Dr. Maria Flachsbarth, Mitglied des Deutschen Bundestages
Abgeordnete für den Wahlkreis II Hannover-Land


Ausschuss Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
weitere Reden

Rede von Frau Dr. Flachsbarth anlässlich der Veranstaltung „50 Jahre Reaktorsicherheit“ der TÜV NORD AG in Hamburg , 11. Juni 2007


Der Klimawandel ist ein hochaktuelles Problem.


Sowohl der Klimabericht des britischen Regierungsberaters Sir Nicholas Stern als auch die Weltklimaberichte der Vereinten Nationen machen deutlich, dass der Klimawandel zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit gehört.


So führt der IPCC im dritten Teil des vierten Weltklimaberichtes „Mitigation of Climate Change“ drastisch vor Augen, dass der weltweite Ausstoß von Treibhausgasen zwischen 1970 und 2004 um 70 Prozent zugenommen hat.

Von 1990 bis 2004 betrug die Steigerung trotz aller Klimaschutzanstrengungen 28 Prozent, so das vom Weltklimarat am 4. Mai in Bangkok veröffentlichte Papier.

Der CO2-Ausstoß, der mehr als Dreiviertel der Treibhausgase ausmacht, hat seit 1970 um 80 Prozent zugenommen.

Fortschritte bei der Energieeffizienz, so der Bericht, wurden durch die wachsende Weltbevölkerung und das steigende weltweite Einkommen größtenteils wieder zunichte gemacht. Sollte die derzeitige Entwicklung anhalten, könnte der Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2000 um 25 bis 90 Prozent zunehmen.


-Anrede,

wir müssen der Herausforderung Klimawandel offensiv begegnen.

Deutschland, mit seiner Expertise in vielen Bereichen der Produktions- und Energietechnik, steht neben anderen Industrienationen in der Pflicht, vorbildhaft die Ursachen des Klimawandels zu bekämpfen.

Noch besteht Zeit, Maßnahmen zu ergreifen, um die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern. Wird dagegen nicht entschieden gehandelt, drohen weltweit erhebliche Veränderungen der Umwelt sowie daraus resultierende massive soziale und ökonomische Verwerfungen.


Der Weltklimarat stellt fest, dass eine Klimakatastrophe zu verhindern ist, sofern der Ausstoß von Treibhausgasen spätestens in acht Jahren weltweit gesenkt wird.

Nur wenn der Ausstoß des Klimakillers CO2 ab 2015 sinke, könne die Erderwärmung bei bis zu 2,4 Grad stabilisiert werden, sagen die Wissenschaftler.

Dies gilt als Grenze, deren Überschreiten vermutlich zu einem extremen Klimawandel führen würde.

Zwischen 2015 und 2050 müssten die CO2-Emissionen dafür um zwischen 50 und 85 Prozent unter den Ausstoß im Jahr 2000 gesenkt werden.


Welche Schritte sind jetzt erforderlich?

Um dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt der IPCC neben Maßnahmen wie die Erhöhung der Kosten für Kohle, um den Beitrag von Kohle zum Kohlenstoffdioxidausstoß zu senken, zum einen verstärkten Rückgriff auf erneuerbare Energien wie Solarenergie, Wind- und Wasserkraft.


Zum anderen führt der Weltklimarat die Nutzung der Kernenergie an. Demnach könnte der Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung von weltweit 16% in 2005 auf 18% in 2030 ausgebaut werden.


Auch die Internationale Energieagentur IEA stellte vergangenen Montag in Berlin einen Bericht über die deutsche Energiepolitik vor, in der sie feststellt, dass „die vorzeitige Stilllegung der Reaktoren […] auf Kosten der Versorgungssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und der Umweltverträglichkeit [geht]“. „Mit dem Kernenergieausstieg droht eine Erhöhung des CO2 Gesamtemissionsniveaus, und er wird Deutschland sicherlich daran hindern, sein Potential zur Emissionssenkung auf längere Sicht voll auszuschöpfen.“, heißt es weiter.


Tatsächlich erfüllt die Kernenergie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz: Betrachtet man neben der CO2-freien Stromerzeugung selbst den gesamten Lebenszyklus der Kernenergienutzung, so belegen nationale und internationale Studien, dass sich die Treibhausgasemissionen zwischen 5 und 33 Gramm CO2-Äuivalent pro erzeugter Kilowattstunde bewegen .


Damit werden jedes Jahr in Deutschland durch die Kernenergie soviel CO2-Emissionen vermieden, wie jährlich im gesamten Straßenverkehr ausgestoßen werden.


Deshalb sollte man diesen Aspekt nicht ignorieren und diese Energieform genauso vorurteilsfrei behandeln, wie die Erneuerbaren Energien.


Neben der Umweltverträglichkeit bietet die friedliche Nutzung der Kernenergie in einem ausgewogenen Energiemix ferner als Vorteile Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.


Die durchschnittliche Verfügbarkeit der deutschen Kernkraftwerke lag 2006 bei 91 Prozent – dadurch konnte aus Kernenergie mit rund 50 Prozent der größte Anteil an der Grundlast sichergestellt werden.


Die Brutto-Stromerzeugung der deutschen Kraftwerke stieg 2006 um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf rund 636 Mrd. kWh (2005: 620 Mrd. kWh). Dabei nahm die Stromerzeugung aus Kernenergie um 2,7 Prozent zu und hat mit gut 26 Prozent den größten Anteil.  Sie trug somit im Jahr 2006 einmal mehr zu Stärkung des Wirtschafts- und Energiestandortes Deutschland bei.


Auch im internationalen Vergleich belegen deutsche Kernkraftwerke vordere Ränge. So wurden sieben der zehn weltweit besten Produktionsergebnisse im Jahr 2006 von deutschen Kraftwerken erzielt.


Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die weltweiten Uranvorkommen noch für mindestens 200 Jahre reichen ; außerdem sind die größten Lieferländer – wie z.B. Kanada oder Australien – gefestigte Demokratien, so dass politische Unabwägbarkeiten bezüglich der Rohstoffversorgung weitgehend ausgeschlossen werden können.


Durch eine Verlängerung der Laufzeiten von bestehenden Kernkraftwerken wäre es möglich – selbstverständlich bei Einhaltung hoher Sicherheitsstandards - den Zeitraum zu überbrücken, bis neue klimafreundliche und wirtschaftliche Energieträger in ausreichendem Umfang verfügbar sind.


Allerdings stehen der Nutzung der Kernenergie in Deutschland immer noch große politische Hürden im Weg. Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition, der die Uneinigkeit in dieser Frage feststellt und damit den Ausstieg de facto festschreibt, ist inzwischen hinlänglich bekannt.


Im Bereich der Endlagerung radioaktiver Abfälle hat die Große Koaltion allerdings vereinbart, „CDU, CSU und SPD bekennen sich zur nationalen Verantwortung für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle und gehen die Lösung dieser Frage zügig und ergebnisorientiert an. Wir beabsichtigen in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung zu kommen.“


Zumindest hinsichtlich der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sind wir bezüglich der Schachtanlage Konrad auf einem guten Weg. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisions-Nichtzulassungs-Klagen zu Konrad abgewiesen und damit Rechtsklarheit geschaffen.


Damit ist 25 Jahre nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nun der Weg frei für die Umrüstung und Inbetriebnahme des Endlagers Konrad.


Gerade das Fehlen eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle ist für viele Gegner der Kernenergie ein zentrales Argument, um die Nicht-Verantwortbarkeit der friedlichen Nutzung der Kernenergie zu begründen.

Und tatsächlich: Derzeit werden alle radioaktiven Abfälle in oberirdischen Zwischenlagern gesammelt – unter Inkaufnahme entsprechender Kosten sowie möglicher Gefährdungen.

Zu kritisieren ist allerdings, dass über viele Jahre hinweg immer wieder erhebliche Anstrengungen gemacht wurden, um eine zügige, wissenschaftlich fundierte Erkundung des Erkundungsbergwerks Gorleben zu verhindern. Und das bei einem Salzstocks, dessen Eignungshöffigkeit – so der Ausstiegsvertrag – keine Erkenntnisse entgegen stehen.

Deshalb tritt die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag dafür ein, die Endlagerfrage zügig anzugehen und das Moratorium in Gorleben so schnell wie möglich zu beenden.

Wir schlagen vor, die zügige Fortführung der Erkundung Gorlebens mit einer internationalen Überprüfung (Review) nach den Regularien der NEA/OECD zu begleiten.

Ein derartig methodisch abgesicherter, international anerkannter und überprüfbarer Prozess, der auch erneut die geeigneten Lagermedien und den stattgehabten Auswahlprozess des Standorts diskutiert, kann gleichzeitig zur Versachlichung der politischen Debatte beitragen.


-Anrede,


Höchste Priorität bei der Nutzung der Kernenergie hat der Schutz für Mensch und Umwelt vor radioaktiver Strahlung.

In der Bundesrepublik gelten weltweit anerkannte hohe Sicherheitsstandards und strengste Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb kerntechnischer Anlagen, an deren Überwachung nicht zuletzt der TÜV maßgeblich beteiligt ist.

Die Betreiber der Kraftwerke stehen zudem in einem kontinuierlichen Austausch mit den Aufsichtsbehörden und investieren in wohl verstandenem eigenem Interesse regelmäßig in den Erhalt und die Verbesserung der Sicherheit ihrer Anlagen.


Westliche Reaktoren verfügen mit dem so genannten Containment über eine druckfeste und gasdichte Hülle, die den Reaktorbehälter umschließt. Ein Sicherheitssystem mit mehreren nacheinander gestaffelten Barrieren soll dafür sorgen, dass radioaktive Produkte, die während der Kernspaltung entstehen, sicher eingeschlossen bleiben.


Zudem sind die Kernkraftwerke mit modernsten, redundanten aktiven und passiven Schutzmaßnahmen versehen.


Selbst im Falle menschlichen Versagens sollen mehrfach vorhandene, automatisch und unabhängig voneinander funktionierende Sicherheitssysteme, die nach verschiedenen technischen Regeln arbeiten, höchste Zuverlässigkeit gewährleisten.


Ferner investieren die Energieversorger umfangreich in die gezielte fachliche Aus- und Weiterbildung ihrer derzeit mehr als 5.000 für die Sicherheit zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


Und diese Maßgaben sind für mich als Politikerin unabdingbare Voraussetzungen dafür, die friedliche Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung politisch zu verantworten. Und das unterscheidet uns in der Union von der Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen z.B. in der Fraktion des Koalitionspartners.

Schließlich unterliegen Kernkraftwerke in unserem Föderalen System einer ständigen und unabhängigen behördlichen Überwachung und Kontrolle sowohl seitens Bundes- als auch Landesbehörden, und darüber hinaus der internationalen Aufsicht, die die Aufgabe haben, die genannten Sicherheitssysteme permanent zu prüfen.

Der Koalitionsvertrag hält zu dieser Frage fest: „In der Atomaufsicht wirken Bund und Länder vertrauensvoll zusammen.“ Das gilt übrigens; auch wenn das BMU in Kommentaren zum Haushaltsentwurf immer wieder versucht die Notwendigkeit zur Etablierung der Bundeseigenverwaltung zu verankern.


Das föderale System der Nuklear-Aufsicht in Deutschland hat sich bewährt. Zu dieser Erkenntnis kommt auch das im Oktober 2006 erstellte Gutachten „Aufgabe der Sachverständigen bei der Gewährleistung der kerntechnischen Sicherheit und Auswirkungen möglicher Reformen“. Es wurde von den Rechtsanwälten Dr. Dieter Sellner und Gerald Hennenhöfer aus der Anwaltssozietät Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier unter Mitwirkung von Michael Sailer vom Öko-Institut und Anselm Schaefer vom Institut für Safety und Reliability an der Technischen Universität München im Auftrag des TÜV erstellt.


Ziel des Gutachtens ist es, die Vor- und Nachteile verschiedener Formen der Atomverwaltung im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Sicherheit kerntechnischer Anlagen in Deutschland gutachterlich zu untersuchen.


Einen Hintergrund für diesen Auftrag bildeten die bereits angesprochenen Bestrebungen des Bundesumweltministeriums, eine Reform der kerntechnischen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden in Deutschland vorzunehmen, diese Behörden in bundeseigene Verwaltung zu überführen und in einer neuen Bundesbehörde unter Einschluss bisher von Sachverständigen wahrgenommener Aufgaben zu konzentrieren.


Dieses Vorgehen hätte eine Zentralisierung der bisher von den Ländern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung wahrgenommenen Aufgaben zur Folge.


Das Gutachten stellt das gegenwärtige deutsche System, seine geschichtliche Entwicklung, die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die aktuelle Diskussion über eine Reform dar. Die entsprechenden (zentralisierten) Behördenstrukturen und Verfahren in Frankreich, Schweden und USA werden mit dem deutschen atomrechtlichen System verglichen und die Auswirkungen unterschiedlicher Regulierungssysteme auf die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit analysiert.


Als Resultat tritt die Studie diesen Zentralisierungsbestrebungen entgegen; sieht aber auch Verbesserungsbedarf der derzeitigen Regelung. Zitat: „Bei verbesserter Kommunikation und Kooperation zwischen den in Deutschland beteiligten Stellen, einem internationalen Erfahrungsaustausch und einer angemessenen Umsetzung nationaler Erfordernisse bedarf es keiner grundlegenden Veränderung der heutigen Atomaufsicht mit einem damit verbundenen ungewissen Ergebnis für die Sicherheit.“, heißt es in dem Papier, aus dem ich Ihnen im Folgenden einige Ergebnisse skizzieren möchte, deren Folgerungen ich mich inhaltlich anschließe:


Eine Reform mit dem Ziel einer Zentralisierung hätte erhebliche Nachteile für die staatliche Gewährleistung der Reaktorsicherheit. Bewährte Strukturen würden zerstört, ohne dass in angemessener Zeit Ersatzstrukturen diese Aufgaben effizient übernehmen könnten. Dies ist gerade in der derzeitigen Phase des Auslaufens der gegenwärtigen Kraftwerksgeneration in Deutschland problematisch.


Darüber hinaus hätte eine zentrale Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde nur annähernd den gleichen Erfahrungshintergrund, insbesondere die Spezial- und Detailkenntnisse – dem aus meiner Sicht entscheidenden Vorteil der derzeitigen föderalen Struktur - der einzelnen Kraftwerke vor Ort, wie die gegenwärtig dezentral bestehenden Strukturen bei Länderbehörden und Sachverständigen.


Im internationalen Vergleich hat das deutsche atomrechtliche System den Vorteil einer umfassenden staatlichen Kontrolle der Kernkraftwerke und einer zugleich hohen staatlichen Prüftiefe. Zudem lasse sich nicht eindeutig beantworten, welche behördliche Kontrollintensität eine optimale Sicherheitssituation hervorbringe – womit übrigens auch kein internationales System generell vorzuziehen ist.

Die bewährte Tradition in Deutschland bei der staatlichen Gewerbeaufsicht sieht die Einbeziehung von Sachverständigen durch die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden vor und ist deshalb vom Gesetzgeber bei Einführung der friedlichen Nutzung der Kernenergie ausdrücklich so vorgesehen worden. Die Behörden können somit auf ein flexibles und qualifiziertes Mittel zurückgreifen, die ihnen damit die Erzielung einer hohen Prüftiefe überhaupt erst gestattet.

Weiterhin bieten die Sachverständigenorganisationen den Behörden den Zugriff auf alle zur Beurteilung jeweils erforderlichen technischen Disziplinen ohne dienstrechtliche Beschränkungen. Gleichzeitig gewährleistet die organisatorisch getrennte Aufgabenwahrnehmung die fachliche Unabhängigkeit der Sachverständigen von der Behörde.


Wenn das Sachverständigen-Know-how nun in Form einer Zentralbehörde unter dem hier geltenden öffentlichen Dienstrecht verstaatlicht würde - so die Gutachter - hätte dies negative Auswirkungen auch auf die Kompetenz und würfe hinsichtlich der verfassungsrechtlich gebotenen Weisungsfreiheit Fragen auf.


Der vom Bundesverfassungsgericht für die Nutzung der Kernenergie formulierte Grundsatz bestmöglicher Schadensvorsorge reiche aber auch bis zu Verfahrens- und Organisationsfragen. So erfordern die staatlichen Schutzpflichten, dass die zuständigen Behörden bei der Einschätzung von nuklearen Sicherheitsfragen alle – also auch und gerade die außerhalb der Behörden - sachverständigen Erkenntnisressourcen zu Rate ziehen und deren Unabhängigkeit sicherstellen.

Mit der gegenwärtigen Bundesauftragsverwaltung wird das Atomgesetz zum einen dezentral in Ortsnähe der Landesbehörden durchgesetzt; zum anderen ist man mit zentralen Aufgaben auf Bundesebene betraut. Durch die erforderliche Abstimmung zwischen Bund und Ländern werde eine behördeninterne Kontrolle bewirkt.

Ich füge hinzu: die häufig unterschiedlichen politischen Couleur der beteiligten Bundes- und Länderregierungen das Ihrige dazu bei, diese interministerielle Kontrolle zu intensivieren.

Sie führt darüber hinaus zu einem konstanten Austauschprozess über sicherheitstechnische Probleme. Die daraus entstehende fachliche Meinungsvielfalt wiederum wirkt sich förderlich auf die Sicherheit aus.

Zudem wird die Transparenz des Entscheidungsprozesses durch den Umstand unterstützt, dass die parlamentarische Verantwortung im gegenwärtigen System sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene mit teilweise unterschiedlichen politischen Ansichten liegt.


Schließlich machen die Gutachter deutlich, dass dem Gesetzgeber zwar ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit bei der Organisation des staatlichen Genehmigungs- und Aufsichtssystems zustehe.

Sofern man dieses System ändern wolle, müsse allerdings hinsichtlich der besonderen staatlichen Schutzpflichten wegen der von der Nutzung der Kerntechnik potentiell ausgehenden Gefahren dargelegt werden, dass das neue System prinzipiell besser geeignet sei, diesen Anforderungen Stand zu halten.

Da sich der Gesetzgeber bewusst für das heutige, bewährte System entschieden hat, müssten deshalb erhebliche Ansprüche an den Nachweis der Erforderlichkeit und der Zweckmäßigkeit einer Reform erhoben werden.


- Anrede,

ich pflichte den Gutachtern in vollem Umfang bei, dass sich das bisherige, föderale System der Nuklear-Aufsicht in Deutschland bewährt hat. Es tut keine Not und macht keinen Sinn, zuverlässige dezentrale Strukturen, die den Menschen in unserem Land vor allem Sicherheitsvorteile bescheren, aus ideologischen Gründen zu zerstören.

Gleichwohl - und auch das hat die Studie angemahnt - ist erstens ein vertrauensvoller Dialog zwischen den Behörden notwendig, um negative Auswirkungen der kernenergiepolitischen Debatte auf den Gesetzesvollzug zu vermeiden und die Diskussion zu versachlichen.

Zweitens ist verstärkt auf die Effizienz der Behörden zu achten.

Drittens müssen sich die Sachverständigenorganisationen zukünftig noch stärker miteinander vernetzen, um ihre Erfahrungen mit der Kerntechnik besser austauschen zu können.


Anrede,

lassen Sie mich noch kurz zur Gewährleistung der Sicherheit der Kerntechnik für die Zukunft Stellung nehmen: hier ist, wie in vielen anderen Bereichen auch intensive Forschungs- und Weiterentwicklungsarbeit notwendig.


Die Geschichte der Entwicklung der Kernenergie von den Reaktorprototypen der ersten Generation aus den 50er Jahren über die kommerziellen Leistungsreaktoren bis zu den Leichtwasserreaktoren der III. Generation ist zugleich eine Geschichte des Fortschritts in der Sicherheitstechnik.


Bis zur IV. Generation ist es nicht mehr weit. Diese Kraftwerke sollen bis zum Jahr 2030 einsatzfähig sein. Daran arbeitet das „Generation IV international Forum“ kurz (GiF), an dem Deutschland leider nicht beteiligt ist . Mit dem GIF und anderen nationalen wie internationalen Organisationen arbeitet die International Co-ordinating Group (ICG) zusammen, die von den drei Agenturen OECD/IEA, OECD/NEA und IAEA gemeinsam geführt wird.


Unter Beteiligung von Deutschland erarbeitet das International Project on Innovative Nuclear Reaktors and Fuel Cycles (INPRO), an dem interessierte Mitgliedstaaten, interessierte internationale Organisationen sowie nationale und internationale Einrichtungen als Partner teilnehmen, Forschritte im Bereich der Kernenergie .


Neben diesen internationalen Ansätzen wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auch auf nationaler Ebene maßgeblich in die Energieforschung investieren. Dazu gehört zum einen beispielsweise die Erforschung CO2-freier Kohlekraftwerke oder erneuerbarer Energien, zum anderen aber eben auch die Erforschung weiterer Technologien im Bereich der Kernenergie.


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert bereits derzeit experimentelle und theoretische Untersuchungen zur Sicherheit von Kernreaktoren an den Forschungszentren Karlsruhe, Jülich und Rossendorf.

Alle drei Zentren sind Mitglied im Kompetenzverbund Kerntechnik, der durch Bündelung der Kapazitäten und durch eine enge Kooperation mit den benachbarten Hochschulen in den letzten Jahren bereits viel für den Kompetenzerhalt im Bereich nukleare Sicherheits- und Endlagerforschung erreicht hat – wobei nicht zu verschweigen ist, dass die Förderung und der Umfang der Forschung zwischen 1998 bis 2005 erhebliche Einschnitte hinnehmen musste  .

Die institutionellen Fördermittel des BMBF betragen hierfür derzeit etwa 30 Mio. € pro Jahr.

Wir wollen diese positiven Ansätze ab 2008 durch eine zusätzliche Projektförderung des Bundesforschungsministeriums weiter ausbauen, um den Nachwuchs in der nuklearen Sicherheits- und Endlagerforschung zu stärken.

Die Projektförderung soll vor allem dazu dienen, Nachwuchswissenschaftlern attraktive Forschung zu grundlegenden Aspekten an innovativen Konzepten einer sicheren Kernenergienutzung zu ermöglichen. Dafür sollen im Zeitraum 2008 bis 2011 bis zu 40 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.

Ich denke, dass dies eine sinnvolle und unverzichtbare Investition Deutschlands ist, um die kerntechnische Kompetenz auf hohem wissenschaftlichem und technischem Niveau zu erhalten und den hohen Sicherheitsstandard deutscher Kernkraftwerke auch weiterhin gewährleisten zu können.


Selbst Bundesumweltminister Sigmar Gabriel sagte am 5.5.2007 im NDR2 „Ich glaube, dass man gegen weitere Forschung in dem Bereich nichts haben kann“. Beim Strahlenschutz müsse man dringend dafür sorgen, „nichts an Kompetenz zu verlieren“. 

- Anrede,


wie eingangs verdeutlicht, ist der Klimawandel einerseits eine große Herausforderung für uns alle. Doch es ist zum Handeln noch nicht zu spät, sodass wir diese Herausforderung erfolgreich angehen können.


Die CDU Deutschlands hat kürzlich im neuen Grundsatzprogrammentwurf der Klimaschutzziele von einer 30-prozentigen Reduzierung des Treibhausgases CO2 bis 2020 und einem Anteil von 20 Prozent alternativer Energien am Gesamt-Energieverbrauch beschlossen. Doch selbst bei einem solch ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren bleibt ein kleiner „Rest“ von 80% Energiebedarf, der mittels anderer Primärenergieträger gedeckt werden muss.

Deshalb wissen wir, dass diese Klimaschutzziele ohne die Kernenergie als Brückentechnologie nicht zu erreichen sind. Bis Erneuerbare Energien oder andere Energieträger wie Wasserstoff so weit sind, dass sie auch volkswirtschaftlich günstiger sind, müssen wir ideologiefrei prüfen, ob wir uns einen Ausstieg aus der Kernenergie tatsächlich leisten können - den andere Länder in Europa bereits wieder rückgängig gemacht haben.


Deshalb möchte ich abschließend folgende Formulierung zitieren, die wir sowohl in unseren Grundsatzprogrammentwurf der CDU, als auch sinngemäß in ein aktuelles Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Klimawandel aufgenommen und beschlossen haben:


„Auf absehbare Zeit kann auf den Beitrag der Kernenergie zur Stromerzeugung in Deutschland nicht verzichtet werden. Sie ermöglicht es, den Zeitraum zu überbrücken, bis neue klimafreundliche und wirtschaftliche Energieträger in ausreichendem Umfang verfügbar sind.


Im Rahmen unserer Klimaschutzstrategie streben wir eine Laufzeitverlängerung von sicheren Kernkraftwerken an. Für uns ist dabei vorrangig, das größtmögliche Sicherheitsniveau jeder Anlage zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang kommt der sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle im Gegensatz zu diversen Zwischenlagern eine große Bedeutung zu. Die CDU setzt sich dafür ein, dass die vorhandene Sicherheitskompetenz Deutschlands erhalten bleibt. Nur so kann Deutschland seinen Beitrag zur stetigen Verbesserung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen weltweit leisten.“

Vielen Dank !


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