Dr. Maria Flachsbarth, Mitglied des Deutschen Bundestages
Abgeordnete für den Wahlkreis II Hannover-Land


Pressemitteilung

Pressemitteilungen als RSS-Feed abonnieren Berlin,  21. Februar 2012

Flachsbarth: Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen muss Städten und Gemeinden tatsächlich entlasten

Flachsbarth wendet sich mit Hinweis von Innenminister Schünemann an den Regionspräsidenten und die Bürgermeister der Region Hannover

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Flachsbarth hatte bereits im November in einem Schreiben den für die Kommunalaufsicht zuständigen Innenminister Schünemann gebeten, sicher zu stellen, dass die Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund tatsächlich zu einer Entlastung der Städte und Kommunen führt.

Nachdem das Gesetz inzwischen in Kraft getreten ist, rechnet das Innenministerium für das Jahr 2012 mit einer Entlastung von 22 Mio. Euro für die Region Hannover als Trägerin der Sozialhilfe. Der Innenminister versichert nun in seiner Antwort an Flachsbarth, er habe sich seinerzeit als Mitglied der Gemeindefinanzreform-Kommission selbst für eine Entlastung der Kommunen eingesetzt. Dieses könnte nun durch die Senkung der Regionsumlage erfolgen; im Hinblick auf deren Festsetzung habe das Land jedoch lediglich die Rechtsaufsicht.

Flachsbarth appelliert deshalb nun an den Regionspräsidenten und die Bürgermeister der 20 Umlandkommunen, eine für alle Beteiligten konstruktive Lösung zu finden. Denn die finanzielle Entlastung der Kommunen durch den Bund sei von Bundestag und Bundesregierung in Berlin ausdrücklich auch deshalb beschlossen worden, um einem drohenden Demokratiedefizit auf kommunaler Ebene entgegen zu wirken. „In Kommunen, die nur noch Pflichtaufgaben verwalten, ist doch kaum noch jemand bereit, sich ehrenamtlich für die Kommunalpolitik zu engagieren. Für gelebte Demokratie auf kommunaler Ebene ist ein Mindestmaß an (finanziellen) Gestaltungsmöglichkeiten existenziell. Deshalb muss das Geld aus Berlin auch in den Kommunen ankommen“, so Flachsbarth nachdrücklich.

Das Ende Oktober 2011 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen hat zum Ziel, die kommunale Finanzsituation dadurch zu verbessern, dass der Bund ab 2012 seine Beteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhöht. Darüber hinaus ist geplant, in einem eigenständigen weiteren Gesetzgebungsverfahren, das auch die ab 2013 bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorgesehene Bundesauftragsverwaltung regelt, dass der Bund sich ab 2013 ebenso an diesen Nettoausgaben schrittweise beteiligt und ab 2014 die Ausgaben vollständig übernimmt.

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