Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Reden im Deutschen Bundestag
Plenarrede zu Protokoll zu TOP 17/5450 am 7. Juli 2011
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik (17/5450),
07. Juli 2011
Die dazugehörige Drucksache
Die dazugehörige Drucksache (2)
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
ich spreche mich in aller Entschiedenheit für ein ausnahmsloses Verbot der genetischen Untersuchung von Embryonen vor der Übertragung in die Mutter aus.
Lassen Sie mich dafür einige wesentliche Gründe nennen: Ich möchte daran erinnern, dass wir schon einmal in diesem Hohen Haus eine Frage von ethisch vergleichbarer Gewichtung beschlossen haben. Ich meine damit die notwendige Reform der Regelungen im Strafgesetzbuch zum Schwangerschaftsabbruch in den 90er Jahren:
Zwar weiß ich, dass der Schwangerschaftskonflikt, bei dem eine Frau schon schwanger ist – der Konflikt also auf der körperlichen Ebene in unvergleichbarer Weise erlebt wird - nicht mit der Situation von Eltern vergleichbar ist, die sich noch vor Eintreten der Schwangerschaft von Herzen ein gesundes Kind wünschen. Eines aber ist vergleichbar mit den Beratungen um § 218 StGB: die Situation und die Intention von uns, dem Gesetzgeber. Wir wollten damals eine ganz, ganz enge Ausnahmeregelung schaffen – und zwar wie heute in Anerkennung des Leides, dem einzelne wenige Paare ausgesetzt sind, der Notsituation, in der sich einzelne Frauen oder Paare, die Eltern werden möchten, befinden.
Traurige Wahrheit aber ist, was daraus geworden ist: Die Expertenanhörung im Mai hat es auf dramatische Weise unterstrichen; es war eine von der Gruppe Flach/Hintze eingeladene Expertin, die in aller Deutlichkeit von „3000 selektiven Abtreibungen“ behinderter Kinder pro Jahr gesprochen und die PND zur Schwangerschaft auf Probe als Standardpraxis definiert hat. Das sollte uns eine Warnung sein. Es zeigt doch, meine Damen und Herren, dass wir gar nicht unter weiter Auslegung des Dammbruchargumentes Szenarien zu beschwören brauchen, in denen genetisch erwünschte Eigenschaften wie Augenfarben o.ä. ausgesucht werden könnten.
Nein, wir sprechen über die ganz einfach erschreckende Tatsache, dass der Missbrauch der engen Regelung des § 218a StGB Abs. 2 dazu führt, dass Menschen allein auf Grund ihrer Behinderung nicht leben dürfen. Das muss hier in solcher Klarheit benannt werden, weil es traurige und beschämende Tatsache ist, auch wenn ich weiß, dass es sich bei jeder Entscheidung an sich um eine tragische Einzelfallentscheidung handelt.
Aber genau das würden wir auch zulassen, wenn wir uns heute für die begrenzte Zulassung der PID aussprechen würden: Dass Embryonen - die früheste Form menschlichen Lebens - ausgesondert werden, allein deshalb, weil sie genetische Anlagen für eine Behinderung oder eine Krankheit tragen, von der vielleicht nicht einmal sicher ist, ob, wann oder wie stark sie ausbrechen wird.
Der Antrag der Kollegen Flach/Hintze et al. nennt dafür nicht einmal Kriterien: was soll denn das genau bitte sein, eine „schwerwiegende Erbkrankheit“? Ich bin sicher, dass wir es nicht einmal hier definieren könnten, wo ich weiß und das ausdrücklich und mit großem Respekt konnotiere: Alle Mitglieder des Hohen Hauses, wir alle haben uns redlich informiert und gewissenhaft abgewogen – aber wir würden doch keine Einigung darüber erzielen, was nun so schwerwiegend ist, dass es die PID rechtfertigen soll! Und deswegen delegieren die Antragsteller die Entscheidung an eine „Ethikkommission“!
Und, lieber René Röspel: ich sage ganz offen, dass ich lange mit mir gerungen habe, ob Ihr Antrag nicht eine Kompromisslösung sein könnte: mit seiner Grenzziehung, bei der ich weiß und anerkenne, dass Sie sehr sorgfältig abgewogen haben, dass Sie wirklich die engst-mögliche Begrenzung möchten, dass Sie den Paaren helfen möchten, die teilweise sogar mehrfach erleben mussten, wie ein Kind im Mutterleib nicht weiterwachsen konnte, auf das sie sich so gefreut haben. Aber auch hier hat mir die Anhörung leider eindeutig gezeigt – unsere eigenen bitteren Erfahrungen mit der Schwangerschaftskonfliktregelung und die Erfahrungen in denjenigen Ländern, in denen die PID bereits zugelassen ist, belegen, dass sich eine solche enge Grenze nicht würde halten lassen. Es wird in der Praxis schlicht nicht funktionieren!
Ja, Paaren, die wegen einer Erbkrankheit wissen, dass Sie vielleicht eine Totgeburt durchleiden müssen, oder früh von einem Kind Abschied nehmen müssen oder sich um ein Kind mit einer schweren Krankheit kümmern müssen, müssen wir helfen. Wir werden deshalb nach dieser Debatte immer wieder in den Blick nehmen müssen, welche Angebote zur Unterstützung wir noch weiter machen oder ausbauen können; wo Politik die Rahmenbedingungen nachjustieren kann, damit die Angst vor dem Elternsein von einem Kind mit Behinderungen nicht genommen, aber doch durch das Wissen um Unterstützung gemindert werden kann!
Ein Brief, den ich vor wenigen Tagen ich bekommen habe, hat mich sehr berührt: da haben Eltern geschrieben, die selbst die Erfahrung gemacht haben, ein Kind nur wenige Stunden bei sich haben zu dürfen, bevor es gestorben ist. Diese Eltern haben mich dringend gebeten, weiter für ein Verbot der PID einzutreten. Woran sich diese Eltern heute tröstlich erinnern, sind neben den kurzen aber intensiven Momenten des Beisammenseins und ihrer bleibenden Liebe zu diesem Kind – was natürlich nicht die Trauer und das Leid ungeschehen macht, das sie auch erfahren mussten und sie ihr Leben lang begleiten wird – aber was sie erinnern, sind Hilfestellungen, die sie in der Klinik erfahren haben: Anteilnahme, Menschlichkeit, Seelsorge! Auf diese Felder sollten wir uns konzentrieren, nicht auf die Frage, wie eine selektive Technik möglichst früh einsetzen kann, meine Damen und Herren.
Ich möchte noch einen ganz anderen Punkt ansprechen, den ich ebenfalls sehr eindrücklich aus der Expertenanhörung mitgenommen habe. Alle Sachverständigen, gleich welchem Gesetzentwurf sie zugeneigt waren, haben unisono unterstrichen: Es funktioniert nicht, die PID mit nur drei Embryonen in einem Zyklus, wie sie das Embryonenschutzgesetz zum Herbeiführen einer Schwangerschaft zulässt, durchzuführen. So ist nach bisherigen Erfahrungen im Ausland davon auszugehen, dass pro PID-Zyklus ungefähr sieben Embryonen benötigt werden. Es würde erhebliche Verwerfungen unseres Rechtssystems nach sich ziehen, wenn der Deutsche Bundestag jetzt eine der Grundintentionen des Embryonenschutzgesetzes, dass nämlich Embryonen ausschließlich zum Zweck der Fortpflanzung hergestellt werden dürfen, damit keine so genannte überzählige Embryonen entstehen, die für die verbrauchende Embryonenforschung attraktiv sein könnten, einfach so „mir nichts, Dir nichts“ über Bord wirft. Der selektive Blick und die Zeugung von menschlichen Embryonen zu einem anderen Zweck, als ihnen zu einem fortdauernden möglichst langen Leben zu verhelfen, tasten die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens in einer Art und Weise an, dass es für mich mit meiner christlichen Vorstellung vom Menschen und im Übrigen auch mit unserer Verfassung nicht vereinbar ist. Bei diesem Umgang mit Embryonen wird eine wichtige Grenze überschritten, die aus meiner Sicht weder dem Menschen, noch dem Staat zusteht und ich finde es einfach nicht akzeptabel, dass der Gesetzentwurf Flach/Hintze diese Problematik schlicht ignoriert. Höchstwahrscheinlich wird nach Zulassung der PID die entsprechende Novelle des Embryonenschutzgesetzes folgen! Prof. Dr. Wolfgang Huber hat in der Anhörung in aller Deutlichkeit gesagt, dass eine solche „Mogelpackung“ rechtsethisch hochproblematisch ist und – ich darf Professor Huber zitieren: „Das würde ich für eine Gefährdung der Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers halten.“ (Zitat Ende)
Ich habe vorhin darüber gesprochen, dass wir betroffene Familien unterstützen müssen, darauf möchte ich am Ende meiner Rede noch einmal zurück kommen und das gesellschaftliche Klima in den Blick nehmen. Ich möchte in einer Gesellschaft leben, in der jeder Mensch willkommen ist. Jedes Kind hat das Recht darauf, dass es so angenommen und geliebt wird, wie es ist – und zwar von Anfang an. Gerade für Eltern, die sich oft kritische Rückfragen anhören müssen, wie sie sich denn für ein Kind mit einer Behinderung entscheiden konnten, die es gewohnt sind, schiefe Blicke zu ertragen, sich entschuldigen müssen und tagtäglich Diskriminierung erfahren, ist das wichtig.
Wir müssen in unserem gesellschaftlichen Alltag ein Klima schaffen, in dem jeder Mensch unabhängig von einer Krankheit oder Behinderung die Zusage erfährt, dass er dazu gehört, so wie sie oder er ist - das ist die zentrale Aufgabe. Weichen wir diese Grundannahme des menschlichen Daseins und Zusammenlebens nicht auf! Lassen Sie uns auch unsere moderne Gesellschaft nach den Erfordernissen der Menschen ausrichten und nicht die Menschen danach aussuchen, ob sie den Erfordernissen einer modernen Gesellschaft genügen!











