Pressemitteilung

Flachsbarth: Zahl der Ethikkommissionen für die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik muss begrenzt werden
Zur ausstehenden Verordnung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften Dr.Maria Flachsbarth:
Die Rechtsverordnung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik muss die engen Grenzen, in denen eine Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden darf, sicher stellen.Dazu ist es wichtig, dass eine unabhängige interdisziplinäre Ethikkommission für die Einzelfallprüfung bundesweit eingesetzt wird. Damit wird eine einheitliche Entscheidungspraxis gesichert.
Experten schätzen die Fälle, in denen eine Indikation zur Präimplantationsdiagnostik vorliegt, auf jährlich unter 200 ein. Daher sind eine Ethikkommission sowie wenige Zentren, an denen in Deutschland die Präimplantationsdiagnostik durchführt werden darf, ausreichend. Alles andere würde beträchtliche Zweifel aufkommen lassen, ob die Grenzziehung für zulässige Ausnahmefälle wirklich möglichst eng ist. Eine Rechtsverordnung muss deshalb die ursprüngliche Sorge wirksam entkräften, nach der über eine Ausnahmeregelung eine Tür geöffnet wird, mit der die Präimplantationsdiagnostik zum Regelfall bei künstlichen Befruchtungen werden könnte. Ein solcher Missbrauch muss durch die Rechtsverordnung eindeutig ausgeschlossen werden.
Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat im vergangenen Juli ein Gesetz beschlossen, nach dem die PID grundsätzlich verboten bleibt, aber in engen Grenzen ausnahmsweise zugelassen werden soll. Näheres zur Durchführung wird durch eine Rechtsverordnung geregelt.














