Ausschuss Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
weitere Reden
Dr. Flachsbarth redet zum Thema: "Beitrag der energetischen Abfallverwertung zum Klimaschutz", 24. September 2007
Anrede,
herzlichen Dank für Ihre Einladung zur Berliner Abfallwirtschafts- und Energiekonferenz, bei der ich mit meinem Vortrag den Auftakt zu dieser zweitägigen Tagung geben darf. Da Sie eine Umweltpolitikerin eingeladen haben, die sich hauptsächlich nicht mit der Thematik Abfall (wenn man mal von Atommüll absieht – aber das ist heute nicht das Thema), sondern vielmehr mit Energiepolitik und hier insbesondere mit erneuerbaren Energien beschäftigt, werde ich
sprechen zu dem Thema „Beitrag der energetischen Abfallverwertung zum Klimaschutz“. Dabei werde ich zunächst einen kurzen Einblick in die aktuelle Klimaschutzdebatte auf Bundesebene geben, um ausgehend davon einige Überlegungen über einen möglichen Beitrag und die Bedeutung der energetischen Abfallverwertung für unsere Klimaschutzpolitik anzustellen.
Anrede,
Klimaschutz ist in diesen Tagen, Wochen und Monaten in aller Munde.
Fakt ist, dass der Mensch das Klima beeinflusst. Wissenschaftler haben nachgewiesen, dass der Zusammenhang zwischen dem von Menschen verursachten CO2-Ausstoß und der Erderwärmung besteht.
Die Veröffentlichung der Studie des britischen Chefökonomen und früheren Weltbankvolkswirts Sir Nicholas Stern am 30. Oktober 2006 im Auftrag der britischen Regierung zur Ökonomie des Klimawandels verlieh dem Klimawandel erstmals ein Gesicht aus ökonomischen Zahlen.
Der jüngste Report des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) der Vereinten Nationen vom 4. Mai 2007 untermauert dies. Die Ergebnisse zeigen, dass der Klimawandel anthropogen verursacht ist und massive direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Gesellschaften und Staaten haben wird.
Global werden jährlich knapp 30 Milliarden Tonnen CO2-Emmissionen ausgestoßen. Forscher rechnen selbst bei einer durchschnittlichen Erwärmung der Erde um nur zwei Grad mit einer erheblichen Zunahme extremer Klimaereignisse wie Stürmen, Dürren und Sturmfluten. Im 20. Jahrhundert hat sich die globale mittlere Temperatur bereits um 0,8 °C erhöht.
Allerdings zeigen die Studien nicht nur die Dramatik der Situation auf, sondern zeigen auch die Perspektive auf, dass man den Klimawandel bis zu einem gewissen Grad mit Gegenmaßnahmen, durch Klimaschutz abmildern kann.
Angesichts einer enormen Industrialisierungsfortschritten in den Schwellenländern, eines weltweiten Wachstumsschubes und einer wachsenden Weltbevölkerung von 6,5 auf mehr als 9 Milliarden Menschen werden sich die Probleme für Mensch und Umwelt verschärfen, wenn wir jetzt nicht gegensteuern.
Denn wir können unseren Wohlstand und unsere Lebensgrundlagen auf Dauer nur erhalten, wenn wir erkennen, dass Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ihre bisher gegangenen Pfade verlassen und neue Wege gehen müssen. Wir alle sind gefordert, die CO2-Emmissionen deutlich und zügig zu senken
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat errechnet, dass sich die ökonomischen Folgeschäden eines ungebremsten Klimawandels für Deutschland auf 137 Milliarden Euro belaufen würden. Die notwenigen Klimaschutzinvestitionen anzustoßen, wird hingegen bis zum Jahr 2010 rund drei Milliarden Euro kosten.
Wie reagiert nun die Politik auf den Klimawandel?
Die große Koalition aus CDU, CSU und SPD hat bereits im Koalitionsvertrag vereinbart,
bis zum Jahr 2020 die Energieproduktivität gegenüber 1990 zu verdoppeln sowie den ökologisch und ökonomisch sinnvollen Ausbau der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom und Wärme zu unterstützen.
Zum Thema Abfall haben wir vereinbart, „die Abfallwirtschaft hin zu einer nachhaltigen ressourcenschonenden Stoffwirtschaft weiterentwickeln. Ausgangspunkt hierfür ist die im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geregelte Produktverantwortung.“
Im April dieses Jahres hat die CDU/CSU- Fraktion ein Positionspapier „Klimawandel entgegentreten – Konkrete Maßnahmen ergreifen“, beschlossen. Es beinhaltet die Festschreibung des „2 Grad-Ziels“, also, das Ziel, die Erderwärmung im beherrschbaren Bereich von 2 Grad Celsius zu halten. Es muss im Rahmen eines Kyoto-Plus-Abkommens verbindlich gemacht werden. Die Rahmenbedingungen für ein solches Abkommen sollen auf der UN-Klimakonferenz auf Bali, im Dezember dieses Jahres, von der internationalen Staatengemeinschaft vereinbart werden.
Zentrale Aufgabe der nationalen Klimaschutzpolitik ist aktuell die Umsetzung der Vereinbarungen des Europäischen Rates vom März 2007 als auch für die Erklärung des G8-Gipfels in Heiligendamm vom 7. Juni 2007, die unter dem Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel auf internationaler und europäischer Ebene eine sehr ehrgeizige Reduzierung des Ausstoßes schädlicher Gase vorsehen.
Um diese Ziele zu realisieren, hat der Bundesumweltminister in seiner Regierungserklärung vom 26. April 2007 mit der „Klimaagenda 2020“ einen detaillierten 8-Punkte-Plan vorgestellt. Dieser Plan benennt konkrete Felder, auf denen Deutschland klimaschädliche Treibhausgase einsparen wird. Er benennt ferner in Zahlen, wie viel Tonnen schädliche Treibhausgase auf diesen Gebieten jeweils eingespart werden sollen.
Und anlässlich seiner auf seiner Klausurtagung in Meseberg am 23./24. August hat das Bundeskabinett die Eckpunkte für ein „Energie- und Klimapaket“ beschlossen. Diese Eckpunkte bestehen aus 30 Einzelmaßnahmen. Die Bundesregierung setzt damit die europäischen Richtungsentscheidungen auf nationaler Ebene durch ein konkretes Maßnahmenprogramm um.
Lassen Sie mich einige Punkte beispielhaft nennen:
1) Die Mittel für den Klimaschutz werden deutlich erhöht. Für das Haushaltsjahr 2008 stehen für die Klimapolitik im Bundeshaushalt insgesamt 2,6 Mrd. € (einschließlich bis zu 400 Mio. € aus der Veräußerung von Emissionszertifikaten) zur Verfügung.
2) Die umweltfreundliche und besonders effiziente Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen soll dabei mit einem Fördervolumen von 750 Mio. € pro Jahr massiv ausgebaut werden. Auch der Ausbau der Nah- und Fernwärme wird mit einem Investitionszuschuss einbezogen.
3) Energiesparen ist hat Vorrang vor der Energieproduktion. Wir erhöhen daher Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden in Riesenschritten. Dazu soll die Energieeinspqarverordnung (EnEV) in zwei Schritten zu 2008/09 und 2012 um jeweils 30% verschärft werden.
4) Schließlich ist für den Klimaschutz ein Energiemix erforderlich, bei dem erneuerbare Energien wachsenden Anteil bereitstellen. Deshalb bauen wir den Anteil der erneuerbaren Energien massiv aus.
Bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Wärmebedarf von derzeit 6 auf 14 Prozent zu steigen; als Primärenergiequellen in Frage kommen insbesondere feste Biomasse (Holz, Stroh, ggf. Getreide etc.), Sonne für Solarthermie und flache und tiefe Geothermie..
Mit einem Biogaseinspeisegesetz erreichen wir, dass in Zukunft Biogas flexibel und nicht ortsgebunden für die Bereitstellung von Strom, Wärme oder Mobilität genutzt.
Außerdem sollen 2020 20 Volumenprozent der Kraftstoffe biogen sein; das entspricht einer energetischen Quote von 17%.
Beim Strom aus erneuerbaren Energien hat sich die Bundesregierung – bei einem derzeitigen Anteil an der Stromproduktion von 13% - auf ein Ausbauziel von 25-30 % bis 2020 verständigt. Die größten Ausbaupotentiale haben dabei Wind – Onshore im Rahmen von Repowering und Offshore - wenn die mittlerweile im Bau befindlichen ersten Anlagen den rauhen Wetterverhältnissen vor der norddeutschen Küste standhalten – und natürlich die Biomasseverstromung.
Das Programm soll – wie gesagt - noch vor der Klimakonferenz auf Bali im Dezember als Gesetzespaket vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht werden. Die parlamentarischen Beratungen werden dann in der ersten Jahreshälfte 2008 stattfinden.
Deutschland will so in Bali andere große CO2-Emmitenten wie die USA oder Australien, aber insbesondere auch Schwellenländer wie China und Indien durch den Beweis der Ernsthaftigkeit der Klimaschutzanstrengungen im eigenen Land dazu bewegen, sich ebenfalls auf verbindliche Klimaschutzziele zu verpflichten. Angesichts des absoluten CO2-Ausstoßes (2004) von USA 5800 Mio. t, China 4.700 Mio. t, Indien 1100 Mio. t und Deutschland 850 Mio. t eine absolute Notwendigkeit – alle Klimaschutzanstrengungen allein in Europa werden scheitern, wenn die großen Emmitenten nicht mitmachen. Doch das Argument der Schwellenländer, die auf den Vergleich der Pro-Kopf-Emissionen (2004) von 3,7 t in China, 1 t in Indien, mehr als 10 t in Deutschland und fast 20 t in den USA hinweisen wiegt schwer. Wir können nicht anderen den Lebensstandard verwehren – weder moralisch noch tatsächlich – den wir in den westlichen Ländern seit Jahren selbstverständlich für uns in Anspruch nehmen. Daher kann Bali nur ein Erfolg werden, wenn Schwellen- und Entwicklungsländer das ernsthafte Bemühen der Industriestaaten zum Klimaschutz erkennen und wir zugleich mit intelligenter Umwelttechnologie zeigen, dass Umweltschutz und ein Wachsen der Volkswirtschaften und des Wohlstands keine Gegensätze sein müssen.
Anrede,
die Bundesregierung hat mit den Eckpunkten für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm ein Paket beschlossen, mit dem Deutschland seine CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren kann.
Die deutschen Treibhausgasemissionen sind vom Basisjahr 1990 bis zum Jahr 2006 unter Einbeziehung von Sondereffekten im Rahmen der Deutschen Einheit in unserem Land um 18% zurück gegangen; Um eine 40-prozentige Reduktion der Treibhausgase von 1990 bis 2020 zu erreichen, müssten weitere 270 Mio. t CO2e gegenüber dem Niveau von 2006 gemindert werden – ein ambitioniertes Ziel.
Vom Energie- und Klimaprogramm sind alle wichtigen Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft betroffen, auch die Abfallverwertung. Wir wissen, dass die Abfallverwertung bereits heute ihren Beitrag zum Thema Klimaschutz leistet:
So sind die Emissionen treibhausgasrelevanter Schadstoffe aus der Abfallwirtschaft laut Bundesumweltministerium in den vergangenen 15 Jahren um 30 Mio. t CO2-Äquivalente pro Jahr gesunken. Die Branche trug damit zur Emissionsminderung mit rund einem Fünftel zu der in diesem Zeitraum erreichten Gesamtreduktion bei.
In Deutschland werden mittlerweile über die Hälfte der Siedlungs- und der Produktionsabfälle der Verwertung zugeführt. In einigen Bereichen, etwa bei Verpackungen, sind es rund 80 Prozent. Bei den Abfällen aus der Bauwirtschaft werden mittlerweile sogar 86 Prozent verwertet.
Umgerechnet werden pro Einwohnerin und Einwohner in Deutschland etwa vier Tonnen Abfälle verwertet - nahezu so viel, wie vier Kleinwagen wiegen.
Ich will in diesem Zusammenhang aber auch nicht verschweigen, dass nicht jede Technik zur energetischen Nutzung von Abfall ungetrübte Freude aufkommt – auch wenn sie versucht, sich einen grünen Anstrich zu geben. Ich spreche von den so genannten „mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlangen“, bei denen es noch – zart ausgedrückt - großes Entwicklungspotential gibt.
Hintergrund ist, wie Sie wissen, dass die Deponierung unbehandelten Abfalls in Deutschland seit zwei Jahren nach der TA Siedlungsabfall, kurz TASi, verboten ist. Um Klima- und Bodenschädliche unkontrollierte Verrottung zu vermeiden, sind seitdem reine Hausmülldeponien, die unbehandelten Abfall lagern, unzulässig.
Allerdings sind neben Müllverbrennungsanlagen die „mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlangen“ genehmigungsfähig, da sie den Abfall kontrolliert und umweltfreundlicher zersetzen, als wenn der Abfall nur deponiert würde. So die Theorie.
In unmittelbarer Nähe meines Wahlkreises, in Hannover Lahe wurden beispielsweise 47 Millionen Euro in eine biologische Restabfallbehandlungsanlage investiert, die ein Drittel des Gesamtabfalls der Region Hannover aufbereiten soll.
In der so genannten „Kalten Rotte“ zersetzen Millionen von Bakterien in wochenlanger sprichwörtlicher Kleinarbeit den Abfall. Am Ende soll Biogas zur Verstromung und schadstofffreier Müll herauskommen, der auf den Deponien gelagert werden kann.
Die Anlage funktioniert seit Jahren nicht einwandfrei und steht deshalb massiv in der Kritik. Die Abfallrechnungen der Bürger werden durch diese offensichtliche Fehlinvestition steigen und tragen damit natürlich nicht gerade zur Akzeptanz ökologisch orientierter Abfallentsorgungskonzepte bei.
Anrede,
das soeben Gesagte kennen Sie. Bislang hatten wir eine klare Trennung zwischen der Verwertung von Abfall und der Erzeugung von Strom, Wärme oder Kraftstoffen aus Biomasse – wenn man mal von einigen Überschneidungen - wie z.B. der Förderung der Deponien- oder Deponiegasverstomung , der Verwertung von Altholz oder Schlempe aus landwirtschaftlichen Brennereien durch das EEG absieht.
Der kürzlich vorgelegte Erfahrungsbericht des Bundesumweltministeriums sieht die Potenziale zur Stromerzeugung aus Deponie- und Klärgas als weitgehend ausgeschöpft an. Während für die Klärgasnutzung keine Anpassungen der Vergütungsregelungen erforderlich erscheint, ist bedingt durch die Abfallgesetzgebung davon auszugehen, dass die Deponiegasnutzung mittelfristig ausläuft.
Kurzfristig können hier aber tendenziell kleinere Anlagen die bestehenden Anlagen sinnvoll ergänzen. Um dafür eine wirtschaftliche Basis zu schaffen, soll der Vergütungssatz für Deponiegasanlagen im Leistungsbereich bis einschließlich 500 kWel von bisher 7,67 ct/kWh (bzw. 7,33 ct/kWh bei Inbetriebnahme im Jahr 2007) auf 9,0 ct/kWh bei Inbetriebnahme im Jahr 2009 erhöht werden.
2004 – bei der Verabschiedung der ersten EEG-Novelle – befand sich die energetische Nutzung von Biomasse in den Kinderschuhen. Ca. 1500 MW installierte Leistung Strom aus Biomasse, 28.000 Holzpelletsanlagen zur Wärmeproduktion und 1 Million Tonnen Absatz von Biodiesel waren noch recht überschaubare Größen. Das hat sich bis heute, mit ca. 2200 MW für Strom, allein 70.000 Holzpelletsanlagen für die Wärmeproduktion und 3 Millionen Tonnen Absatz allein für Biodiesel drastisch verändert. Und die Auswirkungen dieses Zuwachses, der auch international insbesondere im Bereich der Biokraftstoffe stattfindet und der zeitgleich von einem deutlichen Anstieg der Nachfrage nach hochwertigen Lebensmitteln wie Milch in Schwellenländern wie China stattfindet, sind in der breiten öffentlichen Diskussion angekommen. Ein spürbarer Anstieg der Kosten für Lebensmittel bewegt die Menschen. Landwirte, die Schweine – aber auch Biogasanlagen füttern, beklagen zu hohe Kosten für Futter- bzw. Energiegetreide.
Nutzungskonkurrenz ist ein zentraler Begriff in der Diskussion um biogene Rohstoffe in den drei Nutzungsfeldern geworden:
-der klassischen Produktion von Biomasse in der Landwirtschaft als Nahrungsmittel für Menschen oder als Futtermittel für Tiere.
- der stofflichen Verwertung von Biomasse zur Herstellung von Papier, Pappe, Biokunststoffen, modernen Verbundstoffen, Schmierstoffen, Kosmetika oder Textilien etc.
-und drittens der energetischen Verwertung von Biomasse in den Bereichen Strom, Wärme und Kraftstoff.
Folge der steigenden Nachfrage und des steigenden Anbaus von Biomasse bei gleichbleibendem Angebot an zur Verfügung stehenden Anbauflächen für Biomasse sind steigende Preise für die Anbauflächen (Pacht) wie für die Biomasse selbst. Auch die Getreidepreise steigen. Für Weizen bekamen die Landwirte vor gut einem Jahr 150 Euro je Tonne, heute beträgt der Preis 240 Euro je Tonne.
Die Situation kann ein wenig entspannt werden durch die Möglichkeit, Energiepflanzen auf sogenannten Stilllegungsflächen anzubauen. Durch den Verzicht auf Flächenstilllegung durch die EU ab 2008 stehen weitere Flächen für die Bewirtschaftung zur Verfügung. Dennoch: laut einem Sondergutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen aus dem Juli dieses Jahres können bis 2030 nur etwa 10 % des Primärenergiebedarfs aus in Deutschland angebauter Biomasse gedeckt werden. Das bedeutet als Richtschnur für die zukünftige Politik: mehr Effizienz bei der Biomassenutzung, zum Beispiel durch Kraft-Wärme-Kopplung, Doppelnutzungen von Biomasse durch die Abfolge von stofflicher und energetischer Verwertung mit der Konsequenz, biogene Abfälle umfassend in die energetische Nutzung mit einzubeziehen!
Ich möchte im Folgenden gern einige konkrete Beispiele für die mögliche Nutzung von Abfällen in den angesprochenen Bereichen nennen:
Zum Bereich Biokraftstoffe:
Die derzeit etablierten Biokraftstoffe, Pflanzenöl, Biodiesel und Bioethanol, werden aus Ölpflanzensaaten bzw. Getreide oder Zuckerrüben produziert – also aus Pflanzen, die eigens zur Kraftstoffproduktion angebaut werden und von denen lediglich die Früchte verwendet werden. Daher sind die Ökobilanzen suboptimal; die Energiebilanz weist für Biogas, - ebenfalls als Biokraftstoff verwendbar - für dessen Produktion Ganzpflanzen verwendet werden wesentlich bessere Werte aus.
Da aber die Gastechnologie bei Autos nicht ganz unproblematisch ist, ist das Konzept, Ganzpflanzen – z.B. auch von Maht von Wegrändern - zur Erzeugung von Biokraftstoffen zu verwenden, sicherlich richtig. Dieser Weg wird im Rahmen der Entwicklung von BTL, dem Biokraftstoff der zweiten Generation beschritten. Abgesehen von der guten Ökobilanz ist auch die Motorenverträglichkeit dieses voll-synthetischen auf biogener Grundlage produzierten Kraftstoffes besonders gut. Die Bundesregierung fördert Pilotanlagen in Freiberg und Karlsruhe im Rahmen der Forschungsförderung mit namhaften Summen; doch vor 2015-2020 werden nennenswerte Mengen von BTL wohl nicht zur Verfügung stehen.
In dieselbe Richtung – Nutzung möglichst großer Pflanzenanteile geht ein Konzept, das die bei der Bioethanolherstellung anfallende Getreide- Schlempe für die Prozessoptimierung energetisch in Biogasanlagen nutzt. Dazu plant z.B. ein großer Bioethanaol-Erzeuger Biogas-Anlagen, deren Energie zum Teil direkt wieder in die Bioethanol-Produktion zurückgeführt wird. Dies würde zu einer fast vollständigen energetischen Nutzung der eingesetzten Rohstoffe führen – Von außen würde keine Energiezufuhr mehr benötigt.
Schließlich wäre die Nutzung von tierischen Fetten, die einen großen Teil der Schlachtabfälle ausmachen, für die Herstellung von Biodiesel möglich; gesetzliche Vorgaben verhindern diese Verwendung allerdings faktisch. Fast 175.000 t tierische Fette der Kategorien 1 und 2 könnten in der Biodieselproduktion Rapsöl ersetzen. Sie hätten ein Einsparpotenzial von ca. 150.000 ha Ackerfläche, die nicht für Rapsanbau benötigt würden. Leider wird dieses Potential nach aktueller Rechtslage von der Biomassenutzung ausgeschlossen.
Dabei ist bekannt, dass Biodiesel aus tierischen Nebenprodukten eine erheblich bessere Ökobilanz aufweist, als fossiler Dieselkraftstoff. Doch auch im Vergleich mit RNE stellt sich die Ökobilanz besser dar. Beispielsweise hat Biodiesel aus tierischen Fetten (FME) im Vergleich zu Biodiesel aus Raps (RME) durchschnittlich je Megajoule Energiegehalt eine um 35 g CO2-Äquivalent bessere Klimagasbilanz.
Nach dem geltenden Biokraftstoffquotengesetz von 2006 gilt jedoch eine Steuerermäßigung für Biokraftstoffe nur für Treibstoffe, die aus den in der Biomasseverordnung genannten Ausgangsprodukten hergestellt wurden.
Die meisten – alle für den menschlichen Verzehr nicht geeigneten - tierischen Fette sind damit von der Verwertung ausgenommen. Dabei steht die Regelung in diesem Punkt im Gegensatz zur europäischen Biokraftstoffrichtlinie (Richtlinie 2003/30/EG), welche eine Verwendung tierischer Fette ausdrücklich gestattet. Und deshalb wird in anderen Ländern der EU Biodiesel aus tierischen Fetten produziert und verwendet. In Deutschland hatte man unter dem Eindruck der BSE-Krise besonders strenge Bedingungen in der Biomasseverordnung festgeschrieben. Jedoch hat inzwischen die EU, auch im Rahmen ihrer Hygiene Verordnung die seuchenhygienischen Unbedenklichkeit der Verwendung tierischer Fette für die Biodieselproduktion bestätigt.
Gemeinsam mit Umwelt- und Landwirtschaftspolitikern aus den Regierungsfraktionen wollen wir deshalb im Rahmen einer Novelle des Biokraftstoffquotengesetzes versuchen, hier Verbesserungen herbeizuführen.
Für den Bereich Biogasproduktion lässt sich feststellen, dass wir als Unionsfraktion planen, im Rahmen der Novelle des EEG die Nutzung von Gülle in Biogasanlagen durch einen Bonus zu honorieren. Derzeit wird nur 10% der Gülle in Biogasanlagen verwertet. Es liegt uns auch deshalb besonders daran, diese tierischen Abfälle zu nutzen, da aus der Gülle ausgasendes Methan den 23fachen Klimagaseffekt im Vergleich zu CO2 hat.
Die Beratungen laufen zurzeit auf Hochtouren. Positive Signale kommen aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Dort gibt es derzeit Bestrebungen, einen neuen Güllebonus im EEG zu verankern. Im Gespräch ist eine Extra-Vergütung für Güllenutzung von maximal 3 Ct/kWh, die nach Anlagengrößen gestaffelt werden könnte. Dieser Bonus soll gezahlt werden, wenn mindestens 30 Prozent des Substrats im Fermenter aus tierischen Exkrementen bestehen.
Zugleich wollen wir die Verwendung von Grasmaht, die z.B. im Rahmen der Kulturlandschaftspflege anfallen, besonders honorieren; die Verwertung von anderen Abfällen wie tierische oder pflanzliche Reste aus der Nahrungsmittelherstellung, Futtermittelreste oder Getreideausputz muss mittelfristig berücksichtigt werden.
Ebenso müssen Maßgaben zur Verwendung von im Rahmen der Zelluloseherstellung anfallenden Pülpen zur Produktion von erneuerbarem Strom und Wärme überdacht werden. Ein mit zu bedenkendes Problem in diesem Zusammenhang ist die in Rede stehende Anlagengröße, die Aufgrund der Größe der vorgelagerten Zelluloseherstellung den Umfang von 20 MW deutlich überschreiten dürfte. Diese Grenze war aber zu Recht in das EEG aufgenommen worden, um umweltschädigende Liefer- und Transportverkehre, die bei besonders großen Anlagen notwendig sind, zu begrenzen.
Im Bereich der Wärmeproduktion sind die Koalitionsfraktionen im Rahmen der Diskussion um die Novelle der 1. BImSchV dabei, Immissions-Grenzwerte für die thermische Verwertung von Biomasse neu festzuschreiben, um auch Mindergetreide, Stroh etc. als Regelbrennstoffe zuzulassen. Dabei muss der Markt soweit geöffnet werden, dass sich genügende Innovation im Anlagenbau entwickeln kann ohne die Effekte auf den Immissionsschutz, hier insbesondere die Feinstaubbelastung aus dem Auge zu verlieren.
Die genannten Beispiele der Verwertung biogener Abfälle sollen helfen, das Potential, das noch nicht genutzt wird, zu erschließen. Denn das Umweltbundesamt stellt in seinem diesjährigen Jahresbericht fest, dass sich allein mit einer optimierten Nutzung landwirtschaftlicher Reststoffe und Bioabfälle, beispielsweise aus privaten Haushalten sowie Gülle und Stroh, jährlich rund 15 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente einsparen lassen.
Hinzu kommt, dass neben der verbesserten Nutzung des Substrates selbstverständlich auch die Energieeffizienz verbessert werden muss: weitere drei Millionen CO2 lassen sich z.B. dadurch einsparen, dass in den bestehenden Hausmüllverbrennungsanlagen verbesserte Möglichkeiten zur Wärmenutzung – etwa durch Anschluss an ein Fernwärmenetz vorgenommen werden.
Generell kommt der Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung eine herausragende Bedeutung im Rahmen der Effizienzsteigerung zu – auch z.B. bei der bereits angesprochenen Biogaserzeugung: Neben der Auskopplung von Wärme zur Beheizung von Gebäuden, ergeben sich im Rahmen der Getreide- oder auch Gärresttrocknung sinnvolle Alternativen im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs zur Nutzung der Wärme:
Gerade in meiner Heimat Niedersachsen gibt es eine starke Veredlungswirtschaft, also Viehproduktion. Die Reste der in den hofeigenen Biogasanlagen vergoren Gülle werden als Dünger auf die Felder der Landwirte ausgebracht.
Die Landwirte haben mittlerweile das Problem, die Gärreste überhaupt unterzubringen. So fallen in einer 450 kW-Anlage rund 9000m3 Gärreste an, die teilweise auf fremden Feldern ausgebracht werden müssen. Problematisch bei der Vermarktung und dem Transport ist selbstredend der hohe Wassergehalt.
Die Situation könnte sich verschärfen, wenn mehr Anlagen sowie ertragreichere Maissorten dazu führen, dass die Nachfrage nach Ausbringflächen steigt. Während eine Totalaufbereitung zu Nährstoffen und Prozesswasser derzeit noch zu teuer ist, finden man in der Praxis deshalb vor allem die Möglichkeiten der Separierung und der Trocknung vor:
Die Gärreste werden mit der Wärme aus dem Blockheizkraftwerk getrocknet, die über den KWK-Bonus des EEG gefördert wird. So können die Landwirte mit der Aufbereitung von Gärresten als Nebenprodukt einen marktfähigen Dünger erzeugen.
Anrede,
Perspektivisch lässt sich in der Zukunft auf einige weitere erfolgversprechende Verfahren hoffen:
Biomasseabfälle könnten in Zukunft als Futter für genetisch veränderte Bakterien dienen, die daraus wertvolle Rohstoffe produzieren. Forschern in den USA ist es jetzt gelungen, Bakterien zu verändern, sodass diese bestimmte Kohlenwasserstoffverbindungen produzieren, die dann zum Beispiel zur Treibstoffherstellung genutzt werden. Auf diese Weise kann man dann herkömmliches Benzin oder Diesel durch erneuerbare Alternativen ersetzen und damit zum Klimaschutz beitragen.
Zwar funktioniert das Verfahren zurzeit nur im Labor, allerdings verkündet bereits ein Unternehmen, das Verfahren schon im kommenden Jahr in einer größeren Anlage zu erproben.
Anrede,
ich komme zum Schluss und fasse zusammen:
Die energetische Verwertung von Abfall ist unerlässlich, da Biomasse zwar erneuerbar aber dennoch über die begrenzt zur Verfügung stehende Fläche eine begrenzte Ressource ist. Die intelligente Nutzung biogener Abfälle enthält noch große Klimaschutzpotentiale.
Mit den anstehenden Beratungen zur Umsetzung des Energie- und Klimapaketes der Bundesregierung setzen wir eine klimafreundliche und zukunftsfähige Energieversorgung um, die auch die Abfallnutzung stärker im Blick haben wird.
Es muss uns im Interesse unserer Klimaschutzpolitik in Zukunft gelingen, weitere Nutzungspotentiale zu erschließen und Abfall noch umfassender und dabei effizienter zu verwerten.
Der Anbau von Biomasse zur direkten energetischen Verwertung darf daher nicht der Königsweg bleiben. Besser wird es sein Biomasse erst stofflich und dann in einem zweiten Schritt energetisch zu nutzen.
- Das nützt dem Klimaschutz, - das mildert die Flächenkonkurrenz, - das entlastet den Preisdruck auf Biomasse, - und erhöht die Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Vielen Dank.











