Dr. Maria Flachsbarth, Mitglied des Deutschen Bundestages
Abgeordnete für den Wahlkreis II Hannover-Land


Pressemitteilung

Pressemitteilungen als RSS-Feed abonnieren Berlin,  15. Juni 2012

Flachsbarth: Existenzgrundlage des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel sicherstellen

Achtung der Religionsfreiheit vom Deutschen Bundestag unterstützt

Im Deutschen Bundestag wurde gestern der Antrag der christlich-liberalen Koalition „Fortbestand des Klosters Mor Gabriel sicherstellen“ beschlossen. Die heimische Abgeordnete Dr. Maria Flachsbarth, die auch Beauftragte der CDU/CSU Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften ist, beobachtet die Situation der syrisch-orthodoxen Kirche in der Türkei seit langem mit Sorge:
„Die Achtung der Religionsfreiheit liegt mir als Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften besonders am Herzen. In den letzten Jahren haben wir immer wieder auf die Probleme des Klosters Mor Gabriel aufmerksam gemacht und sehen trotzdem keine Verbesserungen: Seit fast vier Jahren werden gegen das syrisch-orthodoxe Kloster im Südosten der Türkei zermürbende Prozesse geführt. Dem Kloster in der türkischen Provinz Mardin droht die Enteignung. Damit ist eine seit mehr als 1600 Jahren gepflegte klösterliche Tradition, die für die syrisch-orthodoxe Kultur von großer Bedeutung ist, bedroht“, so Maria Flachsbarth. „Auch die Türkei würde in ihrem kulturellen Erbe an Reichtum verlieren, wenn das Kloster nicht mehr existieren könnte.“
Das Recht auf Religionsfreiheit wird in der Türkei für nicht-muslimische Minderheiten, wie die syrisch-orthodoxen Christen, nicht in vollem Umfang gewährt. Die Union wiederholt daher ihre Forderung nach spürbaren Verbesserungen und unterstreicht, dass die Religionsfreiheit ein universelles Menschenrecht ist. Es umfasst das Recht, religiöse Bauten zu errichten und zu unterhalten ebenso wie das Recht sich zu versammeln und religiöse Kulthandlungen vorzunehmen – und es lässt es dem Einzelnen frei, seine Religion selbst zu wählen und gegebenenfalls auch zu wechseln. Ebenso gehört das Recht auf friedliche Mission zur Religionsfreiheit.
„Die prekäre Situation des Klosters Mor Gabriel ist unhaltbar. Die türkische Regierung muss die Existenzgrundlage des Klosters dauerhaft garantieren. Der Fortbestand des Klosters Mor Gabriel ist ein Lackmustest für die Religionsfreiheit in der Türkei“, so die heimische Bundestagsabgeordnete.
„Mit dem Antrag „Fortbestand des Klosters Mor Gabriel sicherstellen“ setzen wir uns dafür ein, dass religiösen Minderheiten in der Türkei das Recht auf Religionsfreiheit umfassend gewährt wird.“


Hintergrundinformation:
Antrag
der Abgeordneten Volker Kauder, Ute Granold,
Erika Steinbach, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Marina Schuster, Serkan Tören, Pascal Kober,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Fortbestand des Klosters Mor Gabriel sicherstellen
Bundestagsdrucksachen 17/9185, 17/9914

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