Ausschuss Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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Dr. Flachsbarth redet für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema:
„Vorrang für Biomethan – Das Gaseinspeisegesetz als Instrument für die Erdgassubstitution?“ auf der Fachtagung der IHK Potsdam "Vorrang für Biomethan" ,
26. September 2007
Anrede,
Klimaschutz ist in diesen Tagen eines der zentralen Themen der nationalen und internationalen Politik. Der Zusammenhang zwischen dem von Menschen verursachten CO2-Ausstoß und der Erderwärmung ist sehr wahrscheinlich. Die Studie des britischen Chefökonomen und früheren Weltbankvolkswirts Sir Nicholas Stern und der jüngste Report des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) der Vereinten Nationen untermauern dies. Die Ergebnisse zeigen, dass der Klimawandel massive direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Gesellschaften und Staaten haben wird.
Gerade gestern hat Bundeskanzlerin Angela Merkel vor den Vereinten Nationen eine nachdrückliche Politik im Klimaschutz angemahnt.
Global werden jährlich knapp 30 Milliarden Tonnen CO2-Emmissionen ausgestoßen. Im 20. Jahrhundert hat sich die globale mittlere Temperatur bereits um 0,8°C erhöht. Bei einer durchschnittlichen Erwärmung der Erde um zwei Grad ist bereits mit einer erheblichen Zunahme extremer Klimaereignisse wie Stürmen, Dürren und Sturmfluten zu rechnen.
Zentrale Aufgabe der nationalen Klimaschutzpolitik ist deshalb die Umsetzung der Vereinbarungen des Europäischen Rates vom März 07 als auch für die Erklärung des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni, die unter dem Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel auf internationaler und europäischer Ebene eine sehr ehrgeizige Reduzierung des Ausstoßes von Klimagasen vorsehen.
Um diese Ziele zu realisieren, hat das Bundeskabinett anlässlich seiner Klausurtagung in Meseberg am 23./24. August die Eckpunkte für ein „Energie- und Klimapaket“ beschlossen. Diese Eckpunkte bestehen aus 30 Einzelmaßnahmen. Die Bundesregierung will damit Deutschlands CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren.
Die Eckpunkte beinhalten auch Vorgaben für ein Biogaseinspeisegesetz. Biogas ist als Erneuerbare Energie CO2- neutral. Es ist eine inländische Ressource, die die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten reduziert und die Wertschöpfung im ländlichen Raum belässt.
In Deutschland ist deshalb mit einer installierten Leistung 2006 von 1.100 MW und einem Zubau allein 2006 von 450 MW auf einem guten Weg. Allein die Nutzung von Biogas spart etwa 4 Mio. Tonnen CO2 Emissionen pro Jahr.
Gleichwohl sind die Anbauflächen für die Rohstoffe der Biogaserzeugung begrenzt, sodass momentan die Pacht- aber auch die Getreidepreise steigen. Eine leichte Entspannung mag durch den Stopp der EU-Flächenstilllegung ab 2008 eintreten.
Auch im Bereich der erneuerbaren Energien gibt es also Grenzen, die durch Wirtschaftlichkeit, Effizienz- und Entwicklungspotentiale abgesteckt sind. Dabei liegt Biogas beim Vergleich der Energieerträge pro Hektar, z.B. in Bezug auf biogene Kraftstoffe, klar vorn.
Die Ernte von einem Hektar
- reicht bei der Nutzung eines mit Bioethanol betriebenen Fahrzeugs etwa 28.000 durchschnittlich km weit (2500 Liter).
- bei einem mit Biodiesel oder Rapsöl betriebenen Fahrzeug etwa 31.000 durchschnittlich km weit. (1550 bzw. 1480 Liter)
- BtL bringt es bereits auf bei 64.000 km Strecke bei einem Verbrauch von 4.030 Litern- das ist mehr als doppelt soviel!
- Sage und schreibe 67.600 km bringt ein mit Biomethan betriebener Erdgas-PKW, mit dem man 3560 Liter verbraucht.
Und als Niedersächsin freue ich mich besonders über die bundesweit erste Biogastankstelle in Jameln.
Außerdem lässt sich die Ertrags-Effizienz pro Hektar durch Pflanzenzüchtung noch steigern: Biogas, da Biogas-Energie-Pflanzen haben ein besonders hohes Entwicklungspotenzial, da sie erst am Anfang der züchterischen Entwicklung stehen.
Schließlich ermöglicht die Einspeisung von aufbereitetem Biogas in das Erdgasnetz eine höchst möglich effiziente Nutzung der Biomasse, da je nach Bedarf und örtlich flexibel unterschiedliche Nutzungspfade bedient werden können; z.B. die gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung oder eine reine Wärmeproduktion für z.B. für Bäckereien oder die Verwendung als Kraftstoff im Bereich der Mobilität.
Gerade die häufig unzureichende oder nicht wirklich sinnvolle Nutzung der Wärme in Blockheizkraftwerken bietet noch große Effizienzpotenziale.
Grundsätzlich ist Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz bereits heute sowohl technisch als auch rechtlich möglich. Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Vorrang- bzw. Spezialregeln insbesondere die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes 2005 und die Gasnetzzugangs-verordnung.
Eine Förderung erfolgt derzeit ausschließlich im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes über eine Verstromungsvergütung..
Es ist mittlerweile möglich, Biogas hocheffektiv zu Biomethan zu veredeln. Niedersachsen wurde beispielsweise in einer Pilotanlage ein Verfahren erprobt, mit dem sich nach eigenen Angaben zuverlässig ein Biomethan mit minimalem Methan-Schlupf von weniger als 0,01% und mit einer Reinheit von über 99 Vol. % herstellen lässt. Das hat den Vorteil eines hohen Brennwertes und erhöhter Wirtschaftlichkeit.
Bioerdgas ist durch die erforderliche Aufarbeitung von Biogas, d.h. Erhöhung der Energiedichte, jedoch 2-3 mal teurer als fossiles Erdgas
Die Förderung über das EEG hat bereits zu einer erheblichen Ausweitung der Investitionen in Biogasanlagen geführt. Derzeit gibt es in Deutschland knapp 4000 Biogasanlagen, die in dezentralen Blockheizkraftwerken Strom und Wärme erzeugen.
Allerdings erweist sich die bloße Anwendung des Nutzungspfades Verstromung angesichts des bereits beschriebenen Nutzungspotentials als zu unflexibel. Unser Ziel ist es vielmehr, die Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz auf der Basis vorhandener Instrumente deutlich zu erleichtern und eine zielgerichtete Verwendung in den effizientesten Verwendungsbereichen, dem Strom-, Wärme oder Kraftstoffbereich, je nach Anforderung, zu unterstützen.
Anrede,
mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Energie- und Klimaprogramm soll das in Deutschland vorhandene Biogaspotential besser ausgenutzt werden.
Die in Meseberg beschlossenen Eckpunkte stellen fest, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland ein Biogaspotenzial erschlossen werden kann, das 10% des derzeitigen Erdgasverbrauchs entspricht. Bis zum Jahr 2020 sollen bereits 6 % erreicht werden.
Um die vorhandenen Potenziale wirtschaftlich zu erschließen, werden wir den vorhandenen Rechtsrahmen konkretisieren und ergänzen, ohne dabei die Energieverbraucher übermäßig zu belasten.
• Deshalb sollen für die Jahre 2020 und 2030 Ziele für den Biogasanteil am Erdgasverbrauch festgelegt werden.
• Ferner werden wir die Verpflichtung der Netzbetreiber zum vorrangigen Anschluss sowie zur vorrangigen Abnahme und Durchleitung (Vorrangregelung) konkretisieren.
• Weiterhin soll ein Vergütungsmodus vereinbart werden.
• Regelungen zum Jahresbilanzausgleich und zur Berücksichtigung der vermiedenen Netzentgelte müssen definiert
• und Qualitätsvorgaben präzisiert werden.
Zurzeit stimmen sich innerhalb der Bundesregierung das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium zum Thema Biogaseinspeisung ab.
Aufgrund des noch jungen Beratungsstadiums stellen sich aus meiner Sicht insbesondere im Detail eine Reihe von Fragen. Dazu gehört beispielsweise die entscheidende Frage, in welchem rechtlichen Rahmen der Gesetzgeber tätig werden soll, um die Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz zu erleichtern.
Ich nenne Ihnen als Beispiel die angestrebte Vereinfachung des Bilanzausgleichs für Biogas. Gerade bei den ersten Pilotprojekten zur Biogaseinspeisung sorgt die Gestaltung dieses Ausgleichs der Fehl- und Übermengen durch die Netzbetreiber für Diskussionsstoff und massive Probleme in der Praxis. So könnte man zum Beispiel die strittige Auslegung des § 34 Abs. 1 Satz 2 der GasnetzzugangsVO direkt im Regelungstext klarstellen und ergänzen.
Andere Vorschläge zielen in die Richtung, auch in der Gasnetzentgeldverordnung zu vereinbaren, dass der Bilanzausgleich für eine gewisse Zeit unentgeltlich seitens des Bilanzkreisnetzbetreibers zur Verfügung gestellt werden sollte, um somit Erleichterungen für die Einspeiser zu schaffen.
Schließlich gibt es Anregungen, auch im EEG tätig zu werden. Dort setzt der Vergütungsanspruch mit dem Ausschließlichkeitskriterium ja voraus, dass die Bilanz immer ausgeglichen sein muss: Biogas muss zeitlich vor der Entnahme in das Gasnetz eingespeist werden und bei der anschließenden Verstromung darf bilanziell nur Biogas verwendet werden. Gerade das Ausschließlichkeitskriterium schafft allerdings auch zusätzliche Kosten und Bürokratie für die Beteiligten. Deshalb kann man auch hier darüber diskutieren, wie man die Einspeisung erleichtert.
Klar ist, dass auch die Vorgaben zum Biogaseinspeisegesetz gemeinsam mit den anderen aus den Meseberg-Beschlüssen abgeleiteten Gesetze bis Anfang Dezember das Kabinett passiert haben müssen, um bis zur UN-Klimakonferenz in Bali, auf dem ein Kyoto-Plus-Abkommen vereinbart werden soll, vorliegen müssen. Deutschland will so die Ernsthaftigkeit der eigenen Bemühungen im Klimaschutz untermauern, um auch die Schwellenländer zu gemeinsamen Klimaschutzanstrengungen unter dem Dach der UN zu bewegen- das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel erst gestern in New York wieder unterstrichen. Die parlamentarischen Verhandlungen werden sich dann in der ersten Jahreshälfte 2008 anschließen, so dass wir sehr bald in Deutschland gute gesetzliche Rahmenbedingungen für Biogaseinspeisung haben werden.
Vielen Dank.











