 65 Jahren leben.

Zum 6. Altenbericht (BT-Drs. 17/ 3815) lesen Sie die Rede von Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder vom 11. Mai 2012 im Deutschen Bundestag.



Familienpflegezeit 


Bis 2030 wird nach einer Vor¬ausberechnung des Statistischen Bundesamtes mit einem Anstieg auf 3,4 Millionen Pflegebedürftige gerechnet. Allein in Niedersachsen haben die Personen, die über 65 Jahre alt sind, seit 1990 bis 2009 um 41 Prozent zugenommen. 


Deshalb wird das am 1.1.2012 in Kraft getretene Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz, FPfzG) zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Wird z. B. die Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduziert, so erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.


Informationen zur Familienpflegezeit für Beschäftigte finden Sie hier sowie Informationen für Unternehmen.