Gremien
Ältestenrat
Seit dem 12. November 2002 gehöre ich dem Ältestenrat des Deutschen
Bundestages an. Meine Wahl hat mich überrascht und erfreut, stellt sie
doch eine große Wertschätzung durch meine Fraktion dar.
Im Ältestenrat
sitzen keineswegs die ältesten Abgeordneten. Der Name dieses Gremiums
ist historisch gewachsen, denn hier arbeiten die erfahrensten
Abgeordneten des Parlaments zusammen. Ich habe die Möglichkeit, mit dem
Präsidenten, seinen 4 Stellvertretern und 23 weiteren Mitgliedern,
darunter die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen, über Angelegenheiten zu
beraten, die den Bundestag unmittelbar betreffen. Die Mitglieder des
Ältestenrates spiegeln dabei die Stärke der Fraktionen wider.
Als zentrales Lenkungs- und Koordinationsgremium unterstützt der Ältestenrat den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte des Bundestages. Seine wichtigsten Funktionen sind:
- Er legt die Sitzungswochen des Bundestages und die Tagesordnung für die Plenarsitzungen fest und trifft Vereinbarungen über die Redezeiten für die einzelnen Tagesordnungspunkte.
- Am Anfang der Legislaturperiode führt er zwischen den Fraktionen eine Verständigung herbei, wie Vorsitz und Stellvertretung in den Ausschüssen verteilt werden sollen.
- Er muss Streitfragen erörtern und möglichst schlichten, die sich aus dem Ablauf von Plenarsitzungen oder sonstigen Angelegenheiten des Bundestages ergeben, die mit der Würde und den Rechten des Hauses oder der Auslegung der Geschäftsordnung zu tun haben.
- Der Ältestenrat beschließt über die inneren Angelegenheiten des
Bundestages, soweit sie nicht dem Präsidenten oder dem Präsidium
vorbehalten sind. Hierzu zählt z.B. die Verwendung der dem Bundestag
vorbehaltenen Räume. Außerdem stellt er den Voranschlag für den
Haushaltsplan des Bundestages auf, von dem der Haushaltsausschuss nur
im Benehmen mit dem Ältestenrat abweichen kann.
Bei der Beschlussfassung über innere Angelegenheiten arbeitet der Ältestenrat wie ein Ausschuss, d. h. er entscheidet gegebenenfalls mehrheitlich. Bei den anderen genannten Aufgaben ist demgegenüber nur durch Erzielung eines Konsenses eine Lösung zu finden.
Für bestimmte Angelegenheiten (z.B. Rechtsstellung der Abgeordneten, Beschäftigung von Mitarbeitern, Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik, Raumfragen) sind Kommissionen eingesetzt.














