Dr. Maria Flachsbarth, Mitglied des Deutschen Bundestages
Abgeordnete für den Wahlkreis II Hannover-Land


Kirchen und Religionsgemeinschaften


„So viel Du brauchst“ –


 Dr. Maria Flachsbarth MdB kehrt bestärkt von 34. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hamburg wieder.



Dr. Maria Flachsbarth MdB hat als Beauftragte ihrer Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften am 34. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hamburg teilgenommen. Begeistert berichtet sie nach Ihrer Rückkehr: „Mich hat es sehr gefreut, zu sehen, wie viele Ehrenamtliche zum Gelingen des 34. Deutschen Evangelischen Kirchentages beigetragen haben.“ Unter den 5 500 meist jugendlichen Ehrenamtlichen, die dazu beigetragen haben, dass das Großereignis mit über 2500 Veranstaltungen und mehreren hunderttausend Besuchern gelingen konnte, waren vor allem viele Pfadfinderinnen und Pfadfinder. 


Maria Flachsbarth freut sich über die Offenheit und Vielfältigkeit, die ihr in Hamburg begegnet sind: „Als starken Eindruck nehme ich vor allem mit, wie lebendig unsere Kirchen sind - und wie viel Gutes sie nicht zuletzt durch die vielen Ehrenamtlichen, die in ihnen wirken, für uns alle leisten. Gerade auf dem Markt der Möglichkeiten, wo sich die vielen Gruppen und Verbände präsentieren, ist mir das einmal mehr deutlich geworden.“, bilanziert sie nach ihrem Rundgang, bei dem sie mit vielen Menschen ins Gespräch kam, die an den verschiedenen Ständen die Arbeit ihrer Gruppen und Vereine beispielsweise im Bereich der Entwicklungshilfe, der Jugend- und Frauenarbeit, des Lebensschutzes oder des politischen Engagements präsentierten.  


„In meinem persönlichen Kirchentagsprogramm hat mich besonders ein längeres Gespräch mit Dr. Paul Bhatti, dem ehemaligen Minister für Harmonie in Pakistan beeindruckt: Er setzt sich gemeinsam mit anderen mutigen Menschen trotz der schwierigen Lage der Christen in seinem Land für ein besseres Miteinander der Religionen ein. Obwohl er seinen Bruder bei einem gezielten Anschlag verloren hat, tut er dies mit großem persönlichen Engagement und Optimismus,“  antwortet die Abgeordnete auf die Frage nach ihrem persönlichen „Highlight“ des Kirchentages.






Mehrere hundert Menschen folgten der Einladung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU zum Empfang am Eröffnungsabend. Unter Ihnen auch Dr. Maria Flachsbarth MdB und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Alt-Präses Nikolaus Schneider.






Beim traditionellen Jour Fixe der Konrad Adenauer Stiftung e.V.: Prof. Dr. Pöttering, Dr. Paul Bhatti, Dr. Maria Flachsbarth und Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert





In ökumenischer Verbundenheit feierten auch zahlreiche katholische Christen mit beim Evangelischen Kirchentag: Hier Stephan Vesper, Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)





Dr. Regina Görner, Mitglied des CDU-Bundesvorstandes und Dr. Flachsbarth





Am Stand der Frauen Union im Gespräch über Mütterrenten



Appell zur sofortigen Freilassung der orthodoxen Bischöfe in Syrien


Wir fordern die sofortige Freilassung des syrisch-orthodoxen Erzbischofs von Aleppo, Mor Gregorios Yohanna Ibrahim, und des griechisch-orthodoxen Erzbischofs von Aleppo und Iskenderum, Boulos Yazigi.

Die beiden Erzbischöfe wurden in der Nacht auf Dienstag, 23. April 2013, von Aufständischen entführt, ihr Aufenthalt ist weiter unbekannt. Ein Diakon, der Fahrer der beiden Erzbischöfe, wurde bei der Entführung ermordet.


Wir nehmen mit großer Sorge wahr, dass die Religionen von den Bürgerkriegsparteien gezielt gegeneinander aufgehetzt werden, um so den Hass zwischen den Menschen in Syrien weiter anzustacheln.
Die dramatische Situation in Syrien fordert täglich weitere Menschenleben – die Entführung der beiden Erzbischöfe und die erbarmungslose Hinrichtung ihres Fahrers sind nur drei von vielen Schicksalen, bei denen täglich Unschuldige dem Bürgerkrieg zum Opfer fallen.
Wir appellieren an die Entführer, die beiden hohen Geistlichen sofort freizulassen und unversehrt zu ihren Gemeinden zurückkehren zu lassen.

Kauder, Volker
Hasselfeldt, Gerda
Fischbach, Ingrid
Flachsbarth, Dr. Maria
Granold, Ute
Aigner, Ilse
Bär, Dorothee
Bareiß, Thomas
Barthle, Norbert
Beck, Ernst-Reinhard
Bleser, Peter
Böhmer, Prof. Dr. Maria
Bosbach, Wolfgang
Brandl, Dr. Reinhard
Brähmig, Klaus
Brandt, Helmut
Brehmer, Heike
Brinkhaus, Ralph
Connemann, Gitta
Dörflinger, Thomas
Dött, Marie-Luise
Ferlemann, Enak
Fischer, Dirk
Fischer, Hartwig
Flosbach, Klaus-Peter
Frieser, Michael
Fritz, Erich G.
Fuchs, Dr. Michael
Funk, Alexander
Geis, Norbert
Gerig, Alois
Gienger, Eberhard
Götz, Peter
Grindel, Reinhard
Gröhe, Hermann
Grosse-Brömer, Michael
Grütters, Prof. Monika
Grund, Manfred
Gutting, Olav
Harbarth, Dr. Stephan
Hardt, Jürgen
Heiderich, Helmut
Heinen-Esser, Ursula
Heinrich, Frank
Henke, Rudolf
Hirte, Christian
Hochbaum, Robert
Holmeier, Karl
Holzenkamp, Franz-Josef
Hüppe, Hubert
Jarzombek, Thomas
Jüttner, Prof. Dr. Egon
Jung, Andreas
Jung, Dr. Franz Josef
Karl, Alois
Kaster, Bernhard
Kaufmann, Dr. Stefan
Klamt, Ewa
Klein, Volkmar
Klimke, Jürgen
Koeppen, Jens
Koschyk, Hartmut
Kretschmer, Michael
Krings, Dr. Günter
Kruse, Rüdiger
Kues, Dr. Hermann
Lach, Günter
Lamers, Dr. Karl A.
Lammert, Prof. Dr. Norbert
Landgraf, Katharina
Lehmer, Dr. Max
Lehrieder, Paul
Liebing, Ingbert
Ludwig, Daniela
Luther, Dr. Michael
von der Marwitz, Hans-Georg
Mayer, Stephan
Meister, Dr. Michael
Mißfelder, Philipp
Murmann, Dr. Philipp
Noll, Michaela
Nüßlein, Dr. Georg
Obermeier, Franz
Pawelski, Rita
Pfeiffer, Sibylle
Philipp, Beatrix
Polenz, Ruprecht
Pols, Eckhard
Rachel, Thomas
Rehberg, Eckhardt
Riebsamen, Lothar
Rief, Josef
Riegert, Klaus
Riesenhuber, Prof. Dr. Heinz
Röring, Johannes
Rüddel, Erwin
Schavan, Dr. Annette
Schiewerling, Karl
Schmidt, Christian (Fürth)
Schön, Nadine
Schröder, Dr. Ole
Schulte-Drüggelte, Bernhard
Schuster, Armin
Seif, Detlef
Selle, Johannes
Sendker, Reinhold
Siebert, Bernd
Silberhorn, Thomas
Singhammer, Johannes
Stauche, Carola
Steinbach, Erika
Stier, Dieter
Stracke, Stephan
Straubinger, Max
Tauber, Dr. Peter
Uhl, Hans-Peter
Vaatz, Arnold
Vogelsang, Stefanie
Voßhoff, Andrea
Wanderwitz, Marco
Weinberg, Marcus
Weiß, Peter
Weiss, Sabine
Widmann-Mauz, Annette
Willsch, Klaus-Peter
Winkelmeier-Becker, Elisabeth


Flachsbarth: Wir übermitteln Papst Franziskus unsere Segenswünsche

Papst Franziskus wird am heutigen Dienstag mit
einer Messe in Rom feierlich in sein Amt eingeführt. Dazu erklärt
die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:

"Ich freue mich sehr, dass wir die feierliche Messe zur
Amtseinführung mit Papst Franziskus in Rom feiern und ihm damit die
Segenswünsche der CDU/CSU-Bundestagsfraktion übermitteln können.

Papst Franziskus hat die Herzen der Gläubigen gewissermaßen im
Sturm erobert. Durch seine offene, den Menschen zugewandte Art hat er
in den ersten Tagen nach seiner Wahl wichtige Zeichen gesetzt: Durch
sein persönliches Verhalten erinnert er daran, dass Kirche in der
Nachfolge Jesu direkt bei den Menschen sein muss. Gerade kurz vor
Ostern, dem wichtigsten Fest der Christenheit, ist dies ein wichtiges
Signal, um die Botschaft der Kirche glaubwürdig zu erneuern.

Durch unsere Teilnahme an der heutigen Messe zur feierlichen
Einführung möchten wir Papst Franziskus unsere Verbundenheit
bekunden. Wir möchten damit auch sichtbar machen, dass die enge
Verbundenheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur katholischen Kirche
auch über das Pontifikat des 'deutschen Papstes' hinaus ungebrochen
bestehen bleibt."

Hintergrund:

Eine Delegation der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt heute an der
feierlichen Einführungsmesse von Papst Franziskus in Rom teil. Der
Delegation gehören neben dem stellvertretenden Vorsitzenden der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, und der Beauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und
Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth, auch Staatsministerin
Maria Böhmer, Thomas Dörflinger, Norbert Geis, Karl Schiewerling und
Peter Weiß an.

Die Predigt von Papst Franziskus können Sie nachlesen und ein Video in Deutsch anhören.



Delegation: Schiewerling MdB, Dr. Flachsbarth MdB, Erzbischof Dr. Zollitsch, Singhammer MdB, Dörflinger MdB, Peter Weiss MdB




Walter Kardinal Kasper und  Dr. Flachsbarth MdB




Karl Kardinal Lehmann und Frau Dr. Flachsbarth


Das Konklave hat Jorge Mario Kardinal Bergoglio zum Nachfolger von Papst Benedikt XVI. gewählt. Dazu erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften Dr. Maria Flachsbarth MdB:


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wünscht Papst Franziskus Gottes Segen.

Mit der Wahl zum Papst wurde Kardinal Bergoglio die Verantwortung für die Zukunft der katholischen Kirche über einer Milliarde Katholiken weltweit übertragen, die alle der gemeinsame Glaube eint, die aber auch je nach regionaler Situation der Ortskirchen ganz verschiedene Wünsche an den neuen Papst haben. Deshalb wünschen wir Papst Franziskus für sein Pontifikat von Herzen alles Gute und viel Kraft für sein herausforderndes Amt. In seiner beeindruckenden Rede vor dem Deutschen Bundestag im September 2011 hat uns sein Vorgänger, der „deutsche“ Papst Benedikt XVI., ein „hörendes Herz“ anbefohlen – ein solches wünschen wir uns auch von Papst Franziskus.

Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Kardinäle mit Papst Franziskus einen Mann aus Lateinamerika zum Papst gewählt haben: Damit wird deutlich, dass die Gemeinschaft der katholischen Christinnen und Christen Weltkirche im wahrsten Sinn des Wortes ist: Gemeinschaft von Glaubenden über die Nationalgrenzen hinweg. Papst Franziskus wird somit Brückenbauer zwischen den Kontinenten sein. und die Aufmerksamkeit stärker auf die Kirche Lateinamerikas lenken.

Frau Dr. Flachsbarth war zurzeit der Bekanntgabe der Wahl des neuen Papstes Franziskus im Gespräch mit CDU-Generalsekretär Gröhe MdB, Bundesministerin a.D.Schavan MdB, dem Vorsitzenden des Ev. Arbeitskreises der CDU/CSU Staatssekretär Rachel MdB und katholischen Bischöfen, hier der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle (vorn rechts) - gebannt schauen sie alle auf den Bildschirm und verfolgen die erste Rede des Heiligen Vaters.





Rede im Deutschen Bundestag von Dr. Maria Flachsbarth zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösegesetz– StAblG)

Es geht um Kompensation – nicht um Subvention. Wir sprechen hier nicht über Geschenke oder über eine „Bevorzugung der Kirchen“, wie Sie es formulieren, sondern es geht um Entschädigungen: um einen finanziellen Ausgleich für die Enteignungen von Kirchengütern durch den Staat im Rahmen der Säkularisation, die teils während der Reformation, vor allem aber infolge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 erfolgt sind.

In diesem Zusammenhang über Gleichbehandlung der Religionen zu sprechen, die Sie hier vermeintlich gefährdet sehen, ist einfach historisch falsch, weil eben nur die beiden großen christlichen Kirchen betroffen waren. Außerdem weise ich in aller Deutlichkeit Ihre Behauptung zurück, dass mit den Staatsleistungen gegen die Trennung von Staat und Kirche verstoßen würde: Wir leben in einem säkularen Staat, unsere Verfassung sieht aus gutem Grund vor, dass Staat und Kirche getrennt sind. Doch zugleich ist richtig, dass das deutsche Staatsmodell nicht laizistisch ist, sondern vielmehr ein Verhältnis der „wohlwollenden Neutralität“ ist, wie es der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio formuliert.

Der weltanschaulich-neutrale Staat muss den Religionsgemeinschaften gegenüber nicht indifferent sein; die Kooperation in bestimmten Bereichen ist durch das Grundgesetz dezidiert erwünscht. Davon sind auch finanzielle „Belange“ nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wie es beispielsweise beim Religionsunterricht der Fall ist. Dafür gibt es staatliche Zuschüsse. Ich erinnere aber auch daran, dass eben auch der Humanistische Verband für die Erteilung des Lebenskundeunterrichts beispielsweise in Brandenburg staatliche Zuschüsse für Personal- und Sachkosten erhält. Vielleicht ist es aber vielfach nicht bekannt, dass der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg im vorigen Jahr seine Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Berlin aus dem Jahr 2002 gekündigt hat, weil diese vorsahen, dass das Land Berlin „nur“ 90 Prozent der Personalkosten für diesen Unterricht übernimmt.

Im Übrigen ist es wichtiger Bestandteil der Religionsfreiheit, dass der Staat Rahmenbedingungen gewährleistet, innerhalb derer seine Bürgerinnen und Bürger ihre Religion auch ausüben können. Gegen die weltanschauliche Neutralität würde der Staat umgekehrt genau dann verstoßen, wenn er sich einseitig auf die Seite jener schlagen würde, welche die Religionen aus dem öffentlichen Bereich herausnehmen wollen. Das wäre nämlich eine einseitige Bevorzugung der atheistischen Weltanschauung. Dies widerspräche im Übrigen auch den Interessen der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die sich zu einer Religionsgemeinschaft bekennen.

Darüber hinaus erinnere ich auch Sie daran, dass jene Subventionen, die Sie in ihrem Entwurf zwar aktuell nicht regeln wollen, aber doch als „sogenannte Privilegierung“ der Kirchen bezeichnen, selbstverständlich verfassungskonform sind: Die Kirchen erhalten bei den Leistungen, die sie im Rahmen der Subsidiarität für den Staat erledigen, Zuschüsse, wie jeder andere Träger auch, wenn er dieselben Leistungen bereithält, beispielsweise bei Kindergärten oder Krankenhäusern.

Lassen Sie mich aber zurückkommen auf die Staatsleistungen im engeren Sinne, die auf den Enteignungen der Säkularisation beruhen. Anders als Sie stehen wir Christdemokraten ausdrücklich zu unseren historischen Verpflichtungen in Rechtsnachfolge der Staaten auf deutschem Boden genauso wie zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Konkordat mit dem Heiligen Stuhl, das ausdrücklich vorsieht, dass die Grundsätze für eine Ablösung der „auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die katholische Kirche“ rechtzeitig im freundschaftlichen Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl herbeizuführen sind. Gesprächen, die eine solche Ablösung im freundschaftlichen Einvernehmen intendieren würden, würden wir uns nicht entziehen – nur ist mir nicht bekannt, dass insbesondere die Länder mit einer Bitte nach einem Grundsätzegesetz für die Ablösung an den Bund herangetreten wären.

Eher umgekehrt werte ich das Vorgehen der Länder, die den Spielraum, den die geltende Rechtslage ihnen bietet, ja aktiv nutzen, gerade als Signal, dass sie mit den geltenden Regelungen einverstanden sind: Sie wissen, dass beispielsweise Bayern erst jüngst Änderungen bei der Besoldung der Bischöfe und Geistlichen auf Landesebene vorgenommen oder auch Hessen Kirchenbaulasten abgelöst hat.

Ich meine auch, dass Föderalismus falsch verstanden wäre, wenn der Bundesgesetzgeber nun per Gesetz den Ländern fixe Zahlungen vorschreiben und möglicherweise den Spielraum nehmen würde, die Landesgesetzgebung, die dann die Ablösung gegenüber den jeweiligen Diözesen oder Landeskirchen regeln müsste, den örtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten anzupassen.

Deshalb sage ich Ihnen: Mit der Union wird es eine einseitige Ablösung ohne solide Rechnungsbasis, ohne Einbeziehung der Länder und der Kirchen, die damit in Wahrheit ein zweites Mal enteignet würden, nicht geben. Wenn es eine Ablösung gibt, müsste sie in dem Sinne erfolgen, wie die Staatsleistungen gedacht sind: Als faire Entschädigung für enteignete Kirchengüter, die ja die wirtschaftliche Grundlage der Kirchen gesichert haben, aus denen sie also ihren Unterhalt bestreiten können. Ich erinnere gern daran, dass der Staat ein genuines Interesse hat, dass die Kirchen finanziell so stabil sind, ihre Angebote – für übrigens alle Menschen in unserer Gesellschaft, und nicht nur für Kirchenmitglieder – aufrechterhalten zu können, denn der Staat könnte ihre vielfältigen professionellen, vor allem aber ehrenamtlichen Angebote kaum schultern.

Wir brauchen dazu starke Kirchen und Religionsgemeinschaften, mit entsprechender personeller und materieller Ausstattung, deren Werte wesentliche Motivation sind für das ehrenamtliche Engagement, das sehr viele Menschen in unserem Land leisten, das unsere Gesellschaft erst lebenswert macht. Die christliche Nächstenliebe und Barmherzigkeit sind dafür ganz sicher nicht die einzige, aber eine starke Quelle.

So möchte ich quasi den Spieß unserer heutigen Debatte umdrehen und zum Ende meiner Rede den Kirchen ausdrücklich für diesen Dienst an unserer Gesellschaft danken.


Da Frau Dr. Flachsbarth MdB - ebenso wie ihre Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion - am zeitgleich stattfindenden bundesweiten Dankgottesdienst für das Pontifikat Papst Benedikts XVI. teilgenommen hat, hat sie ihre Rede am 28.2.13 schriftlich zu Protokoll gegeben.




Flachsbarth: Wir zollen Papst Benedikt XVI dankbaren Respekt





Papst Benedikt XVI hat am 11. Februar 2013 seinen Rücktritt bekannt gegeben. Dazu erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen- und Religionsgemeinschaften Maria Flachsbarth:

„Der überraschenden Ankündigung von Papst Benedikt XVI. von seinem Amt zurückzutreten, zollen wir dankbaren Respekt. Benedikt XVI ist ein herausragender Theologe, geachteter Kirchenführer sowie Seelsorger von ganzem Herzen. Dass er nun aufgrund nachlassender Kräfte in hohem Alter seine Aufgaben an das Kardinalskollegium zurück gibt, zeugt von seiner großen Demut vor seinem Amt.


In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sein Wirken tiefen Eindruck hinterlassen, nicht nur weil er der ‚deutsche Papst‘ war. Mit großer Dankbarkeit denken wir besonders an seine Rede im Deutschen Bundestag im September 2011. Sie war ein Zeugnis großer theologischer Kraft, aber auch der realistische Blick eines großen Kirchenmanns auf die jüngste deutsche Geschichte und die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung.


Er hat uns gemahnt, dass sich Politik nie in einem reinen Problemmanagement erschöpfen darf. Politik muss wertegebundensein. Bei der Lösung unserer Probleme müssen wir immer auch den geistigen Grundlagen unserer christlich geprägten Kultur Rechnung tragen. Ausgangspunkt allen politischen Handels muss immer der unveräußerliche Wert eines jedes Menschen sein. Dieses bleibt für uns Verpflichtung.“




Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus - Gedenkstunde im Deutschen Bundestag am 30. Januar 2013


Am 27. Januar 1945 befreiten Einheiten der Roten Armee das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Dieses Lager steht wie kein anderes für das Menschheitsverbrechen des Holocaust, für das Deutschland unlöschbar die Verantwortung trägt. Das durch Adolf Hitler errichtete Regime hat Millionen Menschen entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet. Symbolhaft für diesen Terror steht das Konzentrationslager Auschwitz.


Den Tag der Befreiung dieses Lagers begehen wir seit 1996 als Gedenktag für die Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes. Bun-despräsident Herzog hat den 27. Januar zum Gedenktag erhoben, um „eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“. Die Gedenkstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages, die bundesweite Trauerbeflaggung am Tag selbst und vielfältige Veranstaltungen in unserem Land kommen diesem Auftrag nach.


Gastrednerin der diesjährigen Gedenkveranstaltung ist die deutsch-israelische Schriftstellerin Inge Deutschkron. Sie wurde im August 1922 in Finsterwalde (Brandenburg) geboren und wuchs in Berlin auf. Ihre Familie und sie selbst wurden seit 1933 als Juden und aus politischen Gründen benachteiligt und verfolgt. Krieg und Völkermord überlebte sie in Verstecken in Berlin. Nach dem Krieg führte sie ihr Weg über das Studium in England 1956 nach Bonn. Ab 1958 war sie Deutschland-Korrespondentin der israelischen Zeitung Ma'ariv. Von 1972 bis 1987 arbeitete sie als Journalistin in Tel Aviv.


Inge Deutschkron engagiert sich stark für Menschenrechte und Demokratie und steht für die Erinnerung an den Holocaust. Vielen Menschen in Deutschland ist sie als Autorin bekannt, eines ihrer bekanntesten Bücher heißt „Ich trug den gelben Stern“. Die vielfach für ihren Einsatz Geehrte ist seit 2001 wieder Berlinerin.
Lesen Sie den Bericht über die Gedenkstunde und die Reden nach.



26.01.2013 · 07:50 Uhr DeutschlandRadio Kultur Interview

Katholikinnen fordern Weiterentwicklung

Maria Flachsbarth,

Präsidentin des Frauenbundes, bedauert den Zustand der katholischen Kirche

Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) fordert eine Weiterentwicklung der Kirche und die Stärkung von Frauen in Führungspositionen. Wie KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth sagte, kann die Kirche ihre Botschaft nicht mehr glaubwürdig vermitteln. Auszutreten sei aber keine Option..

Marietta Schwarz: Wenn es der katholischen Kirche ernst ist um ihre Gläubigen, dann hat sie derzeit wirklich Grund zur Sorge. Das Vertrauen der Katholiken in ihre Institution, so belegt eine von der Kirche in Auftrag gegebene Studie, das hat gerade in den letzten zwei Jahren noch mal enorm nachgelassen. Das Heidelberger SINUS-Institut hat zweistündige Interviews mit Katholiken aller Milieus geführt. Einig sind sie sich darin, dass die Kirche in Deutschland, so wie sie im Moment ist, keinen Bestand hat. Dabei sind es die klassischen Streitthemen, die die Menschen bewegen, Sexuallehre, Zölibat, Frauen in der Kirche. Dies sehen Katholiken aller Milieus kritischer denn je. Am Telefon ist Maria Flachsbarth, für die CDU im Bundestag und Kirchenbeauftragte, und sie ist auch Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes. Guten Morgen!

Maria Flachsbarth: Ja, guten Morgen, Frau Schwarz!

Schwarz: Frau Flachsbarth, hat Sie irgendetwas an dieser Studie überrascht? Es sind ja die üblichen Kritikpunkte!

Flachsbarth: Ja, es sind die üblichen Kritikpunkte. Ich bin sehr froh, dass die Kirche diese Studie in Auftrag gegeben hat, um tatsächlich ein klares Bild auf die Binnenbefindlichkeiten zu bekommen. Denn dass es unserer Kirche in Deutschland nicht wirklich gut geht, das fühlen viele, das wissen viele, das wissen auch die Bischöfe. Und dass das noch mal, ja, so aufgeschrieben ist und differenziert erforscht worden ist, das ist erst mal für mich ein Pluspunkt.

Schwarz: Dennoch natürlich ein alarmierendes Zeichen, wenn sich die Gläubigen von der Institution abkehren. Woran liegt es denn?

Flachsbarth: Ja, es liegt tatsächlich an diesen vielen verschiedenen Punkten, die Sie aufgezählt haben. Ich glaube, das Grundproblem ist es, dass die Kirche ihren Glauben, der ja etwas Befreiendes haben soll - Evangelium bedeutet frohe Botschaft, freimachende Botschaft -, dass sie diese Botschaft nicht mehr glaubwürdig vermitteln kann. Dass eben es da viele, viele Punkte gibt, wo die Menschen heute fragen, die kritischer sind möglicherweise als die Menschen in vorherigen Generationen, passt denn das, was ihr verkündet, mit dem, wie ihr lebt und wie ihr mit Menschen umgeht, zusammen?

Schwarz: Aber könnte es auch sein, dass diese Themen - Sexualität, Zölibat, Diskriminierung von Frauen - vielen Gläubigen gar nicht so wichtig sind, dass die einfach, ja, so glauben, wie sie es für richtig halten?

Flachsbarth: Das ist ohne Zweifel auch ein Punkt, dass die Lehren, die die Kirche verkündet, vielen Menschen einfach gar nicht mehr präsent sind, dass sie nicht mehr so sehr in den biblischen Geschichten zu Hause sind, dass sie sich in den Vorgaben der Kirche, im Katechismus zum Beispiel, überhaupt nicht mehr auskennen. Das ist ein weiterer Punkt. Aber die Frage ist letztendlich, was war zuerst oder beeinflusst nicht beides beides, also, ist mein Interesse an der Kirche und an den Lehren der Kirche nicht vielleicht auch deshalb nicht mehr so ausgeprägt, weil ich halt einfach nicht mehr überzeugend finde, was mir da vorgetragen wird?

Schwarz: Also, eine wachsende Entfremdung zwischen Mitglied und Institution. Wie macht sich das denn in Gemeinden bemerkbar?

Flachsbarth: Na ja, da verrate ich jetzt auch keine Neuigkeiten, wenn ich sage, dass tatsächlich die Kirchen immer leerer werden. Also, wenn Sie sich die Sonntagsgottesdienste ansehen, wenn Sie Kirchenaustritte ansehen, dann macht sich da zum einen ein demografischer Effekt breit, aber zum anderen ist es eben tatsächlich auch so, dass Menschen ihrer Kirche den Rücken kehren, dass Kirche eben nicht mehr zentral und wichtig ist für viele Menschen in unserer Gesellschaft.

Schwarz: Ja, aber es gibt immer noch viele, die Ehrenämter machen, es gibt die Frauen, die Gemeindereferentinnen sind und so weiter. Mich hat, Frau Flachsbarth, eines an dieser Studie tatsächlich überrascht: Dass es zwar vermehrt Kritik gibt, aber dass der Austritt vielen dann doch zu weit geht. Wäre das nicht die wirksamste Konsequenz, um irgendetwas zu erreichen?

Flachsbarth: Nein, ich glaube nicht. Ich glaube, dass man nur tatsächlich von innen etwas erreichen kann. Wenn Kirche und Glaube und Religion gemeinsam irgendeine Bedeutung hat - und das konnten wir in der Milieustudie ersehen, dass viele diesen Dreiklang tatsächlich noch zusammen sehen -, dann macht es Sinn, in der Kirche zu bleiben. Sehen Sie, als Präsidentin des KDFB, die wir 220.000 Frauen bundesweit vertreten, können wir genau das erkennen: Es sind engagierte Frauen, es sind Frauen, die sich zu ihrer Kirche hinwenden, die in ihrer Kirche leben und arbeiten, die für andere da sind, denen ihr Glaube wirklich etwas bedeutet, die auch an ihrer Kirche leiden. Und die möchten, dass sich etwas verändert. Aber das geht eben eigentlich nur, wenn man in der Kirche ist und da tatsächlich sich zur Verfügung stellt. Und ich sage Ihnen, als Katholikin, die glaubt, haben wir dann tatsächlich die Hoffung, dass so etwas wie heiliger Geist da auch wirken möge!

Schwarz: Der heilige Geist, ja. Von Papst Benedikt, vom Papst, vom Vatikan sind ja nach den Erfahrungen der letzten Jahre keine Reformen, keine Veränderungen zu erwarten. Also gilt es jetzt, geduldig, einfach auf den nächsten zu warten?

Flachsbarth: Na ja, also, wir haben in Deutschland, nach dem schweren Missbrauchsskandal, den es gegeben hat in der katholischen Kirche, ja einen Dialogprozess angestoßen, die Bischöfe haben ihn angestoßen. An diesem Prozess beteiligen sich viele Glieder der Kirche, auch der Katholische Deutsche Frauenbund, und wir haben schon verschiedenste Vorstellungen, also gerade zum Umgang mit der Frau in der Kirche, in Bezug auf Führungspositionen, aber auch in Bezug auf das Diakonat, also auf ein Weiheamt, die wir ganz offensiv in diesen Dialogprozess einbringen. Und wir glauben tatsächlich, dass Kirche tatsächlich in einem solchen Entwicklungsprozess sich befinden muss. Wir feiern das 50-jährige Jubiläum der Einberufung des zweiten Vatikanischen Konzils und Kerngedanke dieses Konzils ist ja eigentlich die Teilhabe aller Getauften und aller Gefirmten. Also, Kirche ist nicht nur Kirche von Priestern und Bischöfen, sondern Kirche ist eben tatsächlich Kirche aller Christen, die sich entsprechend ihrer Talente einbringen müssen. Und das kann auch eine Chance für einen neuen Aufbruch sein, wir hoffen das sehr!

Schwarz: Maria Flachsbarth, Kirchenbeauftragte der CDU und Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes. Frau Flachsbarth, vielen Dank für dieses Gespräch!

Flachsbarth: Ich danke Ihnen herzlich!





Flachsbarth: Rechtsicherheit für jüdische und muslimische Familien wieder hergestellt

Der Deutsche Bundestag hat am 12.12.2012 mit breiter Mehrheit das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes beschlossen. Dazu erklärt die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Maria Flachsbarth:

Mit der breiten Zustimmung haben wir im Deutschen Bundestag ein wichtiges Zeichen dafür gesetzt, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland willkommen ist.

Wir begrüßen es, dass jetzt eindeutig festgeschrieben ist, dass in Deutschland wie im Übrigen auch weltweit - weiterhin gilt: Eltern dürfen in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen, wenn sie lege artis erfolgt. Damit haben wir die Rechtsicherheit für die jüdischen und muslimischen Gemeinden in Deutschland wieder hergestellt.

Im Rahmen der elterlichen Sorge, die sich am Maßstab des Kindeswohls orientiert, sind die Standards für Beschneidungen an männlichen Kindern näher bestimmt.

So müssen Knabenbeschneidungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst, das heißt inklusive einer angemessenen Schmerzbehandlung sowie Aufklärung und nur mit Zustimmung beider Elternteile durchgeführt werden. Die Beschneidung ist dabei grundsätzlich von Ärzten vorzunehmen. Eine Ausnahme gilt in den ersten sechs kindlichen Lebensmonaten für Personen, die von Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen sind, also beispielsweise Mohalim. Sie dürfen dann im Rahmen der genannten Standards beschneiden, wenn sie für den Eingriff besonders ausgebildet und Ärzten vergleichbar befähigt sind.

Durch die gesetzliche Regelung wird somit gewährleistet, dass die Beschneidung möglichst schmerzarm und unter guten hygienischen Bedingungen durchgeführt wird, gleichzeitig aber der wichtige religiöse Ritus, weiterhin gewahrt bleiben kann.“

Die Reden und Abstimmungsergebnisse können Sie im oben verlinkten Protokoll 17/231 nachlesen.


Rede von Dr. Flachsbarth im Deutschen Bundestag anlässlich der
1. Beratung

"Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes"  (Drs. 17/11295) am 22.11.2012

"Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste!

In fast allen Reden wurde betont: Es geht uns um das Kindeswohl. Genau um das Wohl ihres Kindes willen entscheiden sich Eltern, die dem jüdischen oder muslimischen Glauben angehören, ihren Sohn beschneiden zu lassen. Wie alle anderen Eltern verfolgen auch diese Eltern in allem, was sie tun, vor allem ein Ziel: Sie möchten das Beste für ihr Kind. Das Bundesverfassungsgericht führt dazu aus: Das Elternrecht beruht auf dem Grundgedanken, daß in aller Regel Eltern das Wohl des Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person oder Institution.

Diese Tatsache sollten wir bei unserer Debatte nicht aus den Augen verlieren.Wir sollten auch mit der notwendigen Sensibilität da-rüber diskutieren, was wir Gott sei Dank heute Nachmittag getan haben. Wir sprechen nämlich über einen religiösen Ritus, der für einige Bürgerinnen und Bürger in unserem Land eine zentrale Bedeutung für ihr Leben hat. Auch ich warne vor dem Zungenschlag, den ich in der öffentlichen Debatte – noch einmal ausdrücklich: heute Nachmittag hier nicht – und auch in Zuschriften, die ich bekommen habe, wahrgenommen habe. Es gibt nämlich Stimmen, die ausklammern oder vielleicht sogar bewusst infrage stellen, dass selbstverständlich das Kindeswohl das Motiv ist, das die Eltern dazu veranlasst, ihr Kind beschneiden zu lassen. Ich möchte betonen, dass sich dieses Wohl des Kindes eben nicht nur in seiner körperlichen Unversehrtheit er-schöpft. Das Wohl des Kindes zu fördern, heißt, seine ganzheitliche Entwicklung zu fördern. Gerade die religiöse Sozialisation ist ein zentrales Element des Kindeswohls. Eltern, die selbst religiös sind, möchten doch auch ihrem Kind Räume erschließen, in denen es Gott begegnen kann, Räume, in denen es Antworten finden kann auf Fragen, die in seinem Leben unausweichlich sind: Fragen nach dem Sinn, nach Leben, nach Tod und nach Liebe. Sie möchten ihm ethische und religiöse Orientierung geben, ja, eine geistige Heimat geben, und ihr Kind auch dem besonderen Schutz Gottes unterstellen. Das ist die Motivation, die Eltern dabei leitet, auch jene Riten vollziehen zu lassen, die ihre Religion als unverzichtbar für die Annahme und Zugehörigkeit in einer Glaubensgemeinschaft sieht. In meinem Glauben gehört die Taufe dazu, für Menschen jüdischen und muslimischen Glaubens die Beschneidung ihres Sohnes. Eltern lassen ihren Sohn beschneiden, weil sie ihm die Möglichkeit einer religiösen Heimat geben wollen. Ich sage bewusst „Möglichkeit“; denn natürlich gilt das Menschenrecht, seine Religion frei wählen zu dürfen und damit auch zu wechseln oder sich gegebenenfalls völlig von der Religion abzuwenden, auch für Jungen, die im Knabenalter beschnitten wurden. Alle Jugendlichen haben das Recht, sich mit Erreichen der Religionsmündigkeit, also mit 14 Jahren, gegen eine Religion zu entscheiden, die ihre Eltern ihnen im Kindesalter angeboten haben. Ich kenne keine Religion, die die Aufnahme eines Mitglieds ablehnt, weil jemand beschnitten ist. Wir wissen zum Beispiel aus den USA, wo sehr viele Jungen aus Gründen gesundheitlicher Prävention beschnitten sind, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass auch Christen beschnitten sind. Den Vorschlag, die Beschneidung eines Jungen bis zum 14. Lebensjahr zu verbieten, lehne ich ab. Als Christin und auch als Mutter kann ich sehr gut nachvollziehen, dass Eltern ihrem Kind so früh als irgend möglich eine religiöse Heimat, und zwar die volle und nicht eine vorläufige oder möglicherweise symbolische Aufnahme in ihre Religionsgemeinschaft wünschen. Ich respektiere, wenn mir Juden darlegen, dass für sie das Gebot der Thora, ihre Söhne am 8. Lebenstag zu beschneiden, um in den Bund mit Gott und in die Gemeinschaft der Juden aufgenommen zu werden, bindend ist. Genauso respektiere ich, wenn muslimische Familien nach dem Beispiel des Propheten Mohammed die Beschneidung ihres Sohnes vornehmen lassen und feiern möchten. Ich sage deshalb auch: Wir haben als Staat einfach nicht das Recht, diese Glaubensinhalte infrage zu stellen. Das ist eine Frage des Respekts vor der Trennung von Kirche und Staat in unserem Land; das hat der Kollege Thierse eben sehr zutreffend ausgeführt. Doch natürlich legitimiert die religiöse Erziehung keineswegs alles. Ihr sind Grenzen gesetzt, die sich am Maßstab des Kindeswohls orientieren müssen. Deshalb nennt der Gesetzentwurf ausdrücklich die Voraussetzungen, unter denen Eltern in die medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihres Kindes einwilligen dürfen: Sie wird nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt. Das umfasst eine umfassende Aufklärung der Eltern über die Risiken, die fachliche Qualifikation und eine angemessene Schmerztherapie. Urologen bestätigen uns, dass die Komplikationsrate bei Beschneidungen, egal welcher Indikation, insgesamt bei unter 1 Prozent liegt. Die Kritik an der Ausnahmeregelung für die beauftragten Personen der Religionsgemeinschaften, die in den ersten Monaten nach der Geburt die Beschneidung vornehmen dürfen, teile ich nicht. Gerade Beschneidungen in Israel, wo sie besonders häufig durch Mohalim, also jüdische, durch medizinische und religiöse Ausbildung beauftragte Personen, durch-geführt werden, weisen nach Studien eine besonders geringe Komplikationsrate auf. Eine potenzielle Gefährdung der kindlichen Gesundheit würden wir dagegen zumindest billigend in Kauf nehmen, würde ein Verbot der Beschneidung durchgesetzt. Dann nämlich wären religiöse Familien wirklich gezwungen, die Beschneidung ihrer Söhne unter gegebenenfalls schlechteren Bedingungen in einem anderen Land oder gar in der Illegalität vornehmen zu lassen. Die Beschneidung von Jungen wurde und wird in Deutschland seit Jahrhunderten durchgeführt, in der Bundesrepublik seit Beginn ihrer Geschichte, und sie stand vor dem Kölner Urteil niemals zur Disposition. Es gibt weltweit kein Land, das die Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Jungen völlig verbietet. Der Verzicht auf Beschneidung durch jüdische Eltern stand dagegen historisch immer im Zusammenhang mit antisemitischer Repression. Ich finde es abstrus, dass man nun gerade in Deutschland auf den Gedanken kommt, jüdische Söhne vor ihren Müttern und Vätern zu schützen. Es ist ein großes und unverdientes Geschenk für uns, dass sich nach dem Grauen der Schoah wieder jüdisches Leben in all seinen Glaubensrichtungen in Deutschland entfaltet. Mit einer breiten Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf könnten wir einmal mehr beweisen, dass dies nicht nur so daher-gesagt ist, sondern es uns mit dieser Aussage ernst ist. Wir freuen uns über lebendige jüdische Gemeinden in Deutschland genauso wie über die muslimischen Gemeinden. Lassen Sie uns dieses Gesetz deshalb nach parlamentarischer Diskussion und Expertenanhörung mit breiter Mehrheit verabschieden, als Zeichen der Verbundenheit, der Toleranz und des Respekts vor den jüdischen und muslimischen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land."

Das Protokoll der gesamten Debatte können Sie nachlesen.




Anläßlich des Buß- und Bettages besuchen 10 Schülerinnen und Schüler der Berliner Martin-Buber-Oberschule an diesem eingerichteten "Bildungstag - Erinner-Dich-Mal!"  den Deutschen Bundestag und nehmen als Gäste an der Parlamentsdebatte teil sowie diskutieren mit der Kirchenbeauftragten Dr. Maria Flachsbarth.






Flachsbarth betont, wie willkommen jüdisches Leben in Deutschland ist 


Rede von Dr. Maria Flachsbarth  am 17. Oktober 2012 zu
"Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus
Antisemitismus in Deutschland - Erscheinungsformen,
Bedingungen, Präventionsansätze" - (Drs. 17/7700)-

Auszug aus dem Plenarprotokoll zur Unterrichtung durch die Bundesregierung



Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste!

Es ist schon gesagt worden: Die heutige Debatte hat eine schockierende Aktualität bekommen durch die Angriffe auf Herrn Rabbiner Alter und seine kleine Tochter sowie auf Sie, sehr verehrter Herr Generalsekretär Kramer. Das zeigt das hohe Erfordernis, entschieden gegen Antisemitismus einzutreten. Aber auch die Debatte über die Beschneidung muslimischer und jüdischer Söhne zeigt dieses hohe Erfordernis. Ich bekomme im Moment viele Zuschriften zu dieser Problematik. Die Form der verbalen Auseinandersetzung verletzt zum Teil die Gefühle der jüdischen und in diesem Fall auch die der muslimischen Bürgerinnen und Bürger. Manchmal wird billigend in Kauf genommen, dass jüdische Menschen sich fragen, ob sie mit ihrem Glauben hier in Deutschland wirklich zu Hause sein können. Es handelt sich oft um Stereotypen, Klischees, Vorurteile und ein großes Maß an Unkenntnis. Hier gibt es wieder diese unselige und ungute Mischung, die der Expertenbericht zu Recht anprangert.
Erfreulicherweise gab es jedoch nach diesen negativen Ereignissen eine Welle der Solidarität gerade von Vertretern der Religionen, aber auch aus der Politik. Es gab einen Schulterschluss mit der jüdischen Gemeinde. Ich möchte diesen Menschen zurufen: Selbstverständlich sind Sie hier willkommen, und selbstverständlich sind Sie hier in Deutschland zu Hause!   Ich hoffe, dass Demokraten und gläubige Menschen verschiedener Konfessionen nicht nur in dieser Ausnahmesituation zueinanderstehen, sondern dass sie auch weiterhin beherzt für den Dialog, die Rechte und die Freiheiten anderer eintreten.
Antisemitismus muss überall da, wo er auftritt, klar erkannt werden. Er muss klar benannt werden, und er muss deutlich bekämpft werden. Dazu hat der Antisemitismusbericht mit seiner erweiterten Definition des Antisemitismus, seinen Ausarbeitungen zu den verschiedenen Erscheinungsformen und Begründungsmustern wichtige Erkenntnismerkmale an die Hand gegeben.
Der Bericht hat wachgerüttelt, weil er zeigt, dass es Antisemitismus nicht nur im rechtsextremen Milieu gibt, sondern auch in der Breite der Gesellschaft. Er hat uns allen den alarmierenden Auftrag gegeben, alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen zu fördern, wenn es darum geht, sich dagegen einzusetzen, aber auch die Forderung nach mehr Zivilcourage erhoben; denn es gilt   das will ich hier auch ganz deutlich sagen  , ein großes und unverdientes und unerwartetes Geschenk der jüdischen Gemeinden an unser Land zu verteidigen, nämlich dass nach dem Grauen der Schoah jüdische Menschen wieder hier in Deutschland leben möchten, dass es wieder jüdisches Leben in all seinen Strömungen hier in Deutschland gibt. Es bereichert unsere Gesellschaft, dass jüdische Gemeinden ihre Bräuche, ihre Traditionen sichtbar leben und mit ihrer Religion hier präsent sind.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)


Es ist gut, dass Jüdinnen und Juden als Bürgerinnen und Bürger die Zukunft Deutschlands mitgestalten möchten, wobei ich mir persönlich wünschen würde, dass dies noch mehr als bislang auch im Rahmen zum Beispiel von politischen Mandaten auf allen Ebenen geschieht.
Dieses Bekenntnis, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben zu fördern, ist nicht nur ein Lippenbekenntnis, sondern es ist auch Anlass, in dieser Debatte zu bilanzieren, was denn seit der letzten Legislaturperiode geschehen ist. Die Einsetzung des Expertenkreises und die Aufstockung der jährlichen Mittel für die Arbeit des Zentralrats sind hier schon mehrfach genannt worden. Um Antisemitismus aber wirksam entgegentreten zu können, muss das Wissen um das Judentum an die Stelle von stupiden Vorurteilen treten. Deshalb ist es richtig und gut, dass erst vor wenigen Monaten in Anwesenheit von Ministerin Annette Schavan das Zentrum Jüdische Studien Berlin-Brandenburg eröffnet wurde, mit dem die drei Universitäten Berlins, die Universität Potsdam, das Moses Mendelssohn Zentrum und das Abraham Geiger Kolleg gemeinsam die Forschung und Lehre in diesem Bereich verstärken. Der Bund gibt dafür eine Anschubfinanzierung von fast 7 Millionen Euro.
Ebenso werden die Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg und das Abraham Geiger Kolleg in Potsdam weiter gefördert. Es ist ein großer Gewinn für unser Land, dass die Ordination von 14 Rabbinerinnen und Rabbinern, die in Potsdam ausgebildet worden sind, gefeiert werden konnte.
Mit ganz besonders großer Freude verfolge ich persönlich die Entwicklung des noch recht jungen Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks, in dem derzeit 200 junge Studierende und Promovierende materiell und ideell gefördert werden, die als aktive Bürgerinnen und Bürger jüdischen Glaubens an wissenschaftlich relevanten Positionen die Geschicke unseres Landes mitgestalten werden.
Wir sind uns einig: Dieser Bericht hilft, dem Antisemitismus wirksam entgegenzutreten, indem er eine Bestandsaufnahme vorlegt. Deshalb sollte in jeder Legislaturperiode ein solcher Bericht erstellt werden, der ausweist: Wo treten antisemitische Ressentiments vorrangig auf? Was können wir dagegen tun? Wo zeigen Präventionsmodelle Erfolg, wo nicht? Wo haben wir Zielgruppen noch zu wenig erreicht? Wie können Präventionsprogramme effektiv weiterentwickelt werden?
Es geht meiner Meinung nach aber nicht darum, ein weiteres Gremium zu verstetigen. Was wir brauchen, sind eine kontinuierliche Überprüfung der Befunde und praxisorientierte Empfehlungen. Daher plädiere ich dafür, dass künftig durch die Bundesregierung eine solche Berichterstattung erfolgt, zu der die Evaluation der Bundesprogramme zur Extremismusprävention herangezogen werden und bei Bedarf auch weitere wissenschaftliche Expertise von externen Gutachtern angefordert wird.
Zum Schluss meiner Rede möchte ich noch einmal auf die vielen kleinen und lokalen Initiativen hinweisen; denn oft sind es gerade diese ehrenamtlich getragenen Initiativen, die vor Ort Großartiges leisten, zum Beispiel der Verein „Begegnung   Christen und Juden“ in Niedersachsen oder auch die bundesweit tätigen Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, die an vielen Orten mit wenigen Menschen, aber mit viel Herzblut ganz wichtige Ergebnisse erzielen, weil sie es nämlich sind, die die Begegnung in der Nachbarschaft ermöglichen, die Unkenntnis, Fremdheit und Vorurteile überwinden und persönliche Freundschaften entstehen lassen. Dafür möchte ich ihnen sehr herzlich danken.
(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich danke Ihnen.


„Einen neuen Aufbruch wagen“

Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion auf dem 98. Deutschen Katholikentag –

Christlicher Glaube gibt Impulse für die Politik


Unter dem Motto „Einen neuen Aufbruch wagen“ haben über das Himmelfahrtswochenende in Mannheim mehr als 80.000 Menschen gebetet, gefeiert und diskutiert. Auf dem 98. Katholikentag ging es hauptsächlich darum: Welche Impulse ergeben sich aus dem christlichen Glauben in Zukunft für Politik und Kirche? In über dreißig Gesprächsforen stellten sich Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Frage, wie sie als christdemokratische Politiker Kirche und Gesellschaft mitgestalten können. Die Unionsabgeordneten waren in Mannheim aber nicht nur als Politiker gefragt: Viele waren durch ihr ehrenamtliches Engagement in den Verbänden am Katholikentag beteiligt. Sie bewegte die Frage, wie der Aufbruch 50 Jahre nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil in ihrer Kirche verstetigt und erneuert werden kann.

Die Themenpalette der Podiumsdiskussionen, an denen auch Unionsabgeordnete teilnahmen, spiegelten die Vielfalt dessen wider, womit sich die Gläubigen des Katholikentages beschäftigten - von der Energiewende über den verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln bis zur Pflege, vom Internet über die Geschlechtergerechtigkeit bis zu Biopatenten. So beteiligte sich beispielsweise Bundeskanzlerin Angela Merkel an einer Diskussion darüber, wie das Zusammenleben der Generationen gelingen kann. Dabei rief sie zu einer Stärkung von Familien auf, denn sie seien “der natürliche Ort, wo Generationen Verantwortung füreinander übernehmen“. Angesichts einer alternden Gesellschaft forderte sie die Gesellschaft auf, Ältere besser in die Arbeitswelt zu integrieren.


Präsident des Katholikentages Alois Glück und Maria Flachsbarth
 
Recht auf Religionsfreiheit einfordern

Der Unions-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder sowie die Vorsitzende des Stephanus-Kreises, Ute Granold, betonten in Podiumsdiskussionen, dass die Union nicht aufhören werde, das universale Menschenrecht auf Religionsfreiheit überall einzufordern. In diesem Zusammenhang äußerte Kauder seine Sorge über die Entwicklung in Ägypten nach dem arabischen Frühling. Er verwies auf zahlreiche Fälle von Gewalt und Diskriminierung der christlichen Minderheit der Kopten, die ihm in Gesprächen mit Vertretern der Kopten zugetragen worden waren.

Die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth, unterstrich den Wert der parlamentarischen Demokratie. Sie betonte gleichzeitig, wie wichtig es sei, Bürger bei Großprojekten frühzeitig einzubinden und die Entscheidungsprozesse transparent zu gestalten. Die umweltpolitische Sprecherin, Marie-Luise Dött, brachte den Kampf gegen den Klimawandel in Zusammenhang mit der Bewahrung der Schöpfung. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christian Ruck  benannte die Herausforderungen der Entwicklungspolitik angesichts der Lage der Menschen in Afrika.

 
Bundesministerin Aigner mit den Damen des KDFB-Bundesvorstandes

Subsidiarität und Solidarität wahren

Großen Andrang fand auch die traditionelle Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung mit ihrem Ehrenvorsitzenden, dem  ehemaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel, und dem Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück. Der Apostolische Nuntius, Jean-Claude Périsset, forderte in seinem Festreferat einen Aufbruch im Glauben. Er appellierte an die Gläubigen, die Prinzipien der katholischen Soziallehre, die Subsidiarität und die Solidarität, nicht aus den Augen zu verlieren. Beim anschließenden Empfang  mit über 500 Gästen, unter ihnen auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Nikolaus Schneider, fand sich Gelegenheit zur Diskussion.


Markus Grübel MdB und Maria Flachsbarth MdB
 


Fortbestand des Klosters Mor Gabriel sicherstellen


Der Einsatz für die umfassende Achtung der Religionsfreiheit weltweit ist mir als Beauftragte meiner Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften ein Herzensanliegen. In zahlreichen parlamentarischen Initiativen hat die CDU/CSU-Fraktion in dieser Legislaturperiode bereits die uneingeschränkte Geltung dieses universalen Menschenrechtes gefordert. Zur Religionsfreiheit gehört nicht nur die selbstverständliche Forderung, nach der unter keinerlei Umständen Gewalt oder Unterdrückung gegen Menschen auf Grund ihres Glaubens toleriert werden kann. Es gehört auch dazu, dass Einzelne und Religionsgemeinschaften nicht daran gehindert werden, ihre Religion gemeinsam zu pflegen. Dafür ist beispielsweise das Recht auf kirchliche Bauten oder religiöse Bildung unverzichtbar.

Mit Sorge beobachten wir seit langem die prekäre Lage der syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei. Gegen ihr ältestes Kloster, Mor Gabriel im Tur Abdin laufen seit Jahren zermürbende Gerichtsprozesse, die das Kloster in seiner Existenz bedrohen. Damit wäre der Fortbestand der gesamten syrisch-orthodoxen Kultur, die seit 1600 Jahren ihren Platz in der Türkei hat, bedroht. Aus diesem Grund haben wir am Dienstag in der Fraktion erneut einen Antrag zur Situation des Klosters Mor Gabriel beschlossen. Den Antrag „Fortbestand des Klosters Mor Gabriel sicherstellen“haben wir in das parlamentarische Verfahren eingebracht und haben ihn am 26. April 2012 in erster Lesung debattiert.

Gelangen Sie hier zum Antrag der Koalitionsfraktionen "Fortbestand des Klosters Mor Gabriel sicherstellen", Btg-Drucksache 17/9185.





Kardinal-Höffner-Kreis führte Gespräche in Jerusalem und Bethlehem


Mit einer Reise ins Heilige Land im April 2012 setzt der Kardinal-Höffner-Kreis ein Zeichen der Solidarität mit den Christen im Nahen Osten 





Religionen können einen bedeutenden Beitrag dazu leisten, die Konflikte im Heiligen Land lösen zu helfen. Insbesondere die christlichen Minderheit in Israel und Palästina spielt eine wichtige Rolle als Brückenbauer. Dieses Fazit zog die Delegation des Kardinal-Höffner-Kreises unter der Leitung ihres Vorsitzenden Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär, und der Beauftragten der Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Maria Flachsbarth, die sich im April zu Gesprächen in Jerusalem und Bethlehem aufhielt.
 

Höhepunkte der Reise waren interreligiöse Gespräche mit Rabbiner David Rosen über den Stand des jüdisch-christlichen Dialogs und Scheich Mohammed Azzam al-Khatib al-Tamimi, dem Direktor der Waqf-Stiftung, zum christlich-muslimischen Verhältnis.

Bewegend war der Besuch der Holocaustgedenkstätte Yad Vashem und die Kranzniederlegung zu Ehren von Kardinal Joseph Höffner, der dort als „Gerechter unter den Völkern geehrt wird. Damit erinnerte die Gruppe auch an das mutige Handeln vieler Christen, die sich der Unmenschlichkeit des Holocaust entgegengesetzt haben.
 


Die Gruppe der 13 Parlamentarier der Fraktion, die vom Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten begleitet wurde, machte sich auf der Reise auch ein umfassendes Bild der kirchlichen deutschen Einrichtungen, beispielsweise der Aktivitäten des Deutschen Vereins vom Heiligen Lande. Untergebracht war die Gruppe im St. Charles Hospiz, dem deutschen Hospiz in Jerusalem. Mit der Wahl der Unterkunft in einem christlichen Pilgerhaus wollte die Delegation ein Zeichen der Solidarität mit den Christen im Heiligen Land setzen.

 

Links ist die Oberin von St. Charles, Schwester Daniela, zu sehen, rechts die Alt-Oberin Schwester Xaveria.

Debatte im Deutschen Bundestag am 22. März 2012

Gesetzentwurf zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz –

Gruppenantrag zur Steigerung der Organspendebereitschaft


In dieser Woche bringen wir als Gruppentrag einen Gesetzentwurf zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz in den Deutschen Bundestag ein, den ich unterstütze. Mit den vorgesehenen Regelungen soll die Organspendebereitschaft in der deutschen Bevölkerung gesteigert werden, damit mehr Menschen die Chance bekommen, ein lebensrettendes Organ zu erhalten.

Gerne möchte ich Ihnen unseren Gesetzentwurf und Informationen über das Anliegen sowie die zentralen Inhalte unseres Gruppenentwurfes zukommen lassen.
 

Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass in Deutschland circa 12.000 schwerkranke Menschen auf ein lebensrettendes Organ warten. Viele von Ihnen sterben, weil sie nicht rechtzeitig ein geeignetes Spenderorgan bekommen konnten. Auf der anderen Seite weisen Umfragen unter der Bevölkerung eine sehr hohe prinzipielle Bereitschaft auf, nach dem Tod Organe zu spenden (bis zu 75 Prozent). Diesem Widerspruch möchte der vorliegende Gruppenantrag begegnen.
 

Es ist uns wichtig, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Entscheidungslösung der Grundsatz der Freiwilligkeit der Organspende nicht angetastet wird. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll aber nunmehr in die Lage versetzt werden, sich im Laufe ihres/seines Lebens ernsthaft mit der Frage zu beschäftigen, ob sie/er selbst zu einer Organspende nach dem Tod bereit ist. Dazu sieht der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen vor:

Innerhalb des ersten Jahres nach dem Inkrafttreten des Gesetzentwurfes sollen sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die privaten Krankenversicherungsunternehmen ihre Versicherten anschreiben. Die Bürgerinnen und Bürger sollen mit dem Schreiben Informationen über die Organspende erhalten und werden aufgefordert, sich zu entscheiden und ihre Entscheidung auf dem ebenfalls zugesandten Organspendeausweis zu dokumentieren. Gemäß dem Grundsatz der Freiwilligkeit können die Versicherten die Frage, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden möchten dabei entweder mit ja oder nein beantworten oder auch keine Entscheidung treffen. In diesem Falle bleibt nach ihrem Tod das Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen über die Organspende bestehen.

Ebenfalls werden mit dem Gesetzentwurf die Länder verpflichtet, bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisdokumenten geeignetes Aufklärungsmaterial zusammen mit Organspendeausweisen zur Verfügung zu stellen. Daneben wird im Bereich der Bundesbehörden insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verpflichtet, über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende aufzuklären.

In einem zweiten Schritt soll die Entscheidung auch auf der elektronischen Gesundheitskarte dokumentierbar sein. Die Krankenkassen sollen dann auch die Rückmeldeverfahren der Versicherten einbeziehen, um die Erklärung zur Organspendebereitschaft auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern, ohne dass die Daten bei den Krankenkassen gespeichert werden. Die Krankenkassen erhalten damit nicht automatisch neue Zugriffsrechte, sondern müssen dazu vom  Versicherten ausdrücklich legitimiert werden. Die Träger der elektronischen Gesundheitskarte sind aufgefordert, bis Mitte 2013 ein solches Verfahren zu erarbeiten (ansonsten wird das Bundesministerium für Gesundheit mit einer Ersatzvorgabe tätig).

Gleichzeitig zu diesem Gruppenantrag wurde in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der technisch-organisatorische Verbesserungen zur Erhöhung der Organspendebereitschaft vorsieht, so beispielsweise den Einsatz von Transplantationsbeauftragten an Kliniken.



Maria Flachsbarth: "Religion in der Schule ist ein Zuhause" 

Zum Kaffee mit... Maria Flachsbarth von der CDU/CSU

Kirchenbeauftragte - Maria Flachsbarth ist nach Hermann Kues und Ingrid Fischbach die dritte Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Zum Gespräch mit evangelisch.de war sie gern bereit, denn Kirchenfragen liegen ihr sehr am Herzen, wie sie versichert. Mit Maria Flachsbarth beenden wir die Gesprächsreihe mit den fünf kirchenpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen.


Sie ist in ihrer – der römisch-katholischen – Kirche "zu Hause": Maria Flachsbarth (48), promovierte Tierärztin, gehört dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) an und ist neuerdings auch Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB). Obwohl sie eigentlich die Umwelt zu ihrem politischen Schwerpunktthema gemacht hat, ist sie mit Leib und Seele auch Beauftragte ihrer CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Ihre Fraktion war die erste im Bundestag, die eine solche Funktion einrichtete.

Das Thema ist freilich nicht nur ernst: Bei heißer Schokolade und Apfelstrudel mit Vanillesoße schüttelt sie sich im Berliner Café "Einstein" Unter den Linden vor Lachen auf die Frage, ob das C in ihrem Parteinamen neuerdings für konservativ oder weiterhin für christlich steht. "Wenn Sie darauf anspielen, dass ich noch immer mit meinem ersten Mann verheiratet bin und die Kinder christlich erziehe, dann bin ich konservativ." Das "Christlich" der Christlich-Demokratischen Union will sie nicht abgrenzend zu Christen in anderen Parteien verstanden wissen, sondern als Selbstverpflichtung.

Die Ökumene im Privaten

Ist die CDU/CSU in erster Linie nach wie vor eine katholische Partei? Wieder antwortet sie mit einem persönlichen Beispiel: "Das ist wie bei uns zu Hause. Ich bin katholisch, mein Mann ist evangelisch." Das klappe hervorragend. Auch wenn sie sich wünschen würde, dass ihre Kirche bald den konfessionsverbindenden Ehen und Familien die Teilnahme an der Eucharistie erlauben würde. "Wie konservativ ich bin", fügt sie weiter lachend hinzu, "können Sie auch daran erkennen, dass ich für das Diakonat der Frau bin."
"Das christliche Menschenbild ist für uns entscheidend", sagt die Kirchenpolitikerin. Und das müsse in der politischen Alltagsarbeit immer wieder neu buchstabiert werden. Selbstverständlich kennt sie die Stimmen aus ihrer eigenen Partei, die der CDU-Vorsitzenden und Bundeskanzlerin Angela Merkel vorwerfen, zu pragmatisch zu handeln. Maria Flachsbarth hat für diesen Vorwurf kein Verständnis: "Seit wann ist es schlecht, pragmatische Politik zu betreiben?"

Für ein vollständiges PID-Verbot

Die Bundeskanzlerin stehe wie kaum jemand sonst für das christliche Menschenbild – von der Bewahrung der Schöpfung angefangen bis zum Eintreten für die Glaubens- und Gewissensfreiheit auf der ganzen Welt. Letzteres habe Merkel erst wieder auf ihrer jüngsten Chinareise unter Beweis gestellt.
Die Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Erzbischof Robert Zollitsch und Präses Nikolaus Schneider, bezeichnet Maria Flachsbarth als ausgesprochen gut und vertrauensvoll. Wirkliche inhaltliche Probleme gebe es mit ihnen nicht. Gleiches gelte für die Beauftragten der beiden Kirchen bei Parlament und Regierung, den Prälaten Karl Jüsten und Bernhard Felmberg.
Und was war mit PID? Maria Flachsbarth legt großen Wert darauf, dass sie für ein Verbot war. Allerdings konnte sie sich gegen das Gesetz, das die Präimplantationsdiagnostik unter Auflagen zulässt, nicht durchsetzen: "Das hat mich traurig gemacht." Insgesamt nimmt sie ihre Bundestagsfraktion in Schutz: "Niemand hat es sich bei dieser Frage leicht gemacht."

"Lebensschutz, Behindertenrechte, Religionsfreiheit"

Für nicht wenige Abgeordnete ihrer Fraktion ist auch der geltende Abtreibungsparagraf 218 ein Ärgernis. "Aber für ein strenges Abtreibungsverbot gibt es im Deutschen Bundestag keine Mehrheit", bedauert die Politikerin. Deshalb setzt sie sich für die Unterstützung werdender Mütter in Konfliktsituationen ein, insbesondere junge und alleinstehende Frauen.
Was sind ihre wichtigsten Themen? Maria Flachsbarth nennt die Bewahrung der Schöpfung, den Lebensschutz, gleiche Rechte für Behinderte, Religionsfreiheit. Und hat sie für all diese Themen genug Mitstreiter? Viele dieser Themen beschäftigten sie auch im Miteinander mit den kirchenpolitischen Sprechern der anderen Bundestagsfraktionen.
In CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe finde sie auf evangelischer Seite in der Fraktion viel Unterstützung. Daneben sucht Maria Flachsbarth engen Kontakt zu den Evangelikalen innerhalb der evangelischen Kirche, den Freikirchen und den anderen Religionsgemeinschaften. Und was ist mit dem Kardinal-Höffner-Kreis ihrer eigenen Fraktion? Die kirchenpolitische Sprecherin schmunzelt: "Da bin ich im Vorstand."
Die Islamkonferenz, die der frühere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ins Leben gerufen hat, wird von ihr tatkräftig unterstützt und als "großes Verdienst Schäubles" gewürdigt – auch er so ein "Ökumeniker" in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: er ist evangelisch, seine Frau katholisch.

Religionsunterricht als ein Zuhause

Der islamische Religionsunterricht in den niedersächsischen Grundschulen ist aus Flachsbarths Sicht eine gute Sache. Man müsse weiter daran arbeiten, die unterschiedlichen islamischen Gruppen zu einer einheitlichen Linie im Blick auf einen islamischen Religionsunterricht in deutschen Schulen zu bringen, findet sie. Dass dieser Unterricht in deutscher Sprache erfolgen und auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen habe, werde zum Glück heute von keiner Partei mehr bestritten.
Religionsunterricht ist für Maria Flachsbarth generell wichtig und darf in ihren Augen nicht zur Diskussion gestellt werden. Warum aber hat sich dann ihre Partei bei den Koalitionsverhandlungen mit Klaus Wowereits SPD in Berlin mit der umstrittenen Regelung abgefunden, die freiwilligen Zusatzunterricht zum ethischen Pflichtunterricht vorsieht? Maria Flachsbarth verweist auf die besondere Berliner Situation und auf die Zuständigkeit des Berliner CDU-Landesverbands. Dass ihr diese Haltung nicht gefällt, sagt sie nicht. Aber man spürt es. Denn Religionsunterricht ist für sie auch ein Stück "zu Hause sein".

Hat Maria Flachsbarth einen Rat an die Kirchen? Sie hat: "Politische Initiativen der Kirchen haben nur dann noch einen Erfolg, wenn sie gemeinsam von allen getragen und vorgetragen werden." Unabhängig von der Politik wünscht sie sich, "dass die Kirchen noch stärker als bislang aufeinander zugehen".
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K. Rüdiger Durth, Journalist und Theologe in Bonn und Berlin, schreibt regelmäßig für evangelisch.de.



Maria Flachsbarth zur neuen Präsidentin des Katholischen  Deutschen Frauenbundes (KDFB) gewählt:


Der am 16.10.2011 neu gewählte KDFB-Bundesvorstand (v.l.n.r.): Prof. Dr. Hildegard König, Birgit Mock, Dr. Elfriede Schießleder, Claudia-Nietsch-Ochs (Geistliche Beirätin),
Rose Schmidt, Beate Born, KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth, Dr.
Gabriele Zinkl und die Bundesgeschäftsführerin Christiane Fuchs-Pellmann



fraktion direkt der CDU/CSU Bundestagsfraktion vom 23.9.2011

„Das ‚C‘ ist kein Ruhekissen“
Maria Flachsbarth über den Papstbesuch und über christliche Werte in der Politik



Andacht  im Deutschen Bundestag in den Sitzungswochen am Donnerstag und Freitag Morgen

MORGENANDACHT

Ein Ruhepol für Christen im Bundestag



Die Würde des Menschen schützen

Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Lebensschutz am 27.06.2011


Dr. Maria Flachsbarth MdB, Bild: CDU/CSU-Bundestagsfraktion



Auf Einladung von Dr. Maria Flachsbarth und Volker Kauder kamen über 300 Gäste in der dritten Veranstaltung „Das ‚C‘ ist für uns Programm“ zusammen, um nachzudenken, wie auch in Grenzsituationen gewährleistet werden kann: „Die Würde des Menschen schützen: Vom Anfang bis zum Ende des Lebens“.
Die Beauftragte der Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften Dr. Maria Flachsbarth betonte, dass es der Hartnäckigkeit des Fraktionsvorsitzenden, Volker Kauder zu verdanken sei, dass nicht nur die Veranstaltungsreihe zum christlichen Menschenbild erneut stattfinden konnte, sondern auch Gesetzesinitiativen im Bereich des Lebensschutzes erfolgreich umgesetzt und angegangen wurden: exemplarisch führte Maria Flachsbarth den zäh errungenen Kompromiss um die Spätabbrüche oder die begonnene Initiative zu Organtransplantationen hervor. Volker Kauder unterstrich die Verantwortung einer Partei, die das „C“ im Namen trägt, für den Schutz des menschlichen Lebens und betonte, wie wichtig die Äußerungen der Kirchen in diesem Bereich seien. Anhand des Beispiels der Präimplantationsdiagnostik betonte er den Grundsatz: in dubio pro vita.
Der ehemalige Ratsvorsitzende der EKD, Prof. Dr. Wolfgang Huber, ordnete pointiert das Klima der Debatten ein: Während eine Seite sich bei Fragen des Lebensschutzes an Fortschritt und Selbstbestimmung orientiere, bilden die Würde und Verantwortung die Pole der anderen Seite. Er unterstrich, dass der Mensch  immer Zweck an sich und kein isoliertes Individuum sei, sondern menschliches Dasein lebe immer in Beziehungen. An die Politiker appellierte er im Hinblick auf das „C“: „Reden Sie von dem, was Ihnen am wichtigsten ist“.  Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, amtierender Präsident der Universität Eichstätt unterstrich, dass Lebensschutz aus christlicher Perspektive zuerst personaler Beziehungsschutz in zwischenmenschlicher Verantwortung sei. Der fürsorgliche Schutz gelte dabei nicht allein der biologisch-physiologischen Existenz des Menschen, sondern dem Schutz seiner Fähigkeit, sein Leben selbstbestimmt führen zu können. Für die Entscheidungen in Grenzsituationen, die auch Parlamentarier zu treffen haben, führte er aus, dass es sich um tragische Entscheidungen handle, bei denen trotz gewissenhafter Abwägung auch Güter verletzt würden.
 
Prof. Dr. Leonhardt, Diakoniekrankenhaus Friederikenstift Hannover,
Bild: CDU/CSU-Bundestagsfraktion


Auf dem Podium berichtete Chefarzt Prof. Dr. Urs Leonhardt vom Diakoniekrankenhaus Friederikenstift Hannover, dass auf der von ihm geleiteten Palliativstation nicht die Forderung nach Hilfe bei der Selbsttötung, sondern die Bitte um Zuwendung eine Rolle spiele. Für die Organspende bat er darum, die Regeln so zu gestalten, dass die Entscheidung, ob Organe gespendet werden, nicht mehr unmittelbar am Totenbett mit den Angehörigen gefunden werden müsse. Der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel erinnerte daran, dass Sterben und die Erlösungshoffnung Teil christlicher Identität sind. Politik müsse auf die Hilferufe der Menschen antworten, indem Begleitung am Lebensende, so durch Seelsorge und Palliativmedizin gewährleistet werde. Die Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag von Rheinland-Pfalz, Julia Klöckner, warnte vor vermeintlich eindeutigen Umfrageergebnissen zur aktiven Sterbehilfe und erinnerte daran, dass dem oft Angst vor Schmerzen, vor dem Verlust der Selbstbestimmung oder dem Wunsch, Angehörigen nicht zur Last fallen zu wollen, zugrundeliegen. Durch die Präimplantationsdiagnostik als „Zeugung auf Probe“ befürchte sie einen Schritt zu einer weniger humanen Gesellschaft.  Norbert Geis aus der CSU Landesgruppe forderte besondere Sensibilität für Wachkomapatienten und erinnerte an die Wegmarke der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle als Beginn des Menschen. 




Dr. Maria Flachsbarth MdB, Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften


Am 26. Januar 2010 hat mich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Beauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften ernannt.

Meine Aufgabe ist es, jene Sachthemen besonders aufmerksam zu verfolgen und zu begleiten, die für die Kirchen und Religionsgemeinschaften relevant sind. Dies betrifft ganz verschiedene Politikbereiche. Als Umweltpolitikerin liegt mir besonders die Bewahrung der Schöpfung am Herzen. Daneben sind Themen aus dem Feld der Bio- und Medizinethik, in denen es vorrangig um den Schutz des menschlichen Lebens, gerade an seinem Anfang und Ende geht, zentral. Aber auch Fragen aus der Familien- und Sozialpolitik, sowie der Integration und Menschenrechtspolitik beschäftigen mich als Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Ein besonderes Anliegen ist es mir, die guten Beziehungen, die unsere Fraktion traditionell mit den beiden großen christlichen Kirchen aber auch mit der jüdischen Gemeinschaft, dem Islam und kleineren Religionsgemeinschaften verbindet, weiter zu pflegen. Ein intensiver Dialog mit Vertretern der Kirchen und Religionen bedeutet auch, sich gegenseitig noch besser kennenzulernen und einander zuzuhören. Auch aus diesem Anlass hat die CDU/CSU-Fraktion in den letzten Monaten mehrere große Kongresse veranstaltet, in denen sie sich mit der Frage befaßt hat, was das christliche Menschenbild für unsere konkrete Politik bedeutet.

In unserem Koalitionsvertrag haben CDU und CSU gemeinsam mit der FDP ausdrücklich festgehalten, welche Bedeutung die Kirchen und Religions-gemeinschaften für das Wertfundament unserer Gesellschaft haben:

„Den Christlichen Kirchen kommt eine unverzichtbare Rolle bei der Vermittlung der unserem Gemeinwesen zugrunde liegenden Werte zu. Wir wissen, dass auch andere Religionen Werte vermitteln, die einen positiven Einfluss auf unsere Gesellschaft haben. Wir achten alle Religionszugehörigkeiten. Besondere Verantwortung tragen wir für die jüdischen Gemeinden als Teil unserer Kultur. Wir werden den Dialog mit den Kirchen, Glaubensgemeinschaften und religiösen Vereinigungen noch stärker betreiben.“ (Seite 95)