Ausschuss Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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Rede anlässlich des Forums „Pflanzenöl und AdBlue“ der Firma Heinrich Thoms GmbH in Hannover-Anderten
„Wie die Politik Pflanzenöl beurteilt“,
07. Juni 2007
Anrede,
sehr herzlich danke ich Ihnen für die Einladung. Als Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Umweltausschuss bin ich Ihrer Einladung sehr gern gefolgt. Ich erlaube mir, insgesamt auf die Situation und politische Beurteilung von Biokraftstoffen, nicht nur Öl, einzugehen.
Eine sichere, kostengünstige und umweltgerechte Versorgung mit Energie ist elementare Voraussetzung einer modernen und leistungsfähigen Volkswirtschaft.
Biokraftstoffe zeichnen sich durch einen weitgehend geschlossenen CO2-Kreislauf aus.
Das Nutzen einheimischer Rohstoffe hält nachhaltige Wertschöpfung in der Region und hilft die Abhängigkeit von Energieimporten zu vermindern.
War der Markt für Biokraftstoffe noch vor 10 Jahren allenfalls ein Randthema, so hat er sich heute zu einem wichtigen Thema von Wirtschaft, Umwelt und Politik entwickelt.
Neben Pflanzenöl und Bioethanol hat Deutschland in Europa besonders bei der Produktion und dem Einsatz von Biodiesel eine gewichtige Position. Dieser Markt wurde zum einen durch die Steuerbegünstigung gefördert, die es ermöglichte, einen Markt für reinen Biodiesel zu entwickeln.
Die Steuerbegünstigung machte zudem die Beimischung von Biodiesel zu konventionellem Diesel interessant, die laut der Dieselnorm DIN EN 590 ohne besondere Kennzeichnung in einem Anteil von 5 Prozent (volumetrisch) erlaubt ist. Die Produktionskapazität für Biodiesel entwickelte sich entsprechend dynamisch. Sie ist von den Anfängen zu Beginn der 1990er Jahre bis heute auf knapp 5 Millionen Tonnen jährlich gestiegen.
Die Große Koalition hat im Jahre 2006 aufgrund Brüsseler Vorgaben im Wettbewerbsrecht – aber auch aufgrund gewisser Notwendigkeiten des Finanzministers, für die ich auch Verständnis habe - zwei für die Biokraftstoffbranche relevante Gesetze auf den Weg gebracht.
Die Europäische Kommission hatte Deutschland dazu verpflichtet, die Überförderung der Biokraftstoffe zurückzunehmen und damit die vollständige Steuerbefreiung ein Stück weit aufzugeben.
Den Erhalt der völligen Steuerfreiheit gegenüber dem Finanzminister durchzusetzen war letztendlich auch deshalb nicht möglich, weil der Preis von Biodiesel dem fossilen Diesel tatsächlich immer im Abstand von 10 Cent folgte – und das kann nicht nur an entsprechend sich ändernden Rohstoff- bzw. Produktionskosten gelegen haben kann.
Das muss etwas mit den Finden des von Markt akzeptierten Preises zu tun haben – uns da hat der Finanzminister nicht ganz unberechtigt darauf gedrungen, seinen Anteil zu erhalten.
Die Gesetze sind das Energiesteuergesetz und das Biokraftstoffquotengesetz, die Sie längst kennen, ich Ihnen im Folgenden aber noch einmal kurz näher erläutern möchte:
Das Energiesteuergesetz, das zum 1. August letzten Jahres in Kraft getreten ist, hat die faktische Steuerbefreiung durch die stufenweise Einführung ansteigender Steuersätze für Biodiesel, und ab dem 1. Januar 2008 auch für Pflanzenölkraftstoff, abgelöst.
Zudem war - wie Sie ebenfalls wissen - im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart worden, „die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe“ [abzuschaffen und] durch eine Beimischungspflicht [zu] ersetzen“.
Insbesondere die Umwelt- und Agrarpolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich allerdings gegen den bloßen Ersatz steuerrechtlicher durch ordnungsrechtliche Instrumente durchsetzen können.
So wird mit dem Energiesteuergesetz der Grundstein für die Zwei-Wege-Strategie der Bundesregierung gelegt, die zusätzlich zur Beimengungspflicht von Biokraftstoffen zwar eine Abschaffung der faktischen Steuerbefreiung vorsieht, dies aber im Rahmen einer zunächst moderaten stufenweisen Einführung ansteigender Steuersätze – und damit bis auf weiteres einen B100-Markt ermöglicht.
So sieht das Energiesteuergesetz bis 2008 die Steuerfreiheit von Pflanzenöl und einen verminderten Steuersatz für Biodiesel von 9 Cent pro Liter vor.
Von 2008 ab wird es mit 15 Cent pro Liter bis Ende 2011 mit 33 Cent pro Liter zu einem jährlichen Abbau der Steuerbegünstigung für Biodiesel kommen. Von 2012 an gilt dann der Satz von 45 Cent pro Liter. Und wir brauchen nicht darüber zu streiten, dass schon die nächste, sicher aber die letzten zwei Steuerstufen vermutlich das „Aus“ für den B100-Markt bedeuten.
Pflanzenöl wird ab dem 1.1.2008 mit zunächst mit 10 Cent/Liter besteuert. Bis zum Jahr 2012 wird diese Besteuerung jährlich auf 45 Cent/Liter angehoben.
Immerhin ist es meiner Fraktion - gemeinsam mit Umwelt- und Agrarpolitikern des Koalitionspartners gelungen - durchzusetzen, dass Bioethanol und Biokraftstoffe der 2. Generation bis 2015 steuerbegünstigt bleiben.
Neben dem Energiesteuergesetz haben wir mit dem Biokraftstoffquotengesetz im Oktober 2006 das zweite wesentliche Gesetz für den Biokraftstoffmarkt verabschiedet; es ist zum 01.01.2007 in Kraft getreten. Hier geht es um die Beimischung von Biokraftstoffen.
Wir wollen mit dieser Regelung die mit der Förderung der Biokraftstoffe verfolgten energie- und umweltpolitischen Ziele Versorgungssicherheit und Klimaschutz sichern
und durch die Einführung einer unternehmensbezogenen Beimischungsquote im Rahmen der eben angesprochenen 2-Wege- Strategie der Bundesregierung den Biokraftstoffmarkt verstetigen und ausbauen.
Die Mineralölwirtschaft wurde mit dem Biokraftstoffquotengesetz ab dem 1. Januar diesen Jahres ordnungsrechtlich verpflichtet, einen wachsenden Mindestanteil von Biokraftstoffen, jeweils bezogen auf den gesamten jährlichen Absatz eines Unternehmens an Otto- oder Dieselkraftstoff zu vertreiben:
Die Quotenregelung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist so konzipiert, dass sie einfach, unbürokratisch und mit vertretbaren Kosten für die Verbraucher und die Mineralölwirtschaft umgesetzt werden konnte - Sie knüpft an das bestehende energiesteuerliche Verfahren an.
Um Ihnen ein paar Zahlen zu nennen: Die Beimischung von Biokraftstoffen in Ottokraftstoffen (Unterquote) beträgt mindestens
1,2% für 2007 2,8% für 2009
2% für 2008 3,6% für 2010
Die Beimischung von Biokraftstoffen in Diesel (Unterquote) beträgt ab 2007 und für die Folgejahre 4,4 Prozent.
Unbeschadet dessen beträgt der Gesamtanteil der beizumischenden Biokraftstoffe in fossilem Ottokraftstoff und Diesel (Gesamtquote)
6,25% für 2009 7,5% für 2013
6,75% für 2010 7,75% für 2014
7,0% für 2011 8,0% für 2015.
7,25% für 2012
Übrigens haben wir auch im Biokraftstoffquotengesetz nochmals bestätigt, dass die Land- und Forstwirtschaft Biodiesel und auch Pflanzenölkraftstoff weiterhin ohne zusätzliche Steuerbelastung einsetzen darf.
Nicht verhehlen will ich das Missfallen meiner Fraktion an der aus umweltpolitischer Sicht fachlich nicht zu rechtfertigenden Entscheidung, de facto Biodiesel aus tierischen Fetten von einer Förderung auszuschließen. Dies widerspricht zudem einem eindeutigen Petitum des Bundesrates.
Anrede,
aus den ansteigenden Gesamtquoten ergibt sich ein erhebliches Potenzial für Biodiesel zur Beimischung; ab 2009 durch die dann wirksame und auf 8 Prozent ansteigende Gesamtquote sogar auch zusätzliches Potential für B100, Pflanzenöl und andere Biokraftstoffe.
Gegenüber der Ist-Situation 2005 ohne Quotenpflicht und ohne Besteuerung mit ca. 600.000 t Biodiesel und ca. 200.000 t Bioethanol werden zur Quotenerfüllung allein 2007 laut UFOP etwa 1,5 Mio. t Biodiesel und ca. 430.000 t Bioethanol benötigt. Der Bedarf an Bioethanol steigt analog der ansteigenden Quote auf ca. 1,2 Mio. t an.
Durch die Bindung an die geltenden Kraftstoffnormen ist auch ein Mindestanteil Rapsöl gesichert. Ausgehend davon lassen sich die Potenziale für den Ölsaatenanbau, die Ölimporte und die Biodieselproduktion ableiten.
Anrede,
in letzter Zeit herrscht allerdings – nachvollziehbar - heftiger Unmut in den Reihen der Biokraftstoffwirtschaft.
Steigende Pflanzenölpreise und – in dem Ausmaß unerwartet - sinkende Mineralölpreise lassen die Branche um die Konkurrenzfähigkeit und Absetzbarkeit ihrer Produkte fürchten. Nach Branchenangaben ist die Produktion von Biodiesel seit Jahresbeginn um 30-40 Prozent zurückgegangen.
In den Augen der Biokraftstoffbranche berücksichtige die Besteuerung von Biodiesel nicht die tatsächliche Marktentwicklung bzw. den derzeitigen Preisverfall von Mineralöl.
Als Lösung wird von den Branchenverbänden wie dem meines Vorredners Peter Schrum vorstehenden Bundesverband Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe (BBK) u.a. vorgeschlagen, die gegenwärtige Besteuerung auf Rein-Biodiesel und Rein-Pflanzenöl gegen eine dynamische Steuer zu ersetzen.
Unterkompensationsprüfungen mit möglicher Anpassung der Steuersätze sollen einen Preisvorteil bzw. die Konkurrenzfähigkeit von B100 gegenüber mineralischem Diesel durch jährlich zu bestimmende Steuersatzhöhen sicherzustellen.
- Anrede,
ich bin gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag der Situation der Biokraftstoffwirtschaft sehr wohl bewusst: Durch die im Energiesteuergesetz beschlossenen Regeln für die Besteuerung von Biokraftstoffen haben zu starken Belastungen der Betroffenen geführt.
Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nehmen die Sorgen
• der Produzenten von nachwachsenden Rohstoffen,
• der Biokraftstoffhersteller, der Biotankstellenbetreiber
• sowie der Eigentümer von Biodiesel zugelassener und ausgerüsteter Pkw, schwerpunktmäßig aber Lkw
sehr Ernst – nicht nur wegen der finanziellen Auswirkungen, sondern auch wegen möglicher negativer Auswirkungen auf den Klimaschutz. Diese unbefriedigende Situation führte und führt auch innerhalb der Regierungsfraktionen zu intensiven Diskussionen.
Die CDU/CSU-Fraktion führt deshalb auf Einladung unseres Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und unseres finanzpolitischen Sprechers Otto Bernhardt im Deutschen Bundestag in Berlin am 13.6.07 eine fraktionsinterne Anhörung zu dieser Problematik durch.
Teilnehmen werden neben Herrn BM Horst Seehofer, Vertreter des Deutschen Bauernverbandes, der verschiedenen Mineralöl- und Biokraftstoffverbände und des Verbands der Automobilindustrie. Hierzu sind Sie, wenn Sie möchten, herzlich eingeladen.
In der gegenwärtigen belastenden Situation ist für ALLE Beteiligten wichtig eine differenzierte Sicht der Dinge zu bewahren.
Und ich gebe zu, dass nicht alle Äußerungen aus der Politik, wie z.B. aus der Leitungsebene des Finanzministeriums, in der letzten Zeit hilfreich waren bzw. die schwierige Lager der Betroffenen ausreichend berücksichtigt haben.
Es ist klar: Biokraftstoffe sollen und müssen selbstverständlich auch in Zukunft ihren Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten.Dabei werden wir zum einen die Förderung von Biokraftstoffen national von der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien abhängig machen.
Landwirtschaftsminister Seehofer und Umweltminister Gabriel arbeiten deshalb derzeit an einer entsprechenden Verordnung, um die Rodung von Regenwäldern aufgrund des Anbaus von billigem Palmöl zu vermeiden.
Zum anderen ist es für uns sehr wichtig, dass die Markteinführung von Biokraftstoffen der zweiten Generation, wie BTL, oder die Forschung beispielsweise im Bereich Biogas, auch weiterhin nachhaltig gefördert werden.
So hat das Bundeslandwirtschaftsministerium Ende Mai eine umfassende Analyse der Marktpotentiale unterschiedlicher Verwertungsmöglichkeiten nachwachsender Rohstoffe vorgestellt.
Die Studie zeigt, dass es insgesamt ein großes Marktpotenzial für die nachwachsenden Rohstoffe gibt. Die Wachstumschancen werden aber für die einzelnen Bereiche sehr unterschiedlich prognostiziert.
Zukunftsträchtige Märkte sieht man im energetischen Bereich und hier vor allem in der Biogaserzeugung, wo ein weiteres Wachstum bei besserer energetischer Ausnutzung erwartet wird. Mittelfristig wird ein Schwerpunkt bei Biokraftstoffen der zweiten Generation gesehen.
Anrede,
wenngleich die Wissenschaftler sagen, dass der Weg in Richtung Biogas und Biokraftstoffe der 2. Generation geht, so sage ich Ihnen als Umweltpolitikerin auch ganz deutlich:
Solange diese Kraftstoffe der 2. Generation noch nicht in relevanten Mengen zur Verfügung stehen, bringen sie uns wenig, um unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele von heute zu erreichen, wie beispielsweise das Ziel, den CO2-Ausstoß pro Autokilometer auf 120 Gramm zu senken.
Deshalb müssen wir selbstverständlich weiterhin AUCH auf Biokraftstoffe der ersten Generation setzen.
Aus diesem Grund ist es jetzt zweifellos notwendig, die Besteuerung von Biodiesel auf ihre Über – aber auch Unterförderung zu überprüfen und den Markt aufmerksam zu beobachten. Dies habe ich auch bereits Ende März in einer Pressemitteilung gefordert.
Auch die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat sich Ende April in Werningerode für eine flexible Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenöl ausgesprochen.
In einer solchen Überprüfung muss untersucht werden, inwiefern die Besteuerung von Biodiesel dessen tatsächliche Marktentwicklung und die derzeitigen Preisschwankungen von Mineralöl berücksichtigen kann.
Ich bin deshalb auch ausdrücklich dafür, dass wir die Vorschläge der Biokraftstoffbranche wie zum Beispiel eine an den Erdölpreis gebundenen Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenöl bzw. ein Vorziehen der nächsten Quotenzuwächse ernsthaft mit den Finanzpolitikern und dem Finanzminister diskutieren.
Allerdings ist vor endgültigen Entscheidungen der Biokraftstoffbericht der Bundesregierung abzuwarten. Wir gebrauchen ihn, um seriös mit verlässlichen und belastbaren Daten und Zahlen arbeiten zu können. Der Bericht ist dem Deutschen Bundestag für den Spätsommer 2007 angekündigt worden – wie Sie wissen stehen erst dann Daten eines ersten Jahres zur Verfügung.
Anrede,
meine Fraktion versteht Ihre Sorgen,
ich bin sehr froh, dass sich Volker Kauder persönlich in diese Problematik einmischt und verspreche Ihnen als Umweltpolitikerin, dass ich unser gemeinsames Anliegen nach Kräften unterstützen werde
• für den Klimaschutz.
• für eine verlässliche wirtschaftliche Perspektive der mittelständigen Unternehmen
Vielen Dank.











